Hallo,
jemand bezeichnet Nacktbaden als Nötigung.
In StGB § 240 wird der Begriff „empfindliches Übel“ benutzt.
Ich habe folgende Definition (Urteil) gefunden. Mit diesem Juristendeutsch kann ich allerdings nichts anfangen.
Empfindlich ist ein Übel dann, wenn der in Aussicht gestellte Erfolg von solcher Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet ist, das bezweckte Verhalten so zu veranlassen, es sei denn, dass erwartet werden kann, dass das Opfer in besonnener Selbstbehauptung standhält (vgl. BGH NStZ 1992, 278).
Kann mir das jemand übersetzen?
Ist Nacktbaden Nötigung?
Danke vorab
Diphda
Kann mir das jemand übersetzen?
Dir muß jemand mit etwas drohen, vor dem Du solche Angst hast, daß Du wider Willen das machst, was der Nötiger von Dir will.
Ist Nacktbaden Nötigung?
Was sollte denn mit Nackbaden beim unfreiwilligen Zuschauer für ein Ziel erreicht werden? Außer Blindheit oder Verlassen der Örtlichkeit fällt mir da nicht viel ein.
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
OT: Zunächst muss ich betonen, das ich es sehr schätze, dass du nicht nachtragend bist!
Dir muß jemand mit etwas drohen, vor dem Du solche Angst hast,
daß Du wider Willen das machst, was der Nötiger von Dir will.
Danke, dann habe ich es sinngemäß ja richtig interpretiert.
Ist Nacktbaden Nötigung?
Was sollte denn mit Nackbaden beim unfreiwilligen Zuschauer
für ein Ziel erreicht werden? Außer Blindheit oder Verlassen
der Örtlichkeit fällt mir da nicht viel ein.
Das musst du Mathias fragen.
Nackteit an sich wird ja teilweise verboten. Auf Straßen, öff. Gebäuden und Anlagen.
Dass aber Nacktbaden Nötigung ist, ist mir neu. Einige scheinen dies wohl so zu empfinden.
Diphda, immer eine Friedenspfeife unter dem Tisch
Hi!
Ist Nacktbaden Nötigung?
Was sollte denn mit Nackbaden beim unfreiwilligen Zuschauer
für ein Ziel erreicht werden? Außer Blindheit oder Verlassen
der Örtlichkeit fällt mir da nicht viel ein.
Das musst du Mathias fragen.
Nackteit an sich wird ja teilweise verboten. Auf Straßen, öff.
Gebäuden und Anlagen.
Dass aber Nacktbaden Nötigung ist, ist mir neu. Einige
scheinen dies wohl so zu empfinden.
Ganz genau darum ging es mir. Ich schrieb „ich empfinde Nacktbaden … als Nötigung“ und habe weiter eingeschränkt „in den meisten Fällen“.
Ich glaube nicht, dass dies einer juristischen Prüfung standhält, zumal an Nacktbadestränden.
Ärgerlicherweise sind die FKK-Fans in den seltensten Fällen schön anzusehen und die Strände üblicherweise nicht mit ausreichend Sichtschutz versehen.
Daher reklamiere ich weiterhin für mich, gewisse Nacktbader als Ntigung zu empfinden, sehe aber von der Initiierung einer juristischen Prüfung ab…
Diphda, immer eine Friedenspfeife unter dem Tisch
Wenn was richtiges drin ist, immer…!
Grüße,
Mathias
hallo,
eher wohl ein öffentliches ärgernis für manche. kommt ja auch auf den täter an
aber bei einer nötigung wurde ja schon ausgearbeitet, dass hier wohl das nötigungsziel fehlt (ich nötige mit, um zu …)!
dazu mal eine ähnliche meldung: http://www.n-tv.de/556887.html
gruss vom
showbee
Und so selten ich deiner Meinung bin… hier geb ich dir recht.
Und es ist mein rein persönliches Empfinden.
Gruß Ivo
Hallo nochmal,
Ganz genau darum ging es mir. Ich schrieb „ich empfinde
Nacktbaden … als Nötigung“ und habe weiter eingeschränkt „in
den meisten Fällen“.
Jetzt muss ich leider kleinlich werden. Wir sind hier schließlich im Rechtsbrett. Da kommt es auf den genauen Wortlaut an.
Du hast geschrieben „HALTE“ und hast dies in betreffendem Thread auch nochmals betont.
Die Gründe für die hierdurch entstandenen und dahingenden „Missverständnisse“ habe ich dort gepostet.
Diphda, immer eine Friedenspfeife unter dem Tisch
Wenn was richtiges drin ist, immer…!
Aha 
Diphda, ganz legal unterwegs
Hallo,
Ist Nacktbaden Nötigung?
Was sollte denn mit Nackbaden beim unfreiwilligen Zuschauer
für ein Ziel erreicht werden? Außer Blindheit oder Verlassen
der Örtlichkeit fällt mir da nicht viel ein.
Das musst du Mathias fragen.
Nackteit an sich wird ja teilweise verboten. Auf Straßen, öff.
Gebäuden und Anlagen.
Dass aber Nacktbaden Nötigung ist, ist mir neu. Einige
scheinen dies wohl so zu empfinden.
Ganz genau darum ging es mir. Ich schrieb „ich empfinde
Nacktbaden … als Nötigung“ und habe weiter eingeschränkt „in
den meisten Fällen“.
Ich glaube nicht, dass dies einer juristischen Prüfung
standhält, zumal an Nacktbadestränden.
Ärgerlicherweise sind die FKK-Fans in den seltensten Fällen
schön anzusehen und die Strände üblicherweise nicht mit
ausreichend Sichtschutz versehen.
Daher reklamiere ich weiterhin für mich, gewisse Nacktbader
als Ntigung zu empfinden, sehe aber von der Initiierung einer
juristischen Prüfung ab…
Eine Nötigung ist Nacktbaden sicherlich nicht. Jedoch ist Nackbaden an Orten, wo dies nicht ausdrücklich erlaubt ist als öffentliches Ärgernis zu bewerten.
Die Ausgangslage, die mit der Frage des empfindlichen Übels begonnen hat, kann in diesem Zusammenhang verneint werden. Es wäre letztlich kein empfindliches Übel, wenn jemand an einem Ort, wo Nackbaden nicht erlaubt ist, aufgefordert wird, sich anzukleiden, andernfalls drohe eine Anzeige.
Grüsse Günter
hallo,
dazu mal eine ähnliche meldung: http://www.n-tv.de/556887.html
den Artikel hatte ich gefunden als ich kurz recherchierte.
Der Begriff empfindliches Übel empfinde ich sehr befremdlich.
Sinngemäß verstehe ich zwar, wie Nötigung auszulegen ist, die Definition eines empflindlichen Übels macht mir aber trotzdem noch Probleme.
Wer kann schon beurteilen, was für wen empfindlich ist. Es sind eben Empfindlichkeiten.
Siehe Nacktheit. Den einen störts, den anderen nicht. Die einen finden fette Leute eine Zumutung, die Anderen nicht.
Diphda, der Meinung dass das Juristendeutsch langsam einer Reform bedarf
Hallo!
Wer kann schon beurteilen, was für wen empfindlich ist. Es
sind eben Empfindlichkeiten.
Da gibts schon klare Definitionen, z.B.:
„Empfindlich ist ein Übel, wenn es einen Nachteil von solcher Erheblichkeit darstellt, daß seine Ankündigung bei objektiver Beurteilung - unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Betroffenen - geeignet ist, einen besonnenen Menschen in der konkreten Situation zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu bestimmen.“
(Quelle: http://www.uni-mannheim.de/fakul/jura/ls/kuhlen/bt-d…)
Grüße, Peter
Hi Matthias,
Ganz genau darum ging es mir. Ich schrieb „ich empfinde Nacktbaden … als Nötigung“
ich empfinde Nacktbaden als Einbruchdiebstahl.
Ich glaube nicht, dass dies einer juristischen Prüfung standhält, zumal an Nacktbadestränden.
Wer will denn hier prüfen - wir müssen auch im Rechtsbrett über unsere Gefühle sprechen dürfen.
Ärgerlicherweise sind die FKK-Fans in den seltensten Fällen schön anzusehen
Blöderweise gibt es auf Schönheit keinen einklagbaren Anspruch. Auf Denkfähigkeit übrigens auch nicht.
und die Strände üblicherweise nicht mit ausreichend Sichtschutz versehen.
Das machen wir erst, wenn Foren mit Schreibschutz versehen werden.
Daher reklamiere ich weiterhin für mich, gewisse Nacktbader als Ntigung zu empfinden,
Wäre ja noch schöner, wenn wir unsere Empfindungen nicht so benennen dürften, wie uns das gerade passt.
sehe aber von der Initiierung einer juristischen Prüfung ab…
Darf ich zu Deinen Gunsten annehmen, dass das Ganze ironisch gemeint war?
Gruß Ralf
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Hi!
Ganz genau darum ging es mir. Ich schrieb „ich empfinde Nacktbaden … als Nötigung“
ich empfinde Nacktbaden als Einbruchdiebstahl.
…was schwerer zu begründen sein dürfte, als Nötigung, aber natürlich Dein gutes Recht ist… 
Ich glaube nicht, dass dies einer juristischen Prüfung standhält, zumal an Nacktbadestränden.
Wer will denn hier prüfen - wir müssen auch im Rechtsbrett
über unsere Gefühle sprechen dürfen.
Warum nicht?
Ärgerlicherweise sind die FKK-Fans in den seltensten Fällen schön anzusehen
Blöderweise gibt es auf Schönheit keinen einklagbaren
Anspruch.
Auf Anziehen bei Nichtschönheit wäre ein Anspruch zu prüfen, evtl. über den Tatbestand der Nötigung… 
Auf Denkfähigkeit übrigens auch nicht.
Wen will man dabei auch verklagen? Die Eltern?
und die Strände üblicherweise nicht mit ausreichend Sichtschutz versehen.
Das machen wir erst, wenn Foren mit Schreibschutz versehen
werden.
Den gibt es in FOrm von Moderatoren.
Vielleicht erklärt sich der eine oder andere von uns MOds ja bereit, am Urlaubsort die „Moderation“ in Fragen der optischen Beleidigung durch unschöne Nacktbader zu übernehmen…
Daher reklamiere ich weiterhin für mich, gewisse Nacktbader als Ntigung zu empfinden,
Wäre ja noch schöner, wenn wir unsere Empfindungen nicht so
benennen dürften, wie uns das gerade passt.
Ganz recht.
sehe aber von der Initiierung einer juristischen Prüfung ab…
Darf ich zu Deinen Gunsten annehmen, dass das Ganze ironisch
gemeint war?
Nicht alles, aber das meiste.
Zu meinen Ungunsten (in Deinen Augen) muss ich leider sagen, dass einige FKKler wirklich eine Zumutung sind, ich mich aber freiwillig von solcherlei „badekulturellen“ Veranstaltungen fern halte und lieber nach Frankreich fahre, wo man sich üblicherweise auf „oben Ohne“ beschränkt.
Grüße,
Mathias
Hi!
Ganz genau darum ging es mir. Ich schrieb „ich empfinde
Nacktbaden … als Nötigung“ und habe weiter eingeschränkt „in
den meisten Fällen“.
Jetzt muss ich leider kleinlich werden. Wir sind hier
schließlich im Rechtsbrett. Da kommt es auf den genauen
Wortlaut an.
Du hast geschrieben „HALTE“ und hast dies in betreffendem
Thread auch nochmals betont.
Das ist korrekt.
Die Gründe für die hierdurch entstandenen und dahingenden
„Missverständnisse“ habe ich dort gepostet.
Es ist unerhelich, ob ich schreibe „halte“ oder „empfinde“.
Hätte ich geschrieben „könnte“, wäre dies nach den regeln der juristischen Subsumption etwas anderes, aber das habe ich nun mal nicht…
Diphda, immer eine Friedenspfeife unter dem Tisch
Wenn was richtiges drin ist, immer…!
Aha 
Diphda, ganz legal unterwegs
Ich auch.
Angezogen und nüchtern…
Grüße,
Mathias
Wer kann schon beurteilen, was für wen empfindlich ist.
Jo! Und weil solche Fragen schwierig sind, lassen wir es gleich ganz sein und schaffen alle Gesetze ab. Vor allem wenn DU mit einem Begriff Probleme hast, sollten wir das Juristendeutsch reformieren oder am besten gleich den Juristenstand abschaffen.
Diphda, der Meinung dass das Juristendeutsch langsam einer
Reform bedarf
*gähn*
Im Übrigen geht es ja eben nicht um die höchtpersönlichen Befindlichkeiten einer bestimmten Person, sondern um die des Durchschnittsmenschen. Das ergibt sich ziemlich unmissverständlich aus der Definition, die du so schwierig findest.
Und noch mal zurück: Wenn wir das Juristendeutsch ändern, dann bitte auch alle anderen wissenschaftlichen Sprachen, damit auch ja jeder immer alles verstehen kann. DU hilfst uns da bestimmt weiter, DU kannst bestimmt immer Definitionen liefern, die einerseits allgemeinverständlich sind und andererseits auch die nötige Differenzierungskraft haben, oder?
Levay
ich empfinde Nacktbaden als Einbruchdiebstahl.
Guter Einwurf. Nur weil Person X etwas empfindet, ist es noch lange nicht so. Ich kann mir keinen einzigen Fall vorstellen, in dem Nacktbaden eine Nötigung ist. Nicht einen.
Blöderweise gibt es auf Schönheit keinen einklagbaren
Dazu ein kleiner Hinweis: Kann man auch anders sehen. Es gibt ja tatsächlich Juristen, die fehlende Ästhetik (wenn auch in eng begrenzten Ausnahmefällen) für einen Fall von 823 I halten
Jaja, so was gibt es.
Darf ich zu Deinen Gunsten annehmen, dass das Ganze ironisch
gemeint war?
Ich glaube nicht. Ich glaube, der meinte das so.
Levay