Hallo zusammen,
habe heute einen Brief vom Krankenhaus bekommen, wo ich aufgefordert werde 1940€ für die Entbindung meiner Tochter zu zahlen. Nach Rückfrage mit dem Krankenhaus wurde mir bestätigt, dass meine Krankenkasse den Betrag nicht übernimmt weil meine Tocher nicht Gesund sei. Was nätürlich nicht stimmt, Sie hatte nach der Geburt einen kleinen Zuckerschock gehabt und dies ist auch nur eimal passiert. Darauf hin haben die Ärtze meine Tochter auf P67C gestuft.
weil meine Tocher nicht Gesund sei. Was nätürlich nicht stimmt, Sie hatte nach der Geburt einen kleinen Zuckerschock gehabt
Off Topic:
Als Mutter verstehe ich nicht, wie sorglos Du mit dieser Erkrankung Deiner Tochter umgehst.
Wenn es mein Kind wäre, würde ich die nächsten Jahre alle 6 Monate beim Kinderarzt aufschlagen, um Folgeschäden der festgestellten Erkrankung möglichst zu vermeiden.
Was soll ich tun ???
Wie schon gepostet:
-mitteilen
–wie die Mutter versichert ist
–wie das Kind jetzt versichert ist
Dann können die Fachleute hier im Forum besser helfen.
Ich weiß noch: Sofern das Kind rückwirkend in die PKV soll, gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen (2 Monate nach der Geburt?).
Möglicherweise zahlt dann die PKV die Entbindungskosten.
Hallo,
es kann sich keinesfalls um eine GKV-Versicherung handeln, denn dort spielt der Gesundheitszustand für die Leistungsgewährung keine Rolle, auch gibt es keine Fristen für die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
Die Entbindung selbst wird über den Krankenversicherungsschutz der Mutter abgerechnet.
Wenn das Kind danach noch im Krankenhaus verbringen muss, werden die Kosten über den Versicherungsschutz des Kindes abgerechnet.
Wenn Die Mutter in der PKV versichert ist, wird bei den meisten Versicherungsunternehmen das Kind als Bedarfsanpassung (Ohne Gesundheitsprüfung) versichert. Hier muss natürlich das Kind sofort bei der PKV gemeldet werden.
In der GKV ist mir keine Gesundheitsprüfung bekannt und somit ist das Kind über die Familienversicherung versichert.