Hallo,
folgender Sachverhalt könnte möglich sein:
Patient ist seit Mai arbeitsunfähig, ist seitdem in Betreuung beim Hausarzt und bei einem Psychologen.
Anfang Juli bekommt der Patient von der Krankenkasse die Mitteilung, dass er ab 20.07. wieder arbeitsfähig sei. Dies hätte der MDK entschieden (Kopie vom MDK) liegt bei.
Das Schreiben der KK ist an den Arzt gerichtet und dient dem Patient lediglich zur Einsicht.
Beim Termin mit dem Hausarzt bespricht der Patient die Problematik. Der Hausarzt sagt, er hätte noch nichts von der KK erhalten und könne demnach nicht reagieren und schreibt den Patient weiterhin krank (via Auszahlungsschein).
Auch dem Psychologen berichtet der Patient über den Sachverhalt. Er steht ebenfalls dazu, dass der Patient noch nicht arbeitsfähig ist.
Der Patient sendet wie gehabt, zum Ende des Monats Juli die Auszahlscheine zur KK und erhält wenige Tage später nur Krankengeld bis zum 20.07.2011 - es fehlen also gute 10 Tage.
Unglücklicher Weise ist der behandelnde Arzt bis zum 14. August in Urlaub.
Was kann der Patient tun, um zu einem das restliche Geld für den Monat Juli zu bekommen und dass ihm vor allem auch der August nicht flöten geht.
Der Patient wäre im Sept. bzw. Oktober vermutlich wieder arbeitsfähig.
Hilft hier ein EIlverfahren zur Auszahlung beim Sozialgericht?
- mit welcher Begründung müsste das beim Sozialgericht vorgetragen werden?
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.
dz