EMV Richtlinie Emissionspegel

Hallo Leute. 

ich müsste wissen ob ein Produkt einer CE Kennzeichnugn bedarf. Hierzu bin ich unter anderm über die EMV Richtlinie gestolpert.

Dort heißt es: 

Merkblatt - Elektromagnetische Vertraeglichkeit

Diese Richtliniegilt ferner nichtfür Betriebsmittel, die aufgrund ihrer physi- kalischen Eigenschaften

a)  einen so niedrigen elektromagnetischen Emissionspegel haben oder in so geringem Umfang zu elektromagnetischen Emissionen beitragen, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten und sonstigen Betriebsmitteln möglich ist, und

b)  unter Einfluss der bei ihrem Einsatz üblichen elektromagnetischen Störun- gen ohne unzumutbare Beeinträchtigung betrieben werden können.

Fällt ein kleiner Microcontroller (Atmega 168 PA/PU) mit einem 16MHz Kristall (Schwingkreis mit 2 22pF kondensatoren) bereits unter eine Störung der Telekommunikation? 

In der ganzen Schaltung befinden sich keine großen Datenbusse (16x2 LCD Segment ausgenommen), sowie keine PWM Modulation. 

Vielen Dank für Eure Hilfe! 

Hallo Fragewurm,

ich müsste wissen ob ein Produkt einer CE Kennzeichnugn bedarf. Hierzu bin ich
unter anderm über die EMV Richtlinie gestolpert.

Eine CE-Kennzeichnung bedarf es praktisch immer, wenn Geräte in den Verkauf gebracht werden!
Mit dem CE-Zeichen bestätigst du, dass du alle erforderlichen Normen eingehalten hast. Und genau hier geht das Problem los: Keiner weiss wirklich zu 100% verbindlich, welche Normen für ein bestimmtes Gerät wirklich anzuwenden sind.

Fällt ein kleiner Microcontroller (Atmega 168 PA/PU) mit einem
16MHz Kristall (Schwingkreis mit 2 22pF kondensatoren) bereits
unter eine Störung der Telekommunikation? 

Stell mal ein Transistorradio, ideal ist ein Weltempfänger mit vielen Bändern, daneben und dreh die Bänder durch!

In der ganzen Schaltung befinden sich keine großen Datenbusse
(16x2 LCD Segment ausgenommen), sowie keine PWM Modulation. 

Tja, das kann man so nicht sagen, kommt auch auf die Leiterbahnführung an…
Wir haben schon übermässige Störungen gemessen, nur an einer Leiterbahn, direkt an einem I/O-Pin mit einem festen Logik-Pegel. Da drückte die Quarzfrequenz, über die Versorgungsspannung auf dem Chip auf den Ausgang durch. Die Leiterbahn war dann die Antenne.

Beim LCD hört man gerne im Radio die Datenübertragungen.

MfG Peter(TOO)

Hallo,

ich müsste wissen ob ein Produkt einer CE Kennzeichnugn
bedarf. Hierzu bin ich unter anderm über die EMV Richtlinie gestolpert.

Was ist bei dir ein Produkt?
Wer stellt es her, Wer bringt es in Umlauf?

Wenn eine Firma etwas herstellt und dieses in der EU verkaufen will, dann ist mindestens eine Konformitätserklärung zwingend, in der steht, das alle relevanten EU-Normen und Gesetze eingehalten werden. Dieses wird durch Aufbringen des CE-Zeichens angezeigt.

Fällt ein kleiner Microcontroller (Atmega 168 PA/PU) mit einem
16MHz Kristall (Schwingkreis mit 2 22pF kondensatoren) bereits
unter eine Störung der Telekommunikation? 

Eine aktive Schaltung mit Schwingungserzeugung im Bereich von MHz wird wohl ganz sicher auch unter EMV-Normen fallen. In wie weit diese jetzt durch eine konkrete Messung oder nur durch Erklärung mit Plausibilitätsbertachtungen berücksichtigt wird, ist eine Frage der Auslegung. Im Zweifelsfall muß gemessen werden.

In der ganzen Schaltung befinden sich keine großen Datenbusse
(16x2 LCD Segment ausgenommen), sowie keine PWM Modulation. 

Das zeigt schon mal, dass du keine praktischen Erfahrungen hast und die Auswirkungen gar nicht bewerten kannst.
Datenleitungen von einem uC haben meist Anstiegszeiten im Bereich weniger ns. Da sind also locker Frequenzen bis in den Bereich von GHz enthalten.
Da ist der Quarz, den man mit kurzen Leitungen an den uC führt und der quasi nur ein Sinussignal ist, meist gar nicht das Problem.
Am Ende ist es auch hier so wie sonst im Leben: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Macht das Gerät aber irgend wo Probleme oder gefällt es der Konkurrenz, die fa. anzuschwärzen, dann kann eine absichtlich weggelassene EMV-Prüfung teuer werden.
Gruß Uwi

Dank für die schnelle Antwort.

Vielleicht habe ich meine Frage nicht richtig gestellt.

Mir ist natürlich bewusst, dass Datenleitungen deutlich schneller sind als der Schwingkreis des Kristalls. Allerdings, und deshalb habe ich diese Datenleitung ausgeklammert, befindet sich der µC die meiste Zeit im power Down Modus. Lediglich alle 8 Sekunden, (maximal mögliches Teilerverhältnis des Watchdogs ) schwingt die Schaltung kurz ein, nimmt Messungen, trifft Entscheidungen und aktualisiert des LCD Display und geht direkt danach wieder in den power down modus, wodurch alle Datenleitungen dann wieder deaktiviert sind.

Auch bei direkter nähe eines Radios sind keine Störsignale hörbar. (Für die par ms in denen die Schaltung überhaupt an ist habe ich auch nichts anderes erwartet.)

Zudem kommt, dass die Schaltung auf Feldern und Äckern aufgestellt wird. Radios befinden sich dort selten in unmittelbarer nähe.

Meine Frage zielte eher darauf ab, ob es reicht zu Begründen dass:
a) die Ströme während des Betriebes extrem niedrig sind. (I_mittel = 2,00 mA)
b) Die Schaltung nicht in direkter Nähe von andern elektronischen Betriebsmitteln betrieben wird.
c) Durch die Verwendung von Abblockkondensatoren wird die Emission von Störsignalen reduziert.
d) großer Abstand zwischen Leistung und Signalelektronik
e) 3 fach gefilterte Spannungsversorgung
f) kleine Stromschleifen
g) Leiterbahnen sind im 45° Winkel angeordnet

und dadurch die Emission von Störsignalen vernachlässigbar klein ist.

Oder ist ein Messung aufgrund von einer Datenleitung und einem Kristall Pflicht?

Vielen Dank!

Hallo,

Wenn eine Firma etwas herstellt und dieses in der EU verkaufen
will, dann ist mindestens eine Konformitätserklärung zwingend,
in der steht, das alle relevanten EU-Normen und Gesetze
eingehalten werden. Dieses wird durch Aufbringen des
CE-Zeichens angezeigt.

Das ist nicht ganz richtig, oder? Das CE-Zeichen bekommen nur Geräte, die in den Verkehr gebracht werden und eigenständig nutzbar sind. Bauteile, Einzelteile, Geräte zur Eigennutzung fallen nicht darunter, richtig?
Gruß

Hallo,
rein pragmatisch würde ich auch sagen, dass da eine aufwendige EMV-Messung nicht sein muß. Kostet nur viel Geld und wie schon geschrieben, wo kein Kläger, da auch kein Richter. Solange dir niemand den Nachweis bringt, das deine Elektronik in irgend einer Art Grenzwerte verletzt, hast du wohl kein Problem.
Auf eine juristisch einklagbare Aussage in der Art:
„EMV-Nachweis brauchst du nicht, wird sich aber niemand einlassen.“

Oft sind es aber auch die Käufer, die ein Zertifikat oder zumindest ein Prüfprotokoll sehen wollen.

Im Zweifelsfall lasse dir doch eben diese Abstrahlungsmessung von einem zertifizierten Prüfinstitut mal anbieten. Wenn das Gerät leicht aufzubauen ist und der Betrieb sehr einfach, dann dauert das mal eben 2…3 h in einer Messkammer.
Kann dann auch nicht so extrem teuer werden und sollte unter 1000€ zu machen sein.

Wir machen unsere Prüfungen bei der SLG.
http://www.slg.de.com/pruefung_und_zertifizierung/em…
Beratung zum nötigen Prüfumfang Umfang und Anfragen zum Preis an R.Svadlenka.
Gruß Uwi

Lediglich alle 8 Sekunden, (maximal mögliches Teilerverhältnis
des Watchdogs ) schwingt die Schaltung kurz ein, nimmt
Messungen, trifft Entscheidungen und aktualisiert des LCD
Display und geht direkt danach wieder in den power down modus,
wodurch alle Datenleitungen dann wieder deaktiviert sind.
Auch bei direkter nähe eines Radios sind keine Störsignale
hörbar. (Für die par ms in denen die Schaltung überhaupt an
ist habe ich auch nichts anderes erwartet.)
Zudem kommt, dass die Schaltung auf Feldern und Äckern
aufgestellt wird. Radios befinden sich dort selten in
unmittelbarer nähe.
Meine Frage zielte eher darauf ab, ob es reicht zu Begründen
dass:

a) die Ströme während des Betriebes extrem niedrig sind.
(I_mittel = 2,00 mA)
b) Die Schaltung nicht in direkter Nähe von andern
elektronischen Betriebsmitteln betrieben wird.
c) Durch die Verwendung von Abblockkondensatoren wird die
Emission von Störsignalen reduziert.
d) großer Abstand zwischen Leistung und Signalelektronik
e) 3 fach gefilterte Spannungsversorgung
f) kleine Stromschleifen
g) Leiterbahnen sind im 45° Winkel angeordnet

und dadurch die Emission von Störsignalen vernachlässigbar
klein ist.
Oder ist ein Messung aufgrund von einer Datenleitung und einem
Kristall Pflicht?

Vielen Dank!

Hallo Fragewurm,

Oder ist ein Messung aufgrund von einer Datenleitung und einem
Kristall Pflicht?

Müssen musst du gar nichts, aber du trägst die Verantwortung für das Produkt und bist für Schäden staf- und haftbar.

Das Ganze ist ein juristisches Problem, wenn kein Kläger vorhanden ist, interessiert das Ganze niemanden.

Wenn jetzt aber der Bauer mit Herzschrittmacher tot neben deinem Gerät gefunden wird, sieht die Lage anders aus!
Dann musst du nachweisen können, dass die die geltenden Normen vor der Inverkehrsbringung des Produkte eingehalten hast. Dies kannst du aber nur mit entsprechenden Messprotokollen belegen.

Selbst wenn du mit nachträglichen Messungen beweisen kannst, dass der Herzschrittmacher nicht durch dein Gerät gestört wurde, kannst du noch verknackt werden. Du hast billigend in Kauf genommen, dass dein Gerät doch stören könnte , ohne Messung weisst du das eben nicht,

Formaljuristisch ist es egal ob du gegen ein Gesetz verstösst welches dir bekannt war oder nicht. Verstoss ist Verstoss!

Das Radio ist leider nur ein Grobtest.
Wird es gestört, dann hast du en EMV-Problem.
Wird es nicht gestört, kannst du trotzdem eine EMV-Problem haben (Die Störfrequenz muss ja nicht im Empfangsbereich deines Radios liegen, Dein Radio empfängt z.B. den Flugfunk nicht).

MfG Peter(TOO)

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Hallo Fragewurm,

Wenn eine Firma etwas herstellt und dieses in der EU verkaufen
will, dann ist mindestens eine Konformitätserklärung zwingend,
in der steht, das alle relevanten EU-Normen und Gesetze
eingehalten werden. Dieses wird durch Aufbringen des
CE-Zeichens angezeigt.

Das ist nicht ganz richtig, oder? Das CE-Zeichen bekommen nur
Geräte, die in den Verkehr gebracht werden und eigenständig
nutzbar sind.

Das CE-Zeichen bekommt man nicht, das klebt man als Hersteller einfach selber drauf!

Bauteile, Einzelteile, Geräte zur Eigennutzung
fallen nicht darunter, richtig?

Eigene Geräte für den Eigengebrauch fallen nicht darunter, bzw. das muss kein Kleber drauf sein. Allerdings bist du der Hersteller und haftest für irgendwelche Folgen …

Alles was aber irgendwie in Umlauf gebracht wird, muss ein CE-Zeichen haben.

Mit dem CE-Zeichen, bekundet der Hersteller oder Vertreiber, dass das Gerät oder Bauteil, den geltenden EU-Normen, -Vorschriften und -Gesetzen entspricht.
Allerdings müssen die entsprechenden Unterlagen nur einem Richter, auf dessen Verlangen, vorgelegt werden. Der lässt dir dazu aber nur ein paar Tage Zeit und Verlängerung ist nicht vorgesehen! Damit soll verhindert werden, dass die Unterlagen noch schnell erstellt werden. Tu den Unterlagen gehören nicht nur Prüfberichte, sondern auch Berechnungen und Bemessungen , welche während der Entwicklung gemacht wurden.

MfG Peter(TOO)

Wenn ich dass richtig verstanden habe so müsste mein untern genannte annahm stimmen. sollte dies nicht der Fall sein, so würde ich mich über Korrekturen zum Konzept freuen.
Wenn ich das richtig verstanden habe beinhaltet meine CE Dokumentationen also folgende Teile:

  • Maschinenrichtlinie , die Schaltung beinhaltet zwar nur einen sehr kleinen Motor, welcher auch nur wenige Sekunden Pro tag aktiv ist, dennoch gibt es bei dieser keine Bagatellrichtlinie.

  • Die Dokumentation benötig daher eine Risikoanalyse nach ISO/TR 14131-2

  • Die Dokumentation bedarf einer Festlegung der Grenzen.

  • Die Dokumentation bedarf einer Identifizierung der der Gefährdung.

  • Eine Niederspannungsrichtline ist nicht notwendig, da das gerät bei maximal 30V betrieben wird.

  • RoHS Erklärung

  • Reicht hierbei eine Auflistung aller Bauteile oder wie soll man hier nachweisen, dass alle Bauteile RoHS konform sind? Die Bauteile werden ja nicht selber hergestellt sondern extern bezogen.

  • EMV Verträglichkeit

  • Hierbei muss ich noch abklären ob das Produkt unter :
    „Betriebsmittel, die in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit aufgrund ihrer Beschaffenheit unkritisch sind, fallen nicht unter die EMV-Richtlinie25.“ fällt.

  • Eco-Design Richlinie
    In der Richtlinie steht, dass man jedes Bauteil hinsichtlich seiner Umweltverträglichkeit zu analysieren hat. Alle Bauteile werden aber extern bezogen. Wie soll ich da zb. den Wasserverbrauch von Kondensatoren ermitteln?

  • WEEE - Elektrogeräteentsorgung
    fällt die Entsorgung auch mit in die Dokumentation oder reicht hierbei eine Registrierung bei den Stellen?

Zusätzlich kommen zu der Dokumentation noch Schaltpläne und technische Zeichnungen des Gehäuses.

Selbstverständlich darf die Konformitätserklärung nicht vergessen werden.

Ist meine oben genannte Annahme so richtig?
Mir ist klar das ich hier keine Juristisch einklagbare Aussage erhalte. Es geht mir eher um die Frage ob ich hiermit in die richtige Richtung der CE Erklärung gehe.

Die Dokumentation enthält somit ja einige entwicklungsrelevante Informationen, genaue Schaltpläne, Berechnungen, Stücklisten usw. Muss diese Dokumentation jedem auf Anfrage ausgehändigt werden oder nur als diese von einem Gericht eingeklagt wird?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Hallo Fragewurm,

  • Maschinenrichtlinie , die Schaltung beinhaltet zwar nur einen
    sehr kleinen Motor, welcher auch nur wenige Sekunden Pro tag
    aktiv ist, dennoch gibt es bei dieser keine
    Bagatellrichtlinie.

Vermutlich geht das direkt über die Leistung und die maximal Kraft.
Mit 0.1W und maximal 0.1N kann man keinen Finger abscheren.

  • RoHS Erklärung
  • Reicht hierbei eine Auflistung aller Bauteile oder wie soll
    man hier nachweisen, dass alle Bauteile RoHS konform sind? Die
    Bauteile werden ja nicht selber hergestellt sondern extern
    bezogen.

Da hat jeder Hersteller eine RoHS-Erklärung auf der Webseite rumliegen.
Zudem wird das meist auch auf der Rechnung/Lieferschein angegeben.

  • Eco-Design Richlinie
    In der Richtlinie steht, dass man jedes Bauteil hinsichtlich
    seiner Umweltverträglichkeit zu analysieren hat. Alle Bauteile
    werden aber extern bezogen. Wie soll ich da zb. den
    Wasserverbrauch von Kondensatoren ermitteln?

Da hat der Hersteller/Lieferant eine Erklärung.
Der braucht eigentlich auch schon ein CE-Zeichen für sein Bauteil…

  • WEEE - Elektrogeräteentsorgung
    fällt die Entsorgung auch mit in die Dokumentation oder reicht
    hierbei eine Registrierung bei den Stellen?

Du musst beweisen, dass du das angemeldet hast.
Da gehört die Anmeldungsbestätigung in die Unterlagen.

Ist meine oben genannte Annahme so richtig?
Mir ist klar das ich hier keine Juristisch einklagbare Aussage
erhalte. Es geht mir eher um die Frage ob ich hiermit in die
richtige Richtung der CE Erklärung gehe.

Der Weg stimmt.

Ob du alles gefunden hast, was für dich zutrifft, weiss keiner.
Das wissen die zuständigen Behörden oft selbst nicht :smile:

Eine Haushaltsschere unterliegt anderen Bestimmungen als eine für die Medizin, selbst wenn das Teil identisch ist!

Deshalb kommt in die Bedienungsanleitung auch der Passus mit dem „Bestimmungsgemässen Gebrauch“. Für diesen Bereich hast du auch die Abklärung der einzuhaltenden Normen usw. gemacht.

Die Dokumentation enthält somit ja einige
entwicklungsrelevante Informationen, genaue Schaltpläne,
Berechnungen, Stücklisten usw. Muss diese Dokumentation jedem
auf Anfrage ausgehändigt werden oder nur als diese von einem
Gericht eingeklagt wird?

Eingeklagt wird da nicht!!
Ja, musst du aber nur auf Anforderung dem Gericht zeigen, sonst niemandem, Fabrikationsgeheimnisse sollen im allgemeinen gewahrt bleiben. Aber die berühmte „geheime Zutat“ muss man dem Richter bekannt geben. Nur so kann er entscheiden ob diese z.B. gesundheitlich relevant sein kann.
Wenn da also z.B. eine Nelke in die Erdbeermarmelade kommt, wird er das für sich behalten, bei einer Erdnuss, muss der Zusatz „enthält Nüsse…“ auf dem Etikett stehen und bei einer Prise Arsen wird’s wohl nicht geheim bleiben …

Die Konformitätserklärung ist natürlich für jeden.

MfG Peter(TOO)

Hallo,

  • Maschinenrichtlinie , die Schaltung beinhaltet zwar nur einen
    sehr kleinen Motor, welcher auch nur wenige Sekunden Pro tag
    aktiv ist, dennoch gibt es bei dieser keine Bagatellrichtlinie.

Nur weil da ein Motor drin ist, muß es nicht nach Maschinenrichtlinie bewertet werden.

  • Eine Niederspannungsrichtline ist nicht notwendig, da das
    gerät bei maximal 30V betrieben wird.
  • RoHS Erklärung
  • Reicht hierbei eine Auflistung aller Bauteile oder wie soll
    man hier nachweisen, dass alle Bauteile RoHS konform sind? Die
    Bauteile werden ja nicht selber hergestellt sondern extern
    bezogen.

Für jede Teil, das eingesetzt wird, ist RoHS zu prüfen.
Für elektronsiche BE ist RoHS-Kennzeichnung inzwischen Standard,
bis auf ganz bestimmte Ausnahmen.
Dienstleister, die BE einkaufen und bestücken wird per Liefervorschrift vorgeschrieben, nur RoHS-konforme Teile einzukaufen und RoHS-konform zu löten.

  • EMV Verträglichkeit
  • Hierbei muss ich noch abklären ob das Produkt unter :
    „Betriebsmittel, die in Bezug auf die elektromagnetische
    Verträglichkeit aufgrund ihrer Beschaffenheit unkritisch sind,
    fallen nicht unter die EMV-Richtlinie25.“ fällt.

Es ist eine Prozessorelektronik mit recht hohen Taktfrequenzen drin.
Ich meine, das wird man nicht ignorieren können.

  • Eco-Design Richlinie
    In der Richtlinie steht, dass man jedes Bauteil hinsichtlich
    seiner Umweltverträglichkeit zu analysieren hat. Alle Bauteile
    werden aber extern bezogen. Wie soll ich da zb. den
    Wasserverbrauch von Kondensatoren ermitteln?

Mußt du nicht. Für elektronische BE gilt RoHS.

Zusätzlich kommen zu der Dokumentation noch Schaltpläne und
technische Zeichnungen des Gehäuses.
Selbstverständlich darf die Konformitätserklärung nicht
vergessen werden.

Auch eine Betriebsanleitung ist zwingend.

Die Dokumentation enthält somit ja einige
entwicklungsrelevante Informationen, genaue Schaltpläne,
Berechnungen, Stücklisten usw. Muss diese Dokumentation jedem
auf Anfrage ausgehändigt werden

Nein, das eigentliche KnowHow mußt du nicht jedem Hinz & Kunz veröffentlichen.
Gruß Uwi