eMule und Co. unechte Dateien

Hallo,

kann man irgendwie nachweisen, ob es sich bei einer heruntergeladenen Datei tatsächlich um die originale Datei handelt?

Beispiel: Jemand lädt Abba-Waterloo als rar-Datei herunter und als er das Lied anhören will, handelt es sich um ein ganz anderes Lied, z.B. um eine Acapella-Version der Kegelfreunde Bielefeld.

Hintergrund: Wen derjenige dabei erwischt würde und eine Abmahnung erhalten würde, müßte der Abmahner doch nachweisen, dass es sich tatsächlich um das originale, urheberrechtlich geschützte Lied handelte.

Ginge das technisch überhaupt? Fake-Dateien gibt es ja jede Menge.

Ich hoffe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben.

Danke und Gruß
Didi

Hi

kann man irgendwie nachweisen, ob es sich bei einer
heruntergeladenen Datei tatsächlich um die originale Datei
handelt?

nein

Beispiel: Jemand lädt Abba-Waterloo als rar-Datei herunter und
als er das Lied anhören will, handelt es sich um ein ganz
anderes Lied, z.B. um eine Acapella-Version der Kegelfreunde
Bielefeld.

Hintergrund: Wen derjenige dabei erwischt würde und eine
Abmahnung erhalten würde, müßte der Abmahner doch nachweisen,
dass es sich tatsächlich um das originale, urheberrechtlich
geschützte Lied handelte.

überspitzt übersetzt ausgedrückt: kann ein Einbrecher den Besitzer des Hauses verklagen, dass der Schmuck, den er gestohlen hat, unecht war?
Das ganze Thema kannst du vermeiden, in dem du bei I-Tune store, musicload o.ä. oder einem Musikgeschäft deines Vertrauens gehst, und den Abba-Song kaufst

Gruss
ExNicki

Hi ExNicki,

entgegen Deinen sonstigen, sehr fachmännischen Postings, geht das hier leider an der Frage vorbei.

Deiner moralischen Meinung stimme ich aber trotzdem zu.

Hier geht es aber darum, dass der Einbrecher erwischt wurde, Reue zeigt und den Schaden ersetzten soll/möchte. Soll er jetzt das teure Tafelsilber ersetzen, obwohl er nur einen rostigen Dosenöffner geklaut hat?

Grüße
Didi

Hallo,
Du kannst, nachdem für das gesuchte Lied Quellen vorhanden sind, Dir im Kontextmenü (rechte Maustaste) die Dateidetails ansehen. Dort kannst Du unter Umständen an verschiedenen Dateinamem erkennen, dass es sich eventuell doch nicht um das gesuchte Lied handelt. Die Kommentare können auch ein Hinweis liefern (falls vorhanden).
Die Dateien selbst werden bei eMule mit einem Hashwert (das ist so eine Art Prüfsumme) identifiziert. Auch wenn Du die Datei umbenennst, behält sie den selben Hashwert. Falls Du die Datei jedoch mit einem Packer packst in Rar oder Zip usw. hat die Datei einen anderen Hashwert.

Allerdings weiss ich nicht, wie die Musikindustrie geschützte Musikdateien erkennt. Ich vermute durch Stichproben.

Andre

Danke owt

Dann läges wohl an ihm, das zu beweisen.