'Emely' Kündigung unzulässig - ARME BRD

Hallo Wolfgang,

vielen Dank !!!
Hier wurde keinesfalls der Anarchie der Weg geebnet sondern ein Urteil zu einem Einzelfall gesprochen. Dieses Urteil bedeutet keinesfalls einen Freibrief.
Und Du hast ganz recht - denn wie steht es schon in der Bibel (ab und zu steht da auch etwas schlaues drinne) - Der, wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein.
Oder um es profaner zu sagen - wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen und wie war das noch mit dem Splitter im Auge des Anderen ??
Gruss
Czauderna

Ich bin im Leerlauf - bin ja nicht betroffen :wink:
Hi!

Die Bons hätten so oder so
eingelöst werden müssen.

Die Bons wäre eben nicht eingelöst worden…

Spannend wird es eher, wenn es um Fälle geht, die auch ohne
Nachlässigkeit, Gedankenlosigkeit o.ä. nur schwer
nachvollziehbar sind,

Sorry, aber hier ging es nicht um Nachlässigkeit.
Die Teile löst man nur ein, wenn man vorsätzlich handelt.

Und genau da fehlt mir das Verständnis - ich muss allerdings gestehen, dass mir das Urteil nicht im Wortlaut bekannt ist.

ohne daß man vertiefte arbeitsrechtliche
Kenntnisse hat wie z. B. der Kinderbettfall in Mannheim.

Da ich hier nicht weiß, ob das Entsorgungsunternehmen Metallteile gewinnbringend verkauft, kann ich nicht beurteilen, ob der MA dem Unternehmen einen Schaden zugefügt hat.
Dass ein „einfacher“ Verstoß gegen eine Arbeitsanweisung ohne Schaden für das Unternehmen ohne vorhergehende Abmahnung schwierig ist, ist doch eigentlich bekannt.

Im Übrigen empfehle ich allen, die sich jetzt so hochmoralisch
aufplustern, in sich zu gehen, wieviel Kugelschreiber,
Bleistifte, Radiergummis o.ä. sie schon irrtümlich und/oder
absichtlich eingesteckt haben, wie viel Drucker- oder
Kopierpapier des AG schon für private Zwecke verwendet wurden
oder wieviel Arbeitszeit schon die Privatnutzung des Internets
gekostet hat.

Kurze Antwort von meiner Seite: Null.

Vielleicht ist ein Land eben nicht arm, daß die Fehlbarkeit
des Menschen mit menschlichem Maß betrachtet.

Vielleicht ist es gerade hier aber etwas merkwürdig, dass die ersten beiden Instanzen ad absurdum geführt werden - aber, wie3 gesagt: Dazu muss man das Urteil in Gänze kennen.

Für mich ist nach wie vor klar: Wer klaut, fliegt.

VG
Guido

Zeig mir mal einen Büroangestellten, der nicht einmal einen Stift mit nach Hause genommen hat. Mein früherer Arbeitgeber hat um Schuljahresbeginn immer vermehrt Büromaterial bestellt (Erfahrungswerte). Und so etwas wird geduldet.

Drum werfe den ersten Stein, wer ohne Sünde sei.

Ich werfe ihn nicht.

Gruß Bombadil2

Hallo,

Hallo Christian,

eher ist die Weiterbeschäftigung für den AN nicht zumutbar.

warum? Der hat doch im TV gesagt, der freut sich schon auf die Arbeit.

Gruß
Christian

GvC

Versehen und Vorsatz

Zeig mir mal einen Büroangestellten, der nicht einmal einen
Stift mit nach Hause genommen hat.

Hier!
Zumindest nicht mehr als ich auch mit ins Unternhemen eingebracht habe :smile:

Abgesehen davon: Es geht nicht darum, dass man aus versehen mal etwas einsteckt (wenn man ein Hemd trägt, in dessen Tasche man einen Stift steckt, passiert das wohl dauernd) - es geht um den Vorsatz und dem damit verbundenen Vertrauensmissbrauch.

Gruß
Guido