Endabrechnung nach Geburt

Hallo zusammen,
habe heute einen Brief vom Krankenhaus bekommen, wo ich aufgefordert werde 1940€ für die Entbindung meiner Tochter zu zahlen. Nach Rückfrage mit dem Krankenhaus wurde mir bestätigt, dass meine Krankenkasse den Betrag nicht übernimmt weil meine Tocher nicht Gesund sei. Was nätürlich nicht stimmt, Sie hatte nach der Geburt einen kleinen Zuckerschock gehabt und dies ist auch nur eimal passiert. Darauf hin haben die Ärtze meine Tochter auf P67C gestuft.

Was soll ich tun ???
Jaqueline

Hallo!

Sowas teilt keine Krankenkasse mit, weil keine Erkrankung einen Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse ausschließen kann. Sie haben also etwas falsch verstanden. Informieren sie sich also bitte über die tatsächlichen Gegebenheiten!
Gruß, Christian

Hallo, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Deiner Tochter.

Oh man das ist ja sehr sehr ärgerlich, wie bist Du denn versichert?

dies ist leider nich meine Baustelle sorry

Hallo, Jaqueline!

Der Code P67C steht für Geburt bei einer hilflosen Person und bringt der Klinik gut 2000,-€ mehr ein, als Code P67D für eine Geburt ohne Komplikationen.
Ich würde gegen den Rechnungsbescheid Widerspruch einlegen und über die KK das Klinik-Protokoll über die Geburt anfordern. Wenn eine Rechtschutzvers. vorhanden ist, die Sozialrecht abdeckt, diese einschalten.
Außerdem rate ich im Internet unter:
wwwdielinke-bremen.de/politik/aktuell/det…,
sowie unter: www.presse.dak.de/nst/sbI/D61BE4FD465F32C3 nachzusehen, die darüber informieren.
Stelle auch bitte über Gogle die Frage: „Endabrechnung nach Geburt P67C“ im Internet. Da stehen mehrere Kommentare dazu darin.
Alles Gute und nicht unterkriegen lassen! Schaddie

Hallo,

hier handelt es sich wohl um eine private Krankenversicherung… sorry, da kann ich keine fachliche Auskunft geben…

Mfg

Matthias

Hallo, eine Geburt wird normalerweise immer von den Kassen bezahlt, wenn die Frau normal versichert ist.
Sollte die Frau aber Privatversichert sein und hat einen speziellen Vertrag mit der Klausel, dass Geburtshilfe ausgenommen ist, dann leider nicht.
Alles Gute.

Guten Tag,

gar nichts, wenn Sie Kassenpatient sind. Dies ist ein Problem zwischen dem Krankenhaus und Ihrer Kasse.
Privatpatienten sollten die Direktabrechnung mit ihrer Kasse wählen und Rechnungen erst NACH Erhalt der Erstattung begleichen.
Gruß
Theurich

In der gesetzlichen Versicherung ist sowas undenkbar, da übernimmt die Krankenkasse die Kosten in jedem Fall. Falls Sie privat Versichert sind kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.