Endabrechnung nach Geburt

Hallo zusammen,
habe heute einen Brief vom Krankenhaus bekommen, wo ich aufgefordert werde 1940€ für die Entbindung meiner Tochter zu zahlen. Nach Rückfrage mit dem Krankenhaus wurde mir bestätigt, dass meine Krankenkasse den Betrag nicht übernimmt weil meine Tocher nicht Gesund sei. Was nätürlich nicht stimmt, Sie hatte nach der Geburt einen kleinen Zuckerschock gehabt und dies ist auch nur eimal passiert. Darauf hin haben die Ärtze meine Tochter auf P67C gestuft.

Was soll ich tun ???
Jaqueline

Hallo,

ich bezweifele, dass Du hier im richtigen Brett bist. Das hat eher etwas mit Versicherungen zu tun und dafür gibt es ein eigenes Brett.

Wenn Du privat versichert bist, würde ich mal in den Vertrag nachschauen, was dort an Kosten übernommen werden.

Viele Grüße

Hi,
wie bist du versichert? Privat? Gesetzlich? Wurde das Kind bei der Kasse angemeldet? Es gibt Fristen… Bitte mehr Infos.
Grüße J.K.

weil meine Tocher nicht Gesund sei. Was nätürlich nicht stimmt, Sie hatte nach der Geburt einen kleinen Zuckerschock gehabt

Off Topic:
Als Mutter verstehe ich nicht, wie sorglos Du mit dieser Erkrankung Deiner Tochter umgehst.
Wenn es mein Kind wäre, würde ich die nächsten Jahre alle 6 Monate beim Kinderarzt aufschlagen, um Folgeschäden der festgestellten Erkrankung möglichst zu vermeiden.

Was soll ich tun ???

Wie schon gepostet:
-mitteilen
–wie die Mutter versichert ist
–wie das Kind jetzt versichert ist

Dann können die Fachleute hier im Forum besser helfen.

Ich weiß noch: Sofern das Kind rückwirkend in die PKV soll, gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen (2 Monate nach der Geburt?).
Möglicherweise zahlt dann die PKV die Entbindungskosten.

Jaqueline

Erdbeerzunge

Hallo,
es kann sich keinesfalls um eine GKV-Versicherung handeln, denn dort spielt der Gesundheitszustand für die Leistungsgewährung keine Rolle, auch gibt es keine Fristen für die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna

Hallo,

könnte es sein, dass du etwas verwechselst ?

Die Entbindung selbst wird über den Krankenversicherungsschutz der Mutter abgerechnet.

Wenn das Kind danach noch im Krankenhaus verbringen muss, werden die Kosten über den Versicherungsschutz des Kindes abgerechnet.

Wenn Die Mutter in der PKV versichert ist, wird bei den meisten Versicherungsunternehmen das Kind als Bedarfsanpassung (Ohne Gesundheitsprüfung) versichert. Hier muss natürlich das Kind sofort bei der PKV gemeldet werden.

In der GKV ist mir keine Gesundheitsprüfung bekannt und somit ist das Kind über die Familienversicherung versichert.

Gruß Merger

Hast Du versäumt, Dich um die Krankenversicherung der Tochter zu kümmern ? Oder nur dem Krankenhaus Bescheid zu sagen ?

Wie lange liegt die Geburt zurück ?

Gruss

Barmer