Hallo zusammen
Es geht um die Endabrechnung einer vorzeitig beendeten Lebensversicherung
Ich habe meine Ex-Versicherer um eine detaillierte Abrechnung der bestandenen Lebensversicherung gebeten.
Ich habe berechtigte Gründe an eine ungenaue möglicherweise sogar unkorrekte Abrechnung zu glauben.
Gründe:
Zuerst ein Brief vom Versicherer: „Sie bekommen noch 300 € zurück“ , wo sollen wir die hinschicken?
Obwohl mein Konto (telefonisch gegeben) bekannt war, kam nichts.
Ich habe dann per Einschreiben mit Rückschein geschickt,
und um eine detaillierte Aufrechnung gebeten da kam Antwort:
Brief vom Ex-Versicherer:
Wir haben uns verrechnet , sie bekommen doch nichts mehr.
Daraufhin bat VN noch mal ganz klar um eine detaillierte Abrechnung.
Keine Antwort.
Dann per Einschreiben mit Rückschein gleiche Anfrage.
Antwort der Versicherung:
Wir haben noch mal ausgerechnet, sie bekommen hiermit, Check liegt bei,
Doch noch 1200 €uro.
Allerdings wieder ohne eine detaillierte Abrechnung,
sondern wie gesagt nur ganz kurz: sie bekommen noch …
Dies machte VN aber stutzig und er verlangte noch mal nach einer detaillierten Abrechnung.
Keine Antwort
Gleiche Anfrage per Einschreiben mit Rückschein:
Antwort wörtlich:
_**……Die Darstellungen dieser Berechnungen enthalten umfangreiches Formelmaterial , um dieses nachvollziehen zu können sind Kenntnisse in der Versicherungsmathematik erforderlich,
Es ist kaum möglich eine für einen versicherungsmathematischen Laien, rechnerisch nachvollziehbare Berechnungsdarstellung anzufertigen.
Zur Ausstellung einer solchen Abrechnung sind Versicherer daher auch nicht verpflichtet.**_
VN hat noch mal geschrieben, keine Antwort.
Dann per Mail mit Rückmeldung
Antwort: Nochmals alten Brief in Kopie als Antwort.
Steht VN eine detaillierte, nachvollziehbare Endabrechnung zu?
(Die man doch von einem Versicherungsfachmann überprüfen lassen könnte?)
Bitte keine Vermutungen, habe selbst zu viele.
Ich hatte das Thema schon mal angekratzt, aber nun, so ging es weiter.
Was sollte VN jetzt unternehmen?
wer-weiss-was?
Vielen Dank
Franz B.
MOD: Artiekl FAQ 1129 konform verändert