Steht mir als Verkäufer einer Eigentumswohnung noch eine Endabrechnung zu?
Ich habe im August 2010 meine Eigentumswohnung verkauft.
Der Hausverwalter hat jetzt, Anfang Dezember 2011!..nun die Betriebskostenabrechnungen verschickt…ich habe jedoch keine mehr erhalten.
Er sagt, ich muss das mit den neuen Besitzer SELBER „aushandeln“…ob mir
noch ein Teil der Rückzahlung zusteht. Und davon gehe ich aus weil die
Wohnung zuvor 4 Monate leer stand. Ich weiter die vollen Nebenkostenvorauszahlungen
geleistet habe , aber quasi keine Heiz- und Wasserkosten mehr angefallen sind.
Zudem steht mir doch, zumindest anteilig der Betrag zu, der für Haushaltsnahe
Dienstleistungen und Handwerker bei der Steuer geltend gemacht werden können.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
hallo
also meine unverbindliche stellungnahme dazu
was sollen denn die neuen eigentümer mit ihren überzahlten nebenkosten zu tu haben.
die werden ihnen was husten.
einzig und alleine ist aus meiner sicht der jenige der auch das geld erhalten hat zur rückzahlung verpflichtet.
notfalls mit anwalt drohen.
was jetzt haushasltsnahe dienstleistungen damit zu tun haben kann ich nicht nachvollziehen.
das ist doch ein ganz anderer schuh.
Hallo,
also ich WEISS es nicht, nehme doch aber stark an, dass mit dem Termin der Übergabe/-nahme die Nebenkosten auf den neuen Eigentümer über gehen. Der muss ab dann auch die Vorabzahlungen leisten; alles Andere wäre mir nicht schlüssig.
Bedaure, aber ganz sicher bin ich leider auch nicht.
Grüße
Henning
guten abend,
Danke für die Antwort,
ich hatte schon mit Anwalt gedroht und auch mit
einer Beschwerde beim Verband in dem er Mitglied ist.
Und was soll ich sagen, vor 10 Minuten
hat mir jemand meine Abrechnung in den Briefkasten
geworfen.
Ich weiss zwar nun leider nicht ob es die neuen Käufer
waren oder jemand von der Hausverwaltung.
Jedenfalls sieht alles auf dem ersten Blick gut aus.
150 Euro Rückzahlung für die 4 Monate und an die 800 Euro steuerlich Absetzbare Kosten (sind dann ja 20% also nochmal ~160 Euro)
wenn mir das Guthaben jetzt noch überwiesen wird
bin ich wieder rundrum glücklich.
ich bin auch ihrer Ansicht, dass der Verwalter Ihnen auch eine Betriebskostenabrechnung hätte zukommen lassen müssen. Schliesslich waren sie bis August Eigentümer der Betriebseinheit.
Mit dem neuen Besitzer können Sie nichtsdestotrotz sprechen, wie er die Angelegenheit der anteiligen Erstattung sieht. Die Frage ist auch um welche Summen es sich da handelt. Das kann ja eigentlich nicht so viel sein. Es kommt darauf an wie ihre Nebenkosten berechnet wurden:Heizkosten vielleicht per Einzelablesung aber Wasserkosten doch meistens nicht wohnungsweise nach Verbrauch, sondern nach QM oder Personenanzahl. Da macht es nicht viel aus, wenn garnichts verbraucht wurde - die Ersparniss durch NICHTNutzung geht zugunsten des ganzen Hauses.
Zudem steht mir doch, zumindest anteilig der Betrag zu, der
für Haushaltsnahe
Dienstleistungen und Handwerker bei der Steuer geltend gemacht
werden können.
Ja das sehe ich auch so.
Der Verwalter sollte ihnen die Abrechung zukommen lassen, sie können selbst zusammen mit dem neuen Eigentümer ihren Anteil festlegen.
Mein Rat ist aber: ärgern sie sich nicht über Kleinigkeiten. Die Wohnung ist nicht mehr ihre und wenn weder Verwalter noch neuer Eigentümer ihnen und ihren gerechten Ansprüchen „normal“ begegnen wird sich ein Rechtstreit nicht lohnen. Überschlagen sie erstmal um welche Summen es maximal gehen könnte und ob sich dafür das Ärgern lohnt…
Sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Ich war im Weihnachtsurlaub.
Zu Ihrer Frage:
Als ich meine Wohnung gekauft habe, wurden alle Verbrauchsdaten abgelesen (Heizung, Wasser, etc.). Die Ablöse wurde dann an Hand der Jahresabrechnung des Vorjahres vereinbart. Ob Sie Anspruch auf die Abrechnung haben, müsste in der Teilungserklärung (oder anderen Unterlagen) festgelegt sein. Die haushaltsnahen Leistungen müssten Sie jedoch geltend machen dürfen, sofern es noch in Ihre Zeit der Eigentümerschaft fällt.
Am besten nochmal mit dem neuen Eigentümer reden, wie Sie das regeln wollen. Die Abrechnung sollten Sie von der Hausverwaltung auf jeden Fall einfordern, denn nur so haben Sie eine Grundlage, auf der Sie mit dem Nachfolger reden können. Wenn die Beträge stark vom Vorjahr abweichen, kann man eventuell was machen.
Was steht denn im Kaufvertrag bezüglich der Nebenkosten und Übergabe/Ablöse? Eventuell kann Ihnen der Notar einen Tipp geben.
Konnte Ihnen leider nicht viel helfen - sorry.
Wünsche Ihnen einen guten Rutsch und viel Erfolg bei der Angelegenheit.