Ende d. Mitgliedschaft bei GKV nach Krankengeld?

Guten Tag,
während einer Krankheit (rechtmäßig in der Probezeit) wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt. Es folgte eine lange Zeit mit Krankengeld. Zwischen dem Ende der Krankheit und der geplanten Meldung beim Arbeitsamt lagen wegen einer Reise 5 Tage. Während dieser Reise erfolgte durch einen Sturz ein neuer Krankheitsfall mit 3 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Die Krankmeldung ging sowohl ans AA (konnte damit nichts anfangen), als auch an die KK, welche gar nicht darauf reagierte.
Jetzt stellt sich die Kasse auf den Standpunkt, die Mitgliedschaft sei mit dem Ende der „alten“ Krankengeldzahlung beendet, auch ohne Kündigung oder diesbezügliche Mitteilung. Es gäbe keine Zuständigkeit und deshalb kein Krankengeld.
Ist nicht diese (neue) Erkrankung in der Nachversicherungszeit entstanden? Oder gibt es so ein automatisches Ende der Mitgliedschaft?

Vielen Dank für alle nützlichen Tipps!

Hallo,
mit dem Ende der Krankengeldzahlung nach einer zwischenzeitlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses endet auch bei versicherungspflichtigen grundsätzlich die Mitgliedschaft.
Der von dir genannte nachgehende Leistungsanspruch tritt nur dann ein
wenn keine anderweitige Versicherungsmöglichkeit besteht wie z.B. die Familienversicherung. In deinem Fall, so wie geschildert bestand bei Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Krankengeld, von daher ist die Kasse im Recht. Wegen des nachgehenden Leistungsanspruchs, ab Ende der Krankengeldzahlung wäre das genau ein Zeitraum von einem Monat, solltest du dich mit der Kasse in Verbindung setzen - ich sehe da allerdings schwarz für dich, da du dich mit dem Tag nach Ende der Krankengeldzahlung weiterversichern musst und das geht dann nicht mit Krankengeldanspruch.
Gruß
Czauderna