Empfängeradresse mit Firmenlogo

Hallo, ist es rechtlich erlaubt, neben der Empfängeradresse das Logo des Empfängers zu platzieren ?

Möchtest du tatsächlich Antwort haben oder willst du nur zusehen, wie man sich ob deiner kryptischen Frage über Deutungsversuchen die Haare rauft und dem Wahnsinn verfällt?

Hallo.
Der Frage nach zu urteilen, handelt es sich um Postsendungen.
Bei mir ist auch schon Post angekommen, auf der Reklame / Logo’s /Schriftzüge, allerdings vom Absender drauf waren. Bei der Post wird alles mit Maschinen gelesen. Sollten solche Zusatzinformationen auf einer Postsendung drauf sein, darf die Maschinenlesbarkeit nicht gestört oder gar unmöglich gemacht werden.
Ich denke, die Post, egal welcher Postdienstanbieter, hätte da was dagegen.
Gruss Peter.

Ein freundliches Hallo,

wenn der Rechteinhaber des Logos der Verwendung zugestimmt hat, ja.

Maschinenlesbarkeit muss bei normal frankierten Sendungen nicht gegeben sein, schliesslich stellt die Post ja auch handgeschriebene Postkarten zu. Allerdings könnte es sein, dass derartige Sendungen etwas länger unterwegs sind.

Und ein freundlicher Gruß
Elton

hallo.

Möchtest du tatsächlich Antwort haben oder willst du nur
zusehen, wie man sich ob deiner kryptischen Frage über
Deutungsversuchen die Haare rauft und dem Wahnsinn verfällt?

nach nur vier wochen mitgliedschaft bist du vermutlich noch nicht abgehärtet genug :wink:
im gegensatz zu manch anderen beiträgen ist hier immerhin eine frage enthalten! und das sogar einigermaßen mit anrede.

damit du nicht zu viele haare verlierst:
herr A möchte eine postsendung an empfänger E schicken. neben die adresse des empfängers möchte er dessen (firmen)logo drucken.
ist das erlaubt?

gruß

michael

Hallo greeshark,

ist es rechtlich erlaubt, neben der Empfängeradresse
das Logo des Empfängers zu platzieren ?

Darf ich auch meinen Senf dazugeben ohne auf den rechtlichen Aspekt einzugenen?

Wie oft habe ich schon Werbematerial / Angebote o.Ä. mit dem Logo meines AG verziert auf meinen Schreibtisch bekommen… und ich muss sagen: nicht einmal war das Logo korrekt dargestellt! Stimmen Proportionen, Farben, Schriftart oder sonstwas nicht, so fällt das dem Logoinhaber absolut NEGATIV auf! Also besser Finger weg.

Grüße,
Tinchen

Das ist auf jeden Fall erlaubt. Denn der Adressat kennt als Inhaber seines Firmen- und/oder Marken-Logos sein Logo ja, und deshalb besteht hier keinerlei Gefahr, dass dies Logo missbraucht wird, um …

1.) den Adressaten über die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung zu täuschen:
§§ 14, 15 Markengesetz

2.) „für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen“ heraufzubeschwören,

3.) zu erreichen, dass „die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt“ wird.

All diese Gefahren drohen ja nur, wenn man so ein Logo (also eine Wortmarke oder eine Bildmarke oder eine Wort-Bild-Marke) Fremden gegenüber benutzt!

Für Firmennamen und -Logos gilt qua § 15: „(2) Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.“

Auch hier sehe ich höchstens eine Gefahr, wenn man sich an fremde Firmen wendet.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Das ändert natürlich wenig daran, dass sich die Firma selten geschmeichelt fühlt, sondern eher peinlich berührt von einem dummen Bubenstreich :smile:).