Seit einigen Tagen werden Emails vom t-online-Server von Spamfiltern geblockt. Insbesondere im Geschäftsverkehr ist dieses sehr ärgerlich und verursacht durch verspätete oder garnicht zugestellte Mails im Geschäftsverkehr zeitlichen und finanziellen Mehraufwand.
Letzte Woche konnten über Stunden die Mails aus dem Postausgangsserver der Telekom nicht verschickt werden. Stellungnahmen auf der offiziellen Seite der Telekom nicht zu finden und die Störungsannahme wusste auch nicht darüber Bescheid … im Gegenteil, wurde sogar recht patzig.
Am Tag darauf Meldungen auf anderen Seiten, dass das Problem behoben ist. Ging bei mir trotzdem nicht. Erst nach Neustart des PCs.
Da war die Hoffnung gross, aber dennoch bekam ich zeitweilig einige Mails von Spamcop zurück. Dort werden momentan pauschal die Emails von t-online.de geblockt und abgewiesen, da diese auf Blacklists eingeschrieben sind, die nicht so einfach gelöscht werden können.
Suche im Internet hat ergeben, dass dieses Problem schon seit geraumer Zeit besteht.
Da die telekom hierüber kein Wort verliert, weder auf den eigenen Seiten, besser wäre natürlich ein Anschreiben an alle betroffenen Mailkonten, ist dieses ein fahrlässiges, wenn nicht sogar vorsätzliches Verhalten, welches bei den einzelnen Usern z.T. einen finanziellen Schaden verursacht.
Ist soetwas noch durch irgendwelche bestehenden AGBs abgesichert oder kann man hier einen Schadensersatzanspruch stellen? Hier taucht oft die begründung auf, dass der Betreiber gegen Hackerattaken nicht gefeilt ist. Hallo, wenn eine Bank überfallen wird und einige Millionen Euros weg sind, kann ich aber trotzdem Geld abheben. Ist doch hier nicht der Wilde Westen? Kann natürlich passieren … aber wie gesagt, das Verhalten des Betreibers verursacht durch zurückgehaltene Informationen den Schaden. Kann man irgendwo eine Sammelklage auf den Weg bringen?
Wann werden die Eintragungen in den Spamfiltern wieder beseitigt sein? Ab wann ist es wieder möglich über t-online Emails zu verschicken. Wann arbeitet die Telekom mit einer offenen und transparenten Informationspolitik?
Müssten in solchen Fällen mit „volkswirtschaftlichen“ und „gesellschaftlichen“ Auswirkungen nicht öffentliche Institutionen der Politik oder des Verbraucherschutzes tätig werden? Es ist zwar keine Internetkriminalität mit illegalen Inhalten, aber schädigt dennoch die Handhabung des Internets. Hierfür gibt es doch entsprechende Behörden, die dieses überwachen …