Ich bin im Leerlauf - bin ja nicht betroffen 
Hi!
Die Bons hätten so oder so
eingelöst werden müssen.
Die Bons wäre eben nicht eingelöst worden…
Spannend wird es eher, wenn es um Fälle geht, die auch ohne
Nachlässigkeit, Gedankenlosigkeit o.ä. nur schwer
nachvollziehbar sind,
Sorry, aber hier ging es nicht um Nachlässigkeit.
Die Teile löst man nur ein, wenn man vorsätzlich handelt.
Und genau da fehlt mir das Verständnis - ich muss allerdings gestehen, dass mir das Urteil nicht im Wortlaut bekannt ist.
ohne daß man vertiefte arbeitsrechtliche
Kenntnisse hat wie z. B. der Kinderbettfall in Mannheim.
Da ich hier nicht weiß, ob das Entsorgungsunternehmen Metallteile gewinnbringend verkauft, kann ich nicht beurteilen, ob der MA dem Unternehmen einen Schaden zugefügt hat.
Dass ein „einfacher“ Verstoß gegen eine Arbeitsanweisung ohne Schaden für das Unternehmen ohne vorhergehende Abmahnung schwierig ist, ist doch eigentlich bekannt.
Im Übrigen empfehle ich allen, die sich jetzt so hochmoralisch
aufplustern, in sich zu gehen, wieviel Kugelschreiber,
Bleistifte, Radiergummis o.ä. sie schon irrtümlich und/oder
absichtlich eingesteckt haben, wie viel Drucker- oder
Kopierpapier des AG schon für private Zwecke verwendet wurden
oder wieviel Arbeitszeit schon die Privatnutzung des Internets
gekostet hat.
Kurze Antwort von meiner Seite: Null.
Vielleicht ist ein Land eben nicht arm, daß die Fehlbarkeit
des Menschen mit menschlichem Maß betrachtet.
Vielleicht ist es gerade hier aber etwas merkwürdig, dass die ersten beiden Instanzen ad absurdum geführt werden - aber, wie3 gesagt: Dazu muss man das Urteil in Gänze kennen.
Für mich ist nach wie vor klar: Wer klaut, fliegt.
VG
Guido