Empfehlung Vermieter Rechtschutz_

Wer kann eine Versicherung fuer Vermieter Rechtschutz empfehlen_

Moin!
Eigentlich kann das m.E. keiner. Denn die Leistungen -und damit auch die Prämien- der Vewrsicherungen sind individuell, ganz nach Wunsch und Geldbeutel des VM.
Ich empfehle die Suche und den Vergleich der Versicherungen und -leistungen im Internet.
Oder man geht zu einem FREIEN Versicherungsmakler, der viele (oder alle) Versicherungsgesellschaften im Angebot hat.
Gruß
MK

Wer kann eine Versicherung fuer Vermieter Rechtschutz
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guten morgen auch

ARAG

lisa

Hier ist prinzipiell der ARAG Aktiv-Rechtschutz für Vermieter zu empfehlen. Ab März wird es auf www.hausblick.de auch eine telefonische Rechtsberatung in Kooperation mit der ARAG geben.

Alle zu teuer! Wenn Sie sich sicher in Ihrem Recht wähnen, dann prozessieren Sie munter drauf los. Die Kosten trägt der Unterlegene. Voher immer mal mit etwas Verhandlungngeschick versuchen. Als Vermieter steht Ihnen die geballte Ladung der Kaltmieten aus den vergangen Jahren der Mietdauer als Munition zu Verfügung, während der Mieter nicht aus dem Vollen schöpfen kann; das dürfen Sie den Mieter ruhig diskret wissen lassen!

Vielen Dank

Hallo firstguardian,

wir moechten Eigenbedarf anmelden und gehen davon aus, dass unsere jetzigen Mieter uns Aerger machen werden. Es handelt sich hierbei um eine Familie mit Kindern. Wie sieht ihre Erfahrung in diesem Bereich aus? Kommt hier nicht die sog Sozialklausel zum tragen?

Wer kann eine Versicherung fuer Vermieter Rechtschutz
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Sorry da kann ich leider nicht weiter helfen!

Wer Mitglied in einem (örtllichen) Grund- und Hausbesitzerverein ist bekommt (im Mitgliedsbeitrag enthalten) kostenlose außergerichtliche Beratung.

Daher ist der Beitrag für die Vermieter-Rechtschutzversicherung die über den Grund- und Hausbesitzerverein abgeschlossen wird deutlich billiger.

http://www.hausundgrund.de/ortsvereine.html
Über diese Internetseite kann der örtliche Grund- und Hausbesitzerverein gesucht werden.

Es ist jedem Vermieter dringend angeraten Mitglied in einem Grund- und Hausbesitzerverein zu sein - auch wenn es in der Vergangenheit keine Probleme mit der Vermietung bzw. den Mietern gab!

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Manche Grund- und Hausbesitzervereine habe oder kennen spezielle VERmieter-Anwälte.

Alle Anwälte aus dem Mietrecht behaupten dass sie auch Vermieter vor Gericht vertreten können. In der Realität bringt das dem Vermieter gar nichts, denn die „normalen“ Anwälte kennen das Mietrecht nur aus der Sicht des Mieters und haben für den VERmieter nur 08/15-Wissen!

Die Sozialklausel greift bei allen möglichen Voraussetzung und auch wiederum nicht!
Als Härtegrund nennt das Gesetz beispielhaft, dass der Mieter angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschaffen kann. Andere Härtetatbestände können z.B. hohes Alter, Krankheit und Gebrechen, Kinderreichtum, Armut des Mieters, eine bestehende Schwangerschaft der Ehefrau des Mieters oder auch ernste Schwierigkeiten bei der Umschulung oder Reifeprüfung der Kinder des Mieters sein. Im konkreten Einzelfall werden die Härtegründe, die vom Mieter vorzubringen sind, vom Gericht überprüft, z.B. auch, ob eine Behinderung eines Mieters oder seiner Angehörigen so gravierend ist, dass die berechtigten Interessen des Vermieters - jedenfalls zeitweise - zurückzustehen haben.
Meine persönlichen erfahrungen waren bislang in zwei solcher Fälle stets positiv. Wenn Sie ein berechtigters Interssse an Ihrem Eigentum zur eigenen Vrwendung haben, müssen Sie da durch. Sie sitzen am längeren Hebel und sollten den Mieter dies sehr diskret wissen lassen!

Sie könnten vielleicht bei der Stiftung Warentest nachschauen.

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