'Emely' Kündigung unzulässig - ARME BRD

[ul]Der Zweite Senat des Gerichts entschied an diesem Donnerstag, dass das Vertrauen durch das einmalige Delikt nach der langen Betriebszugehörigkeit nicht vollkommen „aufgezehrt“ worden sei. Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt, weil nur eine „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ vorliege. Zudem sei die Schädigung relativ niedrig gewesen. Demnach muss die 52-Jährige wieder bei dem Supermarkt beschäftigt werden. [/ul]

Wie gut, dass das BAG damit dem Diebstahl am Arbeitgeber Tür und Tor öffnet. Wo hört Bagatelle auf und wo fängt Diebstahl an?

40 Millionen * 1,30 Euro = 41.200.000 Euro Schaden wenn es jeder einmal pro Jahr täte…
Ansonsten: Ist schon interessant, dass ein Gericht entscheiden kann, ob das Vertrauen aufgezehrt ist oder nicht.

Wenn eine Putzfrau in meiner Wohnung Flaschen mitnehmen würde, um das Pfand zu kassieren, würde ich sie feuern, erst recht, wenn sie danach noch lügt, um sich zu schützen. Sicher wäre auch das Vertrauen gegenüber Richtern aufgezehrt, bei denen eine Putzfrau in der Villa rumliegendes stiehlt oder unterschlägt.

Evtl wird das auch interessant für die Familiengerichte:
Richter legen fest, wieviel Vertrauen ein Mann noch zu seiner Frau haben darf, die nach 30 Jahren nur einmal fremdgegangen ist und danach gelogen hat. Ist doch nur eine Bagatelle, dadurch kann das Vertrauen ja nicht komplett verloren sein geschweige denn eine Scheidung gerechtfertigt.

Vertrauen wird ja auch schon gegenüber dem Euro staatlich verordnet. Da gilt ja bereits die Meinungsfreiheit Ackermanns nicht mehr, der meint die Griechen würden nie die Kredite zurückzahlen.

Schliesslich bestimmt der Staat, wem man zu vertrauen hat! Und im Zweifelsfall immer natürlich ihm selbst.

DU BIST DEUTSCHLAND

Hallo

Das Urteil ist in der Tat nicht nur eine Überraschung sondern imho ein herber Rückschlag in dieser ganzen Thematik und der BAG-Rechtssprechung.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Ich saß gerade auch nur noch kopfschüttelnd vor der Glotze…

Wie war das gleich mit zerstörtem Vertrauen und so?

Gruß
Guido

Hallo,

Das Urteil ist …
imho ein herber Rückschlag in dieser ganzen Thematik

Nun, Schwarzfahren wird auch nicht mit lebenslangem Ausschluss aus der Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestraft.

Angemessenheit ist m.E. immer ein Argument. Zudem wäre eine erste Abmahnung nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit auch möglich gewesen. Dieser fristlosen Kündigung können zahlreiche andere Hintergründe zugrunde liegen, lediglich ein willkommener Anlass wurde gesucht.

Es war übrigens eine „Einzelfallentscheidung“ des Gerichts.

Grüße
Tommy

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Hi,

40 Millionen * 1,30 Euro = 41.200.000 Euro Schaden wenn es
jeder einmal pro Jahr täte…

Solchen Schaden macht locker ein beliebiger Vorstand einer beliebigen Aktiengesellschaft.

Und wenn es schief geht - wird er danach abgefunden und muss für nichts gerade stehen.

DAS IST DEUTSCHLAND!

Joey

Guten Tag,

Hallo,

Das Urteil ist …
imho ein herber Rückschlag in dieser ganzen Thematik

Nun, Schwarzfahren wird auch nicht mit lebenslangem Ausschluss
aus der Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestraft.

Beim Schwarzfahren geht es aber auch nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern um einen Kaufvertrag im klassischen Sinne.

Angemessenheit ist m.E. immer ein Argument. Zudem wäre eine
erste Abmahnung nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit auch
möglich gewesen. Dieser fristlosen Kündigung können zahlreiche
andere Hintergründe zugrunde liegen, lediglich ein
willkommener Anlass wurde gesucht.

Genau da liegt der Hund begraben. Will ein Betrieb, evtl sogar aus berechtigten Gründen, einen Mitarbeiter los werden, so reicht es nunmehr noch nichtmals, wenn man diesem eine Straftat nachweisen kann. Eine 31 jährige Betriebszugehörigkeit ist damit für mich insofern verwirkt, als dass sie keinen Freifahrtschein bietet. Doch genau das hat das BAG hiermit gemacht. Je länger eine Person im Betrieb ist, umso weniger ist mit einer Kündigung zu rechnen, auch wenn diese Person den Betrieb nachweislich geschädigt hat.

Welche Gründe nun zu einer fristlosen Kündigung führten und ob der Pfandbon imn dem Fall lediglich das „Fass zum überlaufen brachte“ ist irrelevant für mich. Ich hoffe stark, dass unsere „Emely“, die für ihr Fehlverhalten auch noch eine Menge Steuergelder für den Prozess verschwendet hat, an ihrem neuen Arbeitsplatz „glücklich“ wird. Man wird schon eine schöne Verwendung für sie finden

Es war übrigens eine „Einzelfallentscheidung“ des Gerichts.

Um so schlimmer. Damit ist immer noch keine Klarheit geschaffen, aber der Bagatelle wurden erstmal Tür und Tor geöffnet

Grüße
Tommy

Gruß
Stefan

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Wo ist da das Problem? Das ist nicht Deutschland, das ist die Privatwirtschaft. Die Aktionäre, denen der Vorstand im allgemeinen verpflichtet ist, haben Mittel und Wege diesbezüglich etwas zu unternehmen. Die Entlastung des Vorstandes kann verneint werden z.B.

Gründe für eine Verweigerung der Entlastung können zum Beispiel grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung sein

Wobei ich einfach mal behaupte, dass ein Vorstandsvorsitzender „willentlich“ keinen Schaden verursacht, sondern dieser Schaden entsteht meist aus der laufenden Geschäftstätigkeit wo Entscheidungen getroffen wurden, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt haben. Das ist aber deren Job, entscheidungen zu treffen. Wenn wir so argumentieren, will ich JEDEN Politiker an der Anklagebank sehen, denn die alle haben dazu beigetragen dass wir uns dort befinden, wo wir heute sind. Als Industrienation, die über Ihre Verhältnisse lebt. und das nicht erst seit schwarz gelb, darum kann ich das gegacker der Opposition überhaupt nicht nachvollziehen … Aber das wird zu sehr Offtopic

Gruß
Stefan

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Hallo,

z.B. könnte so ein Hintergrund sein, dass Emmily Betriebsrätin ist und daher irgendwelche Animositäten aus der BR-Tätigkeit in die Entscheidung hineingespielt haben können …

Wer aber seine eigenen Kollegin fälschlich beschuldigt, weil das Hemd bekanntlich näher ist als der Rock und damit als Kollegenschwein unkollegial gilt, hat sich ja für die nächste BR-Wahl schon mal positioniert.

VG
EK

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Hi sportsman,

Ich hoffe stark,
dass unsere „Emely“, die für ihr Fehlverhalten auch noch eine
Menge Steuergelder für den Prozess verschwendet hat, an ihrem
neuen Arbeitsplatz „glücklich“ wird. Man wird schon eine
schöne Verwendung für sie finden

Du glaubst nicht wirklich, das der AG die nochmal irgendwo einsetzt?

Wieso Steuergelder? Die Tengelmann’s werden wohl zahlen müssen???

GvC

Hallo

Es war übrigens eine „Einzelfallentscheidung“ des Gerichts.

Um so schlimmer. Damit ist immer noch keine Klarheit
geschaffen, aber der Bagatelle wurden erstmal Tür und Tor
geöffnet

*sarkasmus ein*

Dem muß Abhilfe geschaffen werden!

Ich schlage mal vor, wir ermitteln die Bagatellgrenze wie bei der Sozialauswahl:
pro Beschäftigungsjahr 1 Euro
zzgl. pro Lebensjahr 50 Cent
zzgl. Schwerbehinderte bekommen einen pauschalen Freibetrag von 5 Euro

Wird vermutlich aber vom EuGH gekippt…

*sarkasmus aus*

Gruß,
LeoLo
__________________

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die kündigung ist unzulässig und damit muss sie weiter beschäftigt werden
wäre ich in der firma tätig und hätte was zu sagen, würde ich schon eine adäquate stelle für sie im betrieb finden … anschließend würde sie kündigen. durch ihr verhalten hat sie sich ja nachweislich für die meisten „normalen“ positionen im betrieb disqualifiziert.

Unzumutbar
Hi sportsman,

eine Weiterbeschäftigung ist für den AG unzumutbar. Da wird man wohl um eine Abfindungsregelung nicht rumkommen.

Wobei ich Deiner Idee auch etwas abgewinnen kann. Wird das nicht in vielen Firmen mit mobbing gelöst?

GvC

Bitte ein paar Gänge zurückschalten !
Hallo,

jetzt kommt mal bitte wieder runter von eurer Palme. Das Gericht hat eine Einzelfallentscheidung auf Grundlage der Tatsachenfeststellung des LAG getroffen. Es hat zu Gunsten der Klägerin wirkende Umstände stärker gewichtet.
Allein schon deshalb ist die Rechnung des UP vollkommen daneben und bestenfalls ideologisch/polemisch zu verstehen. Das ist es übrigens auch deswegen, da dem AG gar kein direkter materieller Schaden entstanden ist. Die Bons hätten so oder so eingelöst werden müssen.
Im übrigen ist das Urteil nichts vollkommen Neues, es entspricht durchaus den Grundzügen der bisherigen BAG-Rechtsprechung. Lediglich die Untergerichte haben die Forderung des BAG nach Würdigung der Einzelfallumstände bisher weitestgehend ignoriert und schematische Urteile gesprochen.
Und das Menschen Fehler machen, auch haarsträubende, ist ja wohl auch menschlich und sollte nicht gleich zur Existenzvernichtung führen.
Spannend wird es eher, wenn es um Fälle geht, die auch ohne Nachlässigkeit, Gedankenlosigkeit o.ä. nur schwer nachvollziehbar sind, ohne daß man vertiefte arbeitsrechtliche Kenntnisse hat wie z. B. der Kinderbettfall in Mannheim.

Das Menschen nun mal fehlbar sind, haben andere Rechtszweige längst erkannt. Verwaltungsgerichte lassen Beamten Schädigungen ihres Dienstherrn bis zu 50€ pro Fall durchgehen und die Zivilgerichtsbarkeit sieht selbst bei (bedingt) vorsätzlichen Reisekostenbetrugs eines Geschäftsführers iHv 600€ keine Gefahr für den Anstellungsvertrag.

Im Übrigen empfehle ich allen, die sich jetzt so hochmoralisch aufplustern, in sich zu gehen, wieviel Kugelschreiber, Bleistifte, Radiergummis o.ä. sie schon irrtümlich und/oder absichtlich eingesteckt haben, wie viel Drucker- oder Kopierpapier des AG schon für private Zwecke verwendet wurden oder wieviel Arbeitszeit schon die Privatnutzung des Internets gekostet hat.

Vielleicht ist ein Land eben nicht arm, daß die Fehlbarkeit des Menschen mit menschlichem Maß betrachtet. Deswegen finde ich das Urteil grundsätzlich in Ordnung. Und das heißt nicht, daß ich nicht auch schon mal im (begründeten) Einzelfall als BR oder SBV einer Kündigung wegen Schädigung des AG-Vermögens zugestimmt habe.

&Tschüß
Wolfgang

Umgekehrt
Hallo,

eher ist die Weiterbeschäftigung für den AN nicht zumutbar.

Das mit der Abfindung ist aber natürlich korrekt.

Gruß
Christian

Sind wir hier bei bild.de?
Dieses Krakele auf unterstem Springer-Niveau ist ja eine Zumutung!

Noch dazu ohne Würdigung des Sachverhaltes:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/09-11/index…

Fakt ist, daß keine Straftat zulasten des AG stattfand, sondern höchstens zulasten Dritter (demjenigen, der die Bons nicht eingelöst hat).

Aber auch ohne Jurist zu sein würde ich nichtmal DAS gelten lassen, da der Kunde, der die Bons nicht eingelöst hat, offensichtlich das Eigentum daran aufgegeben hat - es ist zu bezweifeln, daß er es innerhalb der Verjährungsfrist wieder beansprucht hätte.

Somit waren die Bons herrenlos, und das einzige Vergehen, was ich hier bei ‚Emmely‘ sehe, ist das Mißachten einer Anweisung des AG, nämlich diese Bons auszubuchen. Und DAS ist *maximal* eine Abmahnung wert.

Der ganze Vorfall war selbstverständlich eine Farce, um die Mitarbeiterin loszuwerden - daß dieses Schmierentheater erst in letzter Instanz gestoppt wurde, ist ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz!

Gruß
Christian

Fakt ist, daß keine Straftat zulasten des AG stattfand,
sondern höchstens zulasten Dritter (demjenigen, der die Bons
nicht eingelöst hat).

und das soll jetzt weniger schlimm sein? gar nicht auszudenken was das für ein imageverlust für eine Handelskette hätte, wenn sich herausstellen würde, dass Mitarbeiter bewusst Pfandbons der Kunden unterschlagen oder z.b. an der Kasse bewusst ein paar cent draufschlagen.

Die firma hat auch durch die Bagatelle gegenüber einem unbekannten dritten einen Imageschaden. Dass sich die schuldige jetzt mit ihrem sieg rühmt ist eine frechheit. Ich fänds ja äußerst amüsant, wenn sich der inhaber der pfandbons melden würde und emely auf schadenersatz anklagt.

und das soll jetzt weniger schlimm sein? gar nicht auszudenken
was das für ein imageverlust für eine Handelskette hätte, wenn
sich herausstellen würde, dass Mitarbeiter bewusst Pfandbons
der Kunden unterschlagen

Nach zwei Wochen holt die genauswenig noch jemand ab wie nach drei Jahren, wo sie verjähren. Somit liegt also keine Unterschlagung vor, da von niemandem Anspruch auf die Bons erhoben wurde.

oder z.b. an der Kasse bewusst ein
paar cent draufschlagen.

Sorry, verstehe ich nicht.
Ich wüßte auch nicht, wie bei den heutigen Kassensystemen „ein paar Cent draufgeschlagen“ werden können. Einzig eine Falschbuchung oder eine versehentliche Doppelbuchung können passieren. Und letzteres passiert SEHR oft und wird meistens erst zuhause bemerkt.

Die firma hat auch durch die Bagatelle gegenüber einem
unbekannten dritten einen Imageschaden.

Nein. Dadurch *daß* es sich um einen Unbekannten handelt, ist dies eben überhaupt nicht möglich.
Den einzigen Imageschaden, den das Unternehmen nun hat, ist durch diese Prozeßarie entstanden. ICH werde dort garantiert nicht wieder einkaufen!

Dass sich die schuldige jetzt mit ihrem sieg rühmt
ist eine frechheit.

Polemik. No comment.

Ich fänds ja äußerst amüsant, wenn sich der inhaber der pfandbons
melden würde und emely auf schadenersatz anklagt.

Viel amüsanter wäre es, wie er nach zwei Jahren (oder selbst am selben Tag, an dem der Bon ausgestellt wurde!) beweisen will, daß es SEIN Bon ist.

Das macht das ganze ja zu einer Lachnummer! Das Eigentum an den Bons wurde de fakto aufgegeben (egal ob absichtlich oder unabsichtlich) und selbst fünf Minuten später hätte derjenige, der die Flaschen in den Automaten geworfen hat, nicht mehr beweisen können, daß er der Eigentümer der Bons sei.

Gruß
Christian

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nun ich denke man sieht halt wer in welchem lager angesiedelt ist. ich bin halt weniger arbeitnehmerfreundlich wie du und fand die kündigung mehr als gerechtfertigt. die kriminelle energie bei dieser frau ist vorhanden - unabhängig ob der arbeitgeber oder ein unbekannter dritter geschädigt wurde. Das Eigentum wurde zwar aufgegeben, aber wieso wurde hier bitte nicht der Arbeitgeber geschädigt? Hätte der Arbeitgeber nicht Theoretisch sogar das Eigentum an diesem Bon erworben

§937 GBG
(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).

Und damit wäre es wieder eine Schädigung am Arbeitgeber

aber sei es drum

In der Tat sieht man es. Aber Lager hin oder her sollte man die Fakten im Auge behalten - und gerade auf der AG-Seite sehe ich hier mehr Emotionen als Rationalität.

Ich persönlich sehe die einzige kriminelle Energie beim AG, der auf diese Art und Weise versucht, einen langjährigen (und damit teuren) und sonst nicht kündbaren Angestellten (weil Betriebsrat) „billig“ zu entsorgen.

Warum aber in aller Welt sollte der AG das Eigentum erworben haben?
Nur weil die Bons in seinem Laden liegengelassen wurden?
Wenn ich mein Portemonnaie in dem Laden verliere, geht das Eigentum ja auch nicht auf den Ladeninhaber über.

Der von dir zitierte Paragraph ist ohnehin falsch, da es sich um Fundrecht handelt und hier §973 BGB anzuwenden ist. Nach sechs Monaten hätte also die Kollegin von Emmely, die die Bons gefunden hat, eigentlich das Eigentum erworben.

Gruß
Christian

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Hallo,

das ist allerdings falsch, Finder im Rechtssinne ist der Ladeninhaber = Arbeitgeber.

http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0C…

VG
EK

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