Empfangsbestätigung in Thunderbird

Hallo Experten,

ich habe schon diverse Foren durchforstet aber leider keine befriedigende Antwort erhalten. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Für ein paar Streitfälle, die ich in den letzten Wochen unter anderem mit meinem Vermieter hatte, hätte ich gern gewusst, ob die Mail auch beim Empfänger angekommen ist, da ich zum Teil wochenlang keine Reaktion erhalten habe. Ich spreche nicht von einer Lesebestätigung, die der Empfänger nach Belieben schicken kann oder auch nicht. Ich möchte nicht wissen, ob die Mail gelesen wurde, sondern einfach nur, dass die Mail auf dem richtigen Server angekommen ist.

Gibt es da irgend eine Erweiterung für Thunderbird die sowas ermöglicht? Ich weiß, dass es zum Beispiel bei Outlook die Unterscheidung nach Empfangs- und Lesebestätigung gibt. Nur bei Thunderbird scheint das das gleiche zu sein.

Könnt ihr mir da helfen?

Danke.

Schmunzl :smile:

Hallo Schmunzl

Gibt es da irgend eine Erweiterung für Thunderbird die sowas
ermöglicht? Ich weiß, dass es zum Beispiel bei Outlook die
Unterscheidung nach Empfangs- und Lesebestätigung gibt. Nur
bei Thunderbird scheint das das gleiche zu sein.

Grundsätzlich muß zum Mailversand gesagt werden, das eine Lesebestätigung nur auf freiwilliger Basis geschieht. Dies hat auch mit O/OjE nichts zu tun. Wenn es anders wäre, könnte jeder Spamversender von mir eine Lesebestätigung fordern *LOLL*

Du kannst aber davon ausgehen, das eine Mail, die nicht mit entsprechenden Vermerk des Zielservers zurückkommt, auch richtiggehend zugestellt ist. Andere Bestätigungen kannst du unter Ulk verbuchen. Eine solche Rücksendung wegen falscher oder fehlerhafter Adresse geschieht in der Regel innerhalb von 30 Minuten, selbst vom anderen Ende des Erdenrund.

der hinterwäldler

Hallo :smile:,

eine Empfangsbestätigung kannst du beim Erstellen einer Mail über „Einstellungen“ - „Empfangsbestätigung anfordern“. Dann erhält der Empfänger eine Meldung, dass er dem Versender durch einen Mausklick den Erhalt der Email bestätigen soll. Allerdings kann er diese Meldung einfach ignorieren/löschen.

Rein rechtlich wird es schwierig den Zugang einer Email zu beweisen, da auch den Gerichten klar ist, wie leicht sich Emailprotokolle fälschen lassen. Du bist allerdings auf der sicheren Seite, wenn du deine Schreiben per Einschreiben-Rückschein oder per Zustellung durch den Gerichtsvollzieher zustellen lässt. Frag mal einen Rechtsanwalt, wie das geht.

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