Emails durch Zusatz schützen

Hallo!
Ist es rechtlich möglich, den Inhalt von Emails durch das Anfügen eines Textes zu schützen?
Textbeispiel:
Diese Email enthält vertrauliche Informationen. Falls Sie nicht der gewollte Empfänger dieser Email sind, benachrichtigen Sie bitte den Absender und vernichten Sie die Mail.

Wo finde ich verbindliche Infos/Gesetzestexte dazu? …falls es die überhaupt gibt…

Malka

Ist es rechtlich möglich, den Inhalt von Emails durch das
Anfügen eines Textes zu schützen?
Textbeispiel:
Diese Email enthält vertrauliche Informationen. Falls Sie
nicht der gewollte Empfänger dieser Email sind,
benachrichtigen Sie bitte den Absender und vernichten Sie die
Mail.

Wovor willst Du sie schützen? Wenn Du sie vor dem Zugriff durch Unbefugte bewahren willst, wirst Du um public-key-Kryptographie nicht herumkommen.
Rein rechtlich kann ich mir nicht vorstellen, daß ein derartiger Zusatz irgendeine Wirkung auf den unberechtigten Empfänger haben kann. Wenn er macht was dort steht, ist das Glück, wenn nicht ist es halt Pech. Er hat ja nie sein Einverständnis erklärt und muß ja nichtmal der Sprache mächtig sein, in der der Zusatztext abgefasst ist.

LG
Stuffi

Hallo malka,

letztwendlich kannst du gar nichts dagegen tun, dass jemand anderes das Mail liest. Da nützt auch ein Footer nichts wie ich ihn im Geschäft verwende… ich kopiere Ihn mal da rein:

**Der Inhalt dieser Nachricht ist vertraulich und nur für den angegebenen
Empfänger bestimmt. Jede Form der Kenntnisnahme oder Weitergabe durch Dritte ist unzulässig. Sollte diese Nachricht nicht für Sie bestimmt sein, so bitten wir
Sie, sich mit uns per E-Mail oder telefonisch in Verbindung zu setzen. Vielen
Dank.

The content of this message is confidential and only meant for the adressee. Any
kind of attention or transmission through a third party is forbidden. If this
message is not for your attention, we please you to inform us by e-mail. Thank
you.**

Wie gesagt bringt das aber gar nichts sondern sorgt vielleicht dafür, dass vielleicht ein Fehlversand dadurch auffällt, dass sich irgend eine Person die es interessiert was da steht bei einem meldet.

Zu mehr ists nicht gut.

Gruß Ivo

Dosenöffner in der Büchse
Hallo,

Jede Form der Kenntnisnahme oder
Weitergabe durch Dritte ist unzulässig.

Wenn jede Form der Kenntnisnahme unzulässig ist, darf man auch diesen Text nicht lesen. Wenn man ihn aber nicht liest, weiß man nicht, das das eigentlich unzulässig ist … der Dosenöffner in der Büchse.

Aber eine renommierte Anwaltskanzlei verwendet einen ähnlichen Text:

_Diese E-Mail einschließlich ihrer Anhänge ist vertraulich, enthält das Ergebnis anwaltlicher Tätigkeit und ist daher allein für den Gebrauch durch den vorgesehenen Empfänger bestimmt. Dritten ist das Lesen, Verteilen oder Weiterleiten dieser E-Mail sowie jedwedes Vertrauen auf deren Inhalt untersagt. Wir bitten, eine fehlgeleitete E-Mail unverzüglich vollständig zu löschen und uns eine Nachricht zukommen zu lassen.

This email may contain material that is confidential, privileged and/or attorney work product for the sole use of the intended recipient. Any review, reliance or distribution by others or forwarding without express permission is strictly prohibited. If you are not the intended recipient, please contact the sender and delete all copies._

Ob man dort allerdings der Meinung ist, dass das irgendeine juristische Bedeutung hat … ich glaube eher nicht.

Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

der von Dir angegebene Text ist mir sinngemäß geläufig. Ich halte ihn allerdings für kontraproduktiv.

Meiner Meinung nach mache ich den für einen unbefugten Leser oft belanglosen Inhalt erst richtig interessant und wecke seine Neugier.

Vertrauliche Mails lassen sich mühelos verschlüsseln. Das ist allemal besser und sicherer als diese pseudo-rechtlichen Hinweise.

Viele Grüße
Michael

Hallo,

Jede Form der Kenntnisnahme oder
Weitergabe durch Dritte ist unzulässig.

Wenn jede Form der Kenntnisnahme unzulässig ist, darf man auch
diesen Text nicht lesen. Wenn man ihn aber nicht liest, weiß
man nicht, das das eigentlich unzulässig ist … der
Dosenöffner in der Büchse.

Aber eine renommierte Anwaltskanzlei verwendet einen ähnlichen
Text:

_Diese E-Mail einschließlich ihrer Anhänge ist vertraulich,
enthält das Ergebnis anwaltlicher Tätigkeit und ist daher
allein für den Gebrauch durch den vorgesehenen Empfänger
bestimmt. Dritten ist das Lesen, Verteilen oder Weiterleiten
dieser E-Mail sowie jedwedes Vertrauen auf deren Inhalt
untersagt. Wir bitten, eine fehlgeleitete E-Mail unverzüglich
vollständig zu löschen und uns eine Nachricht zukommen zu
lassen.

This email may contain material that is confidential,
privileged and/or attorney work product for the sole use of
the intended recipient. Any review, reliance or distribution
by others or forwarding without express permission is strictly
prohibited. If you are not the intended recipient, please
contact the sender and delete all copies._

Ob man dort allerdings der Meinung ist, dass das irgendeine
juristische Bedeutung hat … ich glaube eher nicht.

Grüße
Sebastian

Hallo Michael,

Meiner Meinung nach mache ich den für einen unbefugten Leser
oft belanglosen Inhalt erst richtig interessant und wecke
seine Neugier.

Richtig.

Vertrauliche Mails lassen sich mühelos verschlüsseln. Das ist
allemal besser und sicherer als diese pseudo-rechtlichen
Hinweise.

Natürlich, aber gerade den große Büros ist das oft zu umständlich. Aber selbst wenn man keinen Schlüsselaustausch durchführt wegen unterschiedlicher Mailsysteme, zahlreicher Beteiligter usw., könnte man doch wenigstens die Anhänge z.B. als selbstextrahierendes PGP-Archiv versenden und das Kennwort dann per Telefon durchgeben, das ist allemal sicherer als unverschlüsselt.

Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

genau aus dem Grunde habe ich es ja eh als 95% sinnlos genannt. Geschäftlich vertrauliches geht bei mir nie in e-mails raus, schon gar nicht mit persönlichen daten.

Gruß Ivo

Der wahre Schutz
Hi Malka,

dieser Hinweis wird von den allerdümmstengrößten Firmen an die Mail gehängt und heißt dann Signatur, weil nämlich eine Signatur muss man einfach haben , obwohl sie für den Empfänger völlig unverbindlich ist. Gerade so gut kannst du auf einen Briefumschlag schreiben: „Streng geheim - vor dem Lesen zu vernichten!“.

Sinnvoll ist nur die Bitte an den Empfänger, das Ding zurückzuschicken, wenn es versehentlich bei ihm gelandet ist. Dazu braucht’s aber keinen Schmonzes wie „vertraulich blablubberbla“, sondern nur eine höfliche Bitte, der ich jederzeit nachkäme. „Vertrauliches“ („Liebe Kollegen, denkt bitte an die Stundenzettel!“), das mich nicht interessiert, landet im Papierkorb.

Gruß Ralf

Natürlich, aber gerade den große Büros ist das oft zu
umständlich.

Also ein Keyserver sollte kein Problem sein und dann läuft das Ganze mehr oder weniger transparent ab.

Aber selbst wenn man keinen Schlüsselaustausch
durchführt wegen unterschiedlicher Mailsysteme, zahlreicher
Beteiligter usw., könnte man doch wenigstens die Anhänge z.B.
als selbstextrahierendes PGP-Archiv versenden und das Kennwort
dann per Telefon durchgeben, das ist allemal sicherer als

Das halte ich schon für kompliziert: „Du, da Du ja letzte Woche af Urlaub warst, hier die Passwörter für meine letzten 5 Rundmails, aber nicht verwechseln…“ :wink:

LG
Stuffi