Ende befristeter A-Vertrag aber weiterlaufende Bescheinigung des AG

Moin, moin,

Frau S hat nach der Ausbildung zur Kinderpflegerin ihre 1. Stelle in einem Hort. Dort betreut sie eine Gruppe der Kleinsten (

Während einer Urlaubsabgeltung (d.h. AG zahlt den noch bestehenden Urlaub aus) ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. (Der Anspruch bleibt bestehen, verschiebt sich aber zeitlich nach hinten)

Ist S. am 1. Tag der Arbeitslosigkeit krankgeschrieben, tritt die Arbeitslosigkeit nicht ein, da sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall erfolgt der Krankengeldbezug über die Krankenkasse bis zur Genesung. 

Zu klären wäre, ob aktuell ein Beschäftigungsverbot während der schwangerschaft vorliegt. 

Hallo

Letztlich bekam S eine Lohnabrechnung per 30.06.2014.
Auf Mahnung schickte der Hort dann noch die Überstunden- und Urlaubsabrechnung vom 01.07. - 16.07.2014.

Auf was für eine Mahnung denn? Was genau wurde denn angemahnt?
Es ging doch bestimmt darum, dass sie ihren ihr zustehenden Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konnte, und dann wurde ihr der Urlaub halt ausbezahlt.

Das ist nur eine Frage zur Eindeutigkeit, ich weiß die Antwort so oder so nicht.
Urlaub nach Ende des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen scheint eine sehr komplizierte Materie zu sein. Nur ein Hinweis: Wenn das Arbeitsverhältnis über den 30. Juni hinaus dauerte, dann hat sie wohl Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, und nicht nur anteilmäßig.

Die AA sagt nun, vom 01.07. bis 16.07. wäre S nicht arbeitssuchend, sondern im Urlaub gewesen.

Wenn sie für die Zeit Urlaubsentgelt bekommen hat, dann muss es ja wohl so sein.

Wenn S vom 01.07. bis 16.07. „im Urlaub“ war, müßte S ja ein Arbeitsverhältnis gehabt haben.

Klingt einleuchtend.

Hat sich das Arbeitsverhältnis durch die „Urlaubs-Lohn-Abrechnung“ für Juli nun automatisch in ein „unbefristetes“ AV gewandelt??

Viele Grüße

Hallo,

ich würde den Gang zum Anwalt raten.
Es könnte tatsächlich sein, das ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen ist.