Bekannt ist es, dass das Ausbildungsverhältnis endet, wenn man das Zeugnis der Prüfungen in der Hand hält.
Der Ausbildungsvertrag geht bei den meisten aber bis Ende Juli. Die Prüfungen sind aber schon im Mai und Juni! Kann der Betrieb so den Vertrag umgehen und den Azubi direkt nach Zeugnisausgabe kündigen oder ist der Vertrag die Grundlage?
Der Vertrag ist die Grundlage … und den haben Sie
unterschrieben.
==
Hallo, Mary,
der Ausbildungsvertrag endet bereits mit dem mündlichen Glückwunsch des Prüfungsvorsitzenden; die Urkunde wird manchmal erst ein paar Tage später ausgehändigt.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit der bestandenen Prüfung! Es ist keine Kündigung erforderlich!
Gruß
Reinhold Vogt, memoPower.de
Guten Abend,
ein Blick ins Berufsbildungsgesetz (BBiG) hilft hier weiter: Nach § 21 endet eine Ausbildung dann, wenn der Prüfungsausschuss nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung das Ergebnis der Prüfung bekannt gibt. Dieser Tag liegt in der Regel vor dem Ausbildungsende, das im Vertrag vorgesehen ist. Damit ist das Datum im Ausbildungsvertrag nicht mehr relevant.
Ich hoffe ich konnte weiter helfen.
Gruß
Hallo,
das Ausbildungsverhältnis endet mit bestehen der Abschlußprüfung (meist ist das die mündliche Prüfung), also nicht erst mit dem Zeugnis.
Kündigen muss der Betrieb nicht, da das Ausbildungsverhältnis automatisch damit endet.
Viele Grüße
Hallo Mary,
in Deiner vertrag steht wahrscheinlich „Endet am xx.Juli oder mit dem Besehen der Prüfung“ also kein Versuch sich aus dem Vertrag zu ziehen.
Gruß Fritz
Hallo Mary,
die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Prüfung. Eine weitere Kündigung ist nicht erforderlich. Das im Vertrag angegebene Datum spielt dabei keine Rolle.
Grüße
Jeanine
Die Ausbildung endet mit dem bestehen der mündlichen Prüfung. Danach ist der Betrieb berechtigt dich nicht weiter zu beschäftigen, denn der Vertrag gilt ja nur für die Dauer der Ausbildung.
Hallo -mary-
bei Bestehen der Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungseergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Schau mal in Deinen Ausbildungsvetrag, § 1.
Hanne
Bekannt ist es, dass das Ausbildungsverhältnis endet,
wenn man
das Zeugnis der Prüfungen in der Hand hält.
Der Ausbildungsvertrag geht bei den meisten aber bis Ende
Juli. Die Prüfungen sind aber schon im Mai und Juni! Kann
der
Betrieb so den Vertrag umgehen und den Azubi direkt nach
Zeugnisausgabe kündigen oder ist der Vertrag die
Grundlage?
Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg
Deine Ausbildung ist in dem Moment zuende, wo du die letze Prüfung bestanden hast, egal was in deinem Vertrag steht. Mein Vertrag lief zum Beispiel bis 31. Juli und meine letzte Prüfung hatte ich am 24. Juli. Da ich übernommen wurde, war mein erster neuer Arbeitstag dann der 25. Juli.
Alles gute für deine Prüfungen!
Wenn der Auszubildende vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit die Gesellen- oder Abschlussprüfung besteht, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung. Am letzten Prüfungstag wird vom Prüfungsausschuss eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt, worin das Bestehen oder Nichtbestehen angekreuzt ist. Diese Bescheinigung ist sofort dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen.
Bei bestandener Prüfung ist mit Datum dieser Bescheinigung das Ausbildungsverhältnis beendet. Bei einer Weiterbeschäftigung geht der Betrieb rechtlich gesehen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ein! Hier sollte von beiden Seiten bereits im Vorfeld der Prüfung eine klare Vereinbarung getroffen werden
Wurde die Prüfung nicht bestanden, so endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrags, es sei denn, der Lehrling verlangt eine Verlängerung