Endabrechnungspflicht bei Versicherungen, ja nein

Hallo zusammen

Es geht um die Endabrechnung einer vorzeitig beendeten Lebensversicherung

Ich habe meine Ex-Versicherer um eine detaillierte Abrechnung der bestandenen Lebensversicherung gebeten.

Ich habe berechtigte Gründe an eine ungenaue möglicherweise sogar unkorrekte Abrechnung zu glauben.

Gründe:

Zuerst ein Brief vom Versicherer: „Sie bekommen noch 300 € zurück“ , wo sollen wir die hinschicken?

Obwohl mein Konto (telefonisch gegeben) bekannt war, kam nichts.

Ich habe dann per Einschreiben mit Rückschein geschickt,
und um eine detaillierte Aufrechnung gebeten da kam Antwort:

Brief vom Ex-Versicherer:

Wir haben uns verrechnet , sie bekommen doch nichts mehr.

Daraufhin bat VN noch mal ganz klar um eine detaillierte Abrechnung.

Keine Antwort.

Dann per Einschreiben mit Rückschein gleiche Anfrage.

Antwort der Versicherung:

Wir haben noch mal ausgerechnet, sie bekommen hiermit, Check liegt bei,
Doch noch 1200 €uro.

Allerdings wieder ohne eine detaillierte Abrechnung,
sondern wie gesagt nur ganz kurz: sie bekommen noch …

Dies machte VN aber stutzig und er verlangte noch mal nach einer detaillierten Abrechnung.

Keine Antwort

Gleiche Anfrage per Einschreiben mit Rückschein:

Antwort wörtlich:

_**……Die Darstellungen dieser Berechnungen enthalten umfangreiches Formelmaterial , um dieses nachvollziehen zu können sind Kenntnisse in der Versicherungsmathematik erforderlich,
Es ist kaum möglich eine für einen versicherungsmathematischen Laien, rechnerisch nachvollziehbare Berechnungsdarstellung anzufertigen.

Zur Ausstellung einer solchen Abrechnung sind Versicherer daher auch nicht verpflichtet.**_

VN hat noch mal geschrieben, keine Antwort.
Dann per Mail mit Rückmeldung

Antwort: Nochmals alten Brief in Kopie als Antwort.

Steht VN eine detaillierte, nachvollziehbare Endabrechnung zu?
(Die man doch von einem Versicherungsfachmann überprüfen lassen könnte?)

Bitte keine Vermutungen, habe selbst zu viele. :smile:

Ich hatte das Thema schon mal angekratzt, aber nun, so ging es weiter.

Was sollte VN jetzt unternehmen?

wer-weiss-was?

Vielen Dank

Franz B.

MOD: Artiekl FAQ 1129 konform verändert

Hallo Franz,

Es geht um die Endabrechnung einer vorzeitig beendeten
Lebensversicherung

Mach Dich mal beim LV- Doctor schlau.
Der verklagt laufend Versicherungen, da die Abrechnungen oft falsch sind und viel zu wenig ausgezahlt wird.

Gruß:
Manni

hallo Manni

zuerst mal Danke

Aber wer ist und wo komme ich an den LV-Doktor?

Leider noch nichts von gehört.

Lieben Gruß

Franz

Hallo,

es gibt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, namentlich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) spezielle Referate, die sich mit der Prüfung von Rückkaufswerten von Lebensversicherungen befassen.

Es gibt dort ein Verbrauchertelefon - einfach mal googeln, anrufen und sich vorab beraten lassen.

In der Regel schickt man den gesamten Vorgang in Kopie an die zuständige Stelle. Die wenden sich dann an die Versicherungsgesellschaft, lassen sich die Ermittlung des Rückkaufswertes vorrechnen und prüfen die ganze Sache. Die haben auch die von der Versicherung erwähnten „Kenntnisse in der Versicherungsmathematik“. Die Versicherungsgesellschaft ist insoweit auch auskunftspflichtig.

Gerüchteweise soll auch ein Hinweis an die Versicherungsgesellschaft, dass man sich im nächsten Schritt an die BaFin wenden wird, Wunder wirken…

Sollte die Prüfung durch die BaFin die Berechnung der Versicherungsgesllschaft bestätigen: Es gibt aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema. Die Verbraucherberatung Hamburg hat hierzu eine sehr informative Internet-Präsenz und führt Sammelklagen.

Gruß

Ranschke

Hallo Franz,

Aber wer ist und wo komme ich an den LV-Doktor?

www.lv-doktor.com

Gruß:
Manni