Endabrechnung mit Auszug der Wohnung?Auswandern

Guten Tag,

wir (mein Mann und ich) haben unsere Mietwohnung am 31.05. zum 31.09. gekuendigt und prompt die Auskunft des Vermieters bekommen, dass wir die Nebenkostenabrechnung von 2009 erst ENDE Oktober erhalten und eine Endabrechnung erst ENDE OKTOBER 2011!! erhalten… dies erscheint mir nicht rechtens. Unser Vermieter weiss das wir in die USA ziehen und deshalb kein deutsches Konto mehr haben werden…

Wie sieht das nun aus auf der rechtlichen Seite? Haben wir keinen Anspruch auf eine Endabrechnung ueber Gas, Wasser?

Ich bedanke mich im Vorraus schon mal fuer die Antworten.

LG aus der Eifel

Hallo

danke für das vertrauen , aber leider kann ich euch nicht helfen .

aber fragt doch einmal beim Mieterschutz oder Verbraucherschutz nach.

wünsche euch alles gute für die Zukunft

ingo

Hallo Mike,

die Informationen vom Vermieter ist (leider) richtig.
Nach dem Gesetz muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 12 Monate nach der Abrechnungsperiode - also für 2009 bis spätestens 31.12.2010 und für 2010 bis spätestens 31.12.2011 - dem Mieter vorlegen, erst danach verliert er den Anspruch auf eine Nachzahlung; Guthaben verjähren erst später.
Für den Zahlungsverkehr ist kein Konto in Deutschland notwendig, er ist selbstverständlich auch über ein Konto in den USA möglich.
Viele Grüße,
walser