Hallo Fragewurm,
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Maschinenrichtlinie , die Schaltung beinhaltet zwar nur einen
sehr kleinen Motor, welcher auch nur wenige Sekunden Pro tag
aktiv ist, dennoch gibt es bei dieser keine
Bagatellrichtlinie.
Vermutlich geht das direkt über die Leistung und die maximal Kraft.
Mit 0.1W und maximal 0.1N kann man keinen Finger abscheren.
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RoHS Erklärung
- Reicht hierbei eine Auflistung aller Bauteile oder wie soll
man hier nachweisen, dass alle Bauteile RoHS konform sind? Die
Bauteile werden ja nicht selber hergestellt sondern extern
bezogen.
Da hat jeder Hersteller eine RoHS-Erklärung auf der Webseite rumliegen.
Zudem wird das meist auch auf der Rechnung/Lieferschein angegeben.
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Eco-Design Richlinie
In der Richtlinie steht, dass man jedes Bauteil hinsichtlich
seiner Umweltverträglichkeit zu analysieren hat. Alle Bauteile
werden aber extern bezogen. Wie soll ich da zb. den
Wasserverbrauch von Kondensatoren ermitteln?
Da hat der Hersteller/Lieferant eine Erklärung.
Der braucht eigentlich auch schon ein CE-Zeichen für sein Bauteil…
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WEEE - Elektrogeräteentsorgung
fällt die Entsorgung auch mit in die Dokumentation oder reicht
hierbei eine Registrierung bei den Stellen?
Du musst beweisen, dass du das angemeldet hast.
Da gehört die Anmeldungsbestätigung in die Unterlagen.
Ist meine oben genannte Annahme so richtig?
Mir ist klar das ich hier keine Juristisch einklagbare Aussage
erhalte. Es geht mir eher um die Frage ob ich hiermit in die
richtige Richtung der CE Erklärung gehe.
Der Weg stimmt.
Ob du alles gefunden hast, was für dich zutrifft, weiss keiner.
Das wissen die zuständigen Behörden oft selbst nicht 
Eine Haushaltsschere unterliegt anderen Bestimmungen als eine für die Medizin, selbst wenn das Teil identisch ist!
Deshalb kommt in die Bedienungsanleitung auch der Passus mit dem „Bestimmungsgemässen Gebrauch“. Für diesen Bereich hast du auch die Abklärung der einzuhaltenden Normen usw. gemacht.
Die Dokumentation enthält somit ja einige
entwicklungsrelevante Informationen, genaue Schaltpläne,
Berechnungen, Stücklisten usw. Muss diese Dokumentation jedem
auf Anfrage ausgehändigt werden oder nur als diese von einem
Gericht eingeklagt wird?
Eingeklagt wird da nicht!!
Ja, musst du aber nur auf Anforderung dem Gericht zeigen, sonst niemandem, Fabrikationsgeheimnisse sollen im allgemeinen gewahrt bleiben. Aber die berühmte „geheime Zutat“ muss man dem Richter bekannt geben. Nur so kann er entscheiden ob diese z.B. gesundheitlich relevant sein kann.
Wenn da also z.B. eine Nelke in die Erdbeermarmelade kommt, wird er das für sich behalten, bei einer Erdnuss, muss der Zusatz „enthält Nüsse…“ auf dem Etikett stehen und bei einer Prise Arsen wird’s wohl nicht geheim bleiben …
Die Konformitätserklärung ist natürlich für jeden.
MfG Peter(TOO)