Ende befristeter Arbeitsvertrag

Hallo,
muß man einem Arbeitgeber das Ende eines auslaufenden befristeten Arbeitsvertrages nochmals schriftlich mitteilen? Wenn ja, wie könnte so ein Schreiben aussehen?
Danke für jede Hilfe.

Gruß

Das wird der doch sicher selber wissen.

Hallo Txxxxxxx,

das kommt ein wenig auch darauf an, was du möchtest!

Darauf hinweisen, dass der Vertrag ausläuft und dass du gehen kannst?

Da genügt eigentlich eine mündliche Absprache, sollte einige Zeit vorher geschehen und - wichtig - solte auch vorab dem Arbeitsamt gemeldet werden, wenn keine Folgebeschäftigung an anderer Stelle vorliegt bzw. nicht hundertprozentig „in trockenen Tüchern“ ist.

***

Solltest du aber hoffen, dass der Arbeitgeber es „vergissr“, dann musst du zwar auch dem Asbeitsamt früh genug melden, dass eine eventuelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum steht, kannst aber versuchen, es „auszusitzen“ und am ersten Tag nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses zur Arbeit erscheinen. Wirst du nicht an der Arbeitsaufnahme gehindert, so ist meines Wissens damit das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes übergegangen.

Hi!

Bevor Du Dir Gedanken über den Schwachsinn eines Textakrobaten machst, die Antwort: Nein!

Gruß
Guido

Hi!

Da genügt eigentlich eine mündliche Absprache, sollte einige
Zeit vorher geschehen und - wichtig - solte auch vorab dem
Arbeitsamt gemeldet werden, wenn keine Folgebeschäftigung an
anderer Stelle vorliegt bzw. nicht hundertprozentig „in
trockenen Tüchern“ ist.

Meine Güte erzähslt Du mal wieder einen Müll.
Es „genügt“, ganz einfach nach Ablauf nicht mehr zu erscheinen *PUNKT*

Wirst du nicht an der Arbeitsaufnahme
gehindert, so ist meines Wissens damit das befristete
Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes übergegangen.

Danke, dass du die Antwort auf dein nicht vorhandenes Wissen beschränkst, es ist nämlich eine falsche Aussage!

Gruß
Guido

Hi!

Da genügt eigentlich eine mündliche Absprache, sollte einige
Zeit vorher geschehen und - wichtig - solte auch vorab dem
Arbeitsamt gemeldet werden, wenn keine Folgebeschäftigung an
anderer Stelle vorliegt bzw. nicht hundertprozentig „in
trockenen Tüchern“ ist.

Meine Güte erzähslt Du mal wieder einen Müll.
Es „genügt“, ganz einfach nach Ablauf nicht mehr zu erscheinen
*PUNKT*

Wenn man die Mindest(anstands)regeln außer Acht lässt, dann hast du recht …

Wirst du nicht an der Arbeitsaufnahme
gehindert, so ist meines Wissens damit das befristete
Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes übergegangen.

Danke, dass du die Antwort auf dein nicht vorhandenes Wissen
beschränkst, es ist nämlich eine falsche Aussage!

Da dies vor Kurzem bei jamandem eins zu eins so lief kann ich nur weitergeben, dass es so ablaufen kann. Man sollte davon ausgehen, dass ein bundesweit tätiger Arbeitgeber dagegen angegangen wäre, wenn man nicht den eigenen Fehler erkannt hätte …

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Hallo mein Lieber,

Dauerpöbler …

Bevor Du Dir Gedanken über den Schwachsinn eines Textakrobaten
machst, die Antwort: Nein!

… mit einem solchen Niveau nehme ich grundsätzlich nicht ernst!

In Erwartung weiterer Entgleisungen wünsche ich allen einen schönen Sonntag …

Du gehst mir so was vom am Steiß vorbei

Dauerpöbler …

Hi mein lieber

Dauermetaldiarrhoeverzapfer

… mit einem solchen Niveau nehme ich grundsätzlich nicht
ernst!

Nee, is klar.
Wenn jemand mit fachlichem Wissen Auftritt, übersteigt das dein Niveau.
Ich bin nicht zum Streicheln hier.
Ich unterlasse es, Mist zu erzählen, wenn ich nichts weiß - zum anderen lasse ich Mist wie den deinen hier aber auch nicht unkorrigiert stehen.

Wenn du das als Pöbelei bezeichnest, kann ich damit leben.

In Erwartung weiterer Entgleisungen wünsche ich allen einen
schönen Sonntag …

Du, wenn du chatten willst, bist du hier falsch.
Hier geht ging es mal um Wissen, nicht um falsche Meinungen.

Bullshit

Wenn man die Mindest(anstands)regeln außer Acht lässt, dann
hast du recht …

Das weiß ich - ansonsten antworte ich hier nämlich ganz einfach nicht.

Da dies vor Kurzem bei jamandem eins zu eins so lief

Aha - und weil es bei EINEM Menschen so lief, machst du da eine Regel draus?
Du hast ein sehr …amüsantes Rechtsverständnis.

Meine Güte, wenn du doch über keine Ahnung, oder bestenfalls ein miserables Halbwissen verfügst, dann gib das in einem Expertenforum für Wissensfragen nicht als Tipp, denn noch einmal: Es ist FALSCH!

Damit anderen Leuten die Frage beantwortet wird:
Im § 15, Abs. 5 TzBfG steht etwas davon, dass das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt werden muss.

Wenn ein befristeter AN sein Arbeitsverhältnis fortsetzt und der AG gar nicht anwesend ist, kann es durchaus sein, dass der AG eben gar nichts davon weiß.

Weiter steht da nichts von „Der Arbeitgeber muss den AN an der Arbeitsaufnahme hindern“ - da steht, dass der Arbeitgeber unverzüglich widersprechen muss. Das kann z.B. im Einzelhandel schon mal der Folgearbeitstag werden, von Arbeitsverhältnissen im Bereich der Heimarbeit mag ich gar nicht reden.

Aber wen interessieren schon Fakten, wenn ein Textakrobart zwar von nichts eine Ahnung, dafür aber ganz viele Meinungen hat?

Meine Güte, ist echt immer besser hier…

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Nun,

wozu die Aufregung?

Der Gesetzestext ist mir durchaus bekannt,

im besagten Fall wurde weder die Rückgabe des Schlüssels zu einem externen Büro nach dem letzten Arbeitstag verlangt noch der Zugang zum PC am Folgetag verwehrt, die drei Tage später eingehende schriftliche Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses war eben nicht fristgerecht.

Dies sind die Fakten, ob und wie eine eventuelle Verhandlung am Arbeitsgericht da etwas geändert hätte wurde vom AG nicht angestrebt, man sprach eine fristgerechte Kündigung unter Berücksichtigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses aus …

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Meine Güte, hör einfach auf!

wozu die Aufregung?

Weil es schlicht daneben ist, falsche Dinge in einem Wissensforum zu verbreiten und somit evtl. Leuten, die um Rat bitten, einen Schaden zuzufügen.

Der Gesetzestext ist mir durchaus bekannt,

Achso - du hast nur den Inhalt bislang nicht verstanden, oder wie?

im besagten Fall

Um deinen unbedeutenden besagten Fall geht es gerade nicht - nur, falls du das immer noch nicht begriffen hast!
Hier fragt jemand, und du hast eine sachlich falsche Antwort gegeben.

Wer von uns aufhören sollte, weil er sich verrannt hat, das überlasse ich neutralen Beobachtern!

Um deinen unbedeutenden besagten Fall geht es gerade nicht -
nur, falls du das immer noch nicht begriffen hast!
Hier fragt jemand, und du hast eine sachlich falsche Antwort
gegeben.

Dies stimmt so nicht, ich habe lediglich den Hinweis gegeben, was passieren kann, wenn der AG nicht oder verkehrt reagiert!

Dass dies nun evtl. wirklich so ist, das könntest du zugeben und darauf verweisen, dass es nicht der Normalfall ist.

Aber dass ich Recht haben könnte, dies zuzugeben, da würde dir ja ein Zacken aus der Krone des ewig Besserwissenden herausfallen!

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Dies stimmt so nicht, ich habe lediglich den Hinweis gegeben,
was passieren kann, wenn der AG nicht oder verkehrt reagiert!

Nun, ich könnte dich zitieren, aber wenn dir das Verständnis selbst des eigen Geschriebenen fehlt, ist das vergeblich

Dass dies nun evtl. wirklich so ist, das könntest du zugeben
und darauf verweisen, dass es nicht der Normalfall ist.

Es ist eben alles Andere als „unnormal“, dass ein AG den AN am Antritt eben nicht hindern muss.

Aber dass ich Recht haben könnte, dies zuzugeben, da würde dir
ja ein Zacken aus der Krone des ewig Besserwissenden
herausfallen!

Dass dein Einzelfall so gewesen ist, bestreite ich doch überhaupt nicht.

Dass du daraus einen Tipp für die Allgemeinheit machst, ist schlicht das, was ich anprangere.
Und dass ich diese Dinge nun mal besser weiß (um deine Wortwahl zu nutzen) als du, und du damit ganz offensichtlich ein größeres Problem hast, ist ein Fakt, für den ich ganz einfach nicht besonders viel kann.
Ich verstehe nicht viel von Elektromechanik - ich behaupte das aber auch nicht und schreibe konsequenterweise zu dieser Thematik einfach nichts, weil mir das Wissen fehlt.

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