Hallo,
angenommen eine Elternzeit endet am 25.11. Im Juni wurde der Arbeitgeber über die Rückkehr in Teilzeit informiert, zuvor war es eine Vollzeitbeschäftigung. Im Oktober wurde in einem Personalgespräch mitgeteilt, dass es den vorherigen Job als Sekretärin nicht mehr gibt und man im Moment kein Jobangebot machen könne. Angenommen das Unternehmen wäre sehr groß, also kaum vorstellbar. Es wurde die Möglichkeit der Verlängerung der Elternzeit sowie eine Abfindung angeboten. Da beides abgelehnt wurde, kam das Angebot sich auf eine Stelle zu bewerben, die zum 01.01 besetzt werden würde. Es wurde der normale Bewerberprozess gestartet als wäre jemand zuvor nicht in der Firma beschäftigt gewesen. Verbunden wurde dies mit der Bitte die Elternzeit freiwillig bis zum Ende des Jahres zu verlängern ohne dass eine Jobzusage gemacht wurde. Meine Fragen:
1). Muss man die Elternzeit verlängern oder muss der Arbeitgeber ab dem 26.11 für eine Beschäftigung sorgen? Was gibt es für Möglichkeiten?
2). Steht jemandem der ausgeschriebene Job zu oder kann das Unternehmen hier eine andere Besetzung vornehmen bzw. eine Einstellung tätigen und erneut darum bitten in Elternzeit zu bleiben?
Danke
Anja und Rudolf