Endabrechnung des Gehalts nach Kündigung

Hallo, liebe wer-weiß-was-Gemeinde!

Folgendes:

Eine Arbeitnehmerin hat einen Job auf 400€-Basis. Dieser besteht aus einer geringen Festvergütung (niedrige regelmäßige Stundenanzahl) und bezahlten Überstunden („Zukaufstunden“, die ebenfalls regelmäßig anfallen, und vom Arbeitgeber nach Bedarf eingefordert werden).
Die Festvergütung wird jeweils zum Monatsende ausbezahlt, während die Überstunden zum Ende des Folgemonats abgerechnet und ausbezahlt werden. Der monatliche Gesamtverdienst bleibt regelmäßig unter 400€.

So, nun kündigt die Arbeitnehmerin ihren Job fristgerecht zum 15.9. wegen eines neuen Jobs (Teilzeit über 800€). Bis Mitte des Monats September wird sie noch vermehrt von ihrem alten AG eingesetzt. Noch offene Urlaubstage soll sie ausbezahlt bekommen. Sie weist ihren Chef darauf hin, dass sie auf 400€-Basis beschäftigt ist. Dieser sieht aber kein Problem.
Ihre offenen Forderungen gegenüber dem alten AG sind:
100€ Festvergütung aus September
200€ Überstunden aus August
200€ Überstunden aus September
50€ ausbezahlter Urlaub

Zum 30.9. rechnet der AG alles auf einmal ab und zahlt 550€ aus. DANN fällt dem AG auf, dass bei einem Auszahlungsbetrag von 550€ Sozialabgaben fällig werden und fordert von der Arbeitnehmerin 50€ zurück.

Die Arbeitnehmerin will dies nicht akzeptieren, da sie davon ausging, dass der AG wie gewöhnlich die Überstunden erst im Folgemonat abrechnet und somit Ende September z.B. 350€ und Ende Oktober die restlichen 200€ für Überstunden aus dem September abrechnet.
Der AG gab zuvor keinen Hinweis, dass er nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses anders verfahren würde. Zudem hat die Arbeitnehmerin extra noch nach der 400€-Grenze gefragt. Urlaub wurde ihr nicht mehr gewährt und auf ihren Dienstplan und ihre Einsatzzeiten konnte sie keinen Einfluss nehmen.

In ihrem neuen Job war sie von Beginn an sozialversicherungspflichtig, d.h. sie verdiente bereits im ersten (Teil-)Monat über 400€. Daneben hätten Einkünfte bis 400€/Monat aus dem bisherigen Job sowohl im September (regulär) als auch im Oktober (in Form einer Endabrechnung) ausgezahlt werden können.

Hätte irgend etwas dagegen gesprochen, dass der alte AG die Abrechnung und Auszahlung wie gewöhnlich auf die Monate September und Oktober verteilt? Es wären dann keine weiteren SV-Beiträge angefallen. Oder andersherum: Kann der alte AG einfach so vom bisherigen Prozedere abweichen und alles auf einmal auszahlen (wobei er selbst für die Höhe des Auszahlungsbetrags verantwortlich ist durch nichtgewährten Urlaub und vermehrten Einsatz der AN zum Ende hin)?

Im Voraus vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Hallo,

Eine Arbeitnehmerin hat einen Job auf 400€-Basis. Dieser
besteht aus einer geringen Festvergütung (niedrige regelmäßige
Stundenanzahl) und bezahlten Überstunden („Zukaufstunden“, die
ebenfalls regelmäßig anfallen, und vom Arbeitgeber nach Bedarf
eingefordert werden).
Die Festvergütung wird jeweils zum Monatsende ausbezahlt,
während die Überstunden zum Ende des Folgemonats abgerechnet
und ausbezahlt werden. Der monatliche Gesamtverdienst bleibt
regelmäßig unter 400€.

So, nun kündigt die Arbeitnehmerin ihren Job fristgerecht zum
15.9. wegen eines neuen Jobs (Teilzeit über 800€). Bis Mitte
des Monats September wird sie noch vermehrt von ihrem alten AG
eingesetzt. Noch offene Urlaubstage soll sie ausbezahlt
bekommen. Sie weist ihren Chef darauf hin, dass sie auf
400€-Basis beschäftigt ist. Dieser sieht aber kein Problem.
Ihre offenen Forderungen gegenüber dem alten AG sind:
100€ Festvergütung aus September
200€ Überstunden aus August
200€ Überstunden aus September
50€ ausbezahlter Urlaub

Hätte irgend etwas dagegen gesprochen, dass der alte AG die
Abrechnung und Auszahlung wie gewöhnlich auf die Monate
September und Oktober verteilt?

Ja, natürlich, wenn die Beschäftigung beendet ist, kann kein laufendes Entgelt mehr abgerechnet werden. Bzw. hat eine Rückrechnung auf die Erarbeitungsmonate zu erfolgen.

Es wären dann keine weiteren
SV-Beiträge angefallen. Oder andersherum: Kann der alte AG
einfach so vom bisherigen Prozedere abweichen und alles auf
einmal auszahlen (wobei er selbst für die Höhe des
Auszahlungsbetrags verantwortlich ist durch nichtgewährten
Urlaub und vermehrten Einsatz der AN zum Ende hin)?

Ja klar, was soll er sonst tun?!

Im Prinzip aber ein relativ komplexes Problem. Aufgrund der Fragestellung gehe ich mal davon aus, dass es sich um einen Stundenlöhner handelt und das es keine Gleitzeitvereinbarung gab. Die würde das noch etwas komplizierter machen.

Folgende Ansprüche sind noch offen:

100€ Festvergütung aus September
200€ Überstunden aus August
200€ Überstunden aus September
50€ ausbezahlter Urlaub

Überstunden gehören stets in dem Monat, aus dem sie stammen. Aus Vereinfachungsgründen ist es aber zulässig, dass diese beispielsweise zeitversetzt ausgezahlt werden, z.B. immer im nächsten oder übernächsten Monat. Der Arbeitgeber muss sich aber für eine Variante entscheiden. Scheidet nach diesem Bezahlsystem ein Arbeitnehmer aus, ist es logisch, dass im letzten Beschäftigungsmonat zwei Überstundenmonate zusammen fallen. Das tut dem Ganzen aber keinen Abbruch. Wenn während der gesamten Dauer der Beschäftigung die 400 Euro Grenze nicht überschritten war (wenn man das Grundgehalt plus die Überstunden monatsbezogen betrachtet), dann bleibt es bei der Geringfügigkeit. Weil wir haben hier nur ein Abrechnungsproblem und nicht ein Problem der grundsätzlichen Beurteilung. War die Grenze schon in der Vergangenheit ab einem bestimmten Zeitpunkt überschritten, dann hätte die Beschäftigung schon ab diesem Zeitpunkt anders beurteilt werden müssen.

Der noch auszuzahlende Urlaub schlägt mE auch nicht zu sehr ins Gewicht, da nicht absehbar war, dann er nicht genommen werden kann, sondern zur Auszahlung kommt.

Etwas anderes könnte sich allerdings dann ergeben, wenn der Arbeitnehmer wie blöde Überstunden angesammelt hat. Aber das sehe ich zumindest im Sachverhalt nicht gegeben.

LG
S_E