Ende Baugenehmigung= Datum Fertigstellung?

In meiner Baugenehmigung steht: „Die Baugenehmigung erlisch, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen worden ist (§72 Abs.1 BauO LSA).“ Heißt dies, ich muß innerhalb der 3 Jahre zwar begonnen, aber nicht fertig geworden sein?
Wie sieht es mit der Anzeige über die Nutzung aus? Nutzung muß ja nicht zwangsläufig gleich nach der Fertigstellung erfolgen. Die Fertigstellung muß ich dann also nicht melden, erst wenn ich es wirklich nutzen will?

Hallo Pferdefan!
Du hast es richtig verstanden: innerhalb von drei Jahren - das heißt z. B. auch nach 2 Jahren und elf Monaten - musst du mit dem Bau begonnen haben. Sichtbar begonnen und nicht nur das Baugrundstück vom Unkraut befreit. :wink:
Dann kannst du irgendwann dein Bauvorhaben unterbrechen (z. B. aus Geldmangel), darfts dabei aber die vorgegebene Frist nicht überschreiten.
In Schleswig-Holstein dauert sie allerdings nur ein Jahr.
Die Meldung der Fertigstellung ist bei uns gleichzeitig die Aufnahme der (jetzt möglichen) Nutzung. (Ein und dasselbe Formblatt)

Lieben Gruß
Parin

Hallo Parin,
bei uns handelt es sich um eine nachträgliche Baugenehmigung, da es zwecks Denkmalschutz zu verwirrungen gekommen war und wir dann nachträglich die Sachte „angemeldet“ haben. Nur fertig sind wir halt noch nicht mit dem Umbau (alte Scheune zur Reithalle). Wir hatten schon Angst, das wir innerhalb der 3 Jahre fertig werden müssen. da iwr das meiste selbst machen, dauerts halt alles etwas, da man ja auf dem Hof auch noch andere Sachen zu tun hat.
Auf jeden Fall ist mir jetzt ersteinmal ein großer Stein vom herzen gefallen!

Vielen, vielen Dank!

Leider kann ich dir bei dieser Frage nicht helfen.
Trotzdem noch viel Erfolg!
LG

Gern geschehen!
LG
Parin

Vielen, vielen Dank!