Ende der Elternzeit - AG bietet keinen Job an

Hallo,

angenommen eine Elternzeit endet am 25.11. Im Juni wurde der Arbeitgeber über die Rückkehr in Teilzeit informiert, zuvor war es eine Vollzeitbeschäftigung. Im Oktober wurde in einem Personalgespräch mitgeteilt, dass es den vorherigen Job als Sekretärin nicht mehr gibt und man im Moment kein Jobangebot machen könne. Angenommen das Unternehmen wäre sehr groß, also kaum vorstellbar. Es wurde die Möglichkeit der Verlängerung der Elternzeit sowie eine Abfindung angeboten. Da beides abgelehnt wurde, kam das Angebot sich auf eine Stelle zu bewerben, die zum 01.01 besetzt werden würde. Es wurde der normale Bewerberprozess gestartet als wäre jemand zuvor nicht in der Firma beschäftigt gewesen. Verbunden wurde dies mit der Bitte die Elternzeit freiwillig bis zum Ende des Jahres zu verlängern ohne dass eine Jobzusage gemacht wurde. Meine Fragen:

1). Muss man die Elternzeit verlängern oder muss der Arbeitgeber ab dem 26.11 für eine Beschäftigung sorgen? Was gibt es für Möglichkeiten?

2). Steht jemandem der ausgeschriebene Job zu oder kann das Unternehmen hier eine andere Besetzung vornehmen bzw. eine Einstellung tätigen und erneut darum bitten in Elternzeit zu bleiben?

Danke
Anja und Rudolf

Hallo,

Hallo,

angenommen eine Elternzeit endet am 25.11. Im Juni wurde der
Arbeitgeber über die Rückkehr in Teilzeit informiert, zuvor
war es eine Vollzeitbeschäftigung.

der Arbeitgeber hat also dem Teilzeitantrag nicht schriftlich widersprochen?

Im Oktober wurde in einem
Personalgespräch mitgeteilt, dass es den vorherigen Job als
Sekretärin nicht mehr gibt und man im Moment kein Jobangebot
machen könne. Angenommen das Unternehmen wäre sehr groß, also
kaum vorstellbar.
Es wurde die Möglichkeit der Verlängerung
der Elternzeit sowie eine Abfindung angeboten. Da beides
abgelehnt wurde, kam das Angebot sich auf eine Stelle zu
bewerben, die zum 01.01 besetzt werden würde. Es wurde der
normale Bewerberprozess gestartet als wäre jemand zuvor nicht
in der Firma beschäftigt gewesen. Verbunden wurde dies mit der
Bitte die Elternzeit freiwillig bis zum Ende des Jahres zu
verlängern ohne dass eine Jobzusage gemacht wurde. Meine
Fragen:

1). Muss man die Elternzeit verlängern oder muss der
Arbeitgeber ab dem 26.11 für eine Beschäftigung sorgen? Was
gibt es für Möglichkeiten?

Man muss nicht die Elternzeit verlängern, man hat einen Vertrag und für eine vertragsgemäße Beschäftigung muss der AG sorgen. Kommt ja jetzt nicht überraschend, dass man zurückkehren will.

Man taucht entweder ab dem 26.11.2012 im Betrieb auf und bietet seine Arbeitskraft stumpf an oder man akzeptiert die kurze Verlängerung der Elterzeit, um seinen Goodwill zu demonstrieren.

2). Steht jemandem der ausgeschriebene Job zu oder kann das
Unternehmen hier eine andere Besetzung vornehmen bzw. eine
Einstellung tätigen und erneut darum bitten in Elternzeit zu
bleiben?

Einen Anspruch auf vorrangige Berücksichtigung gibt es nicht. Aber der AG hat ja das Beschäftigungsrisiko. Wenn er keine Arbeit für den MA hat, muss er ihn ja doch bezahlen.

VG
EK

Vielen Dank für die Antwort.

Der Arbeitgeber hat dem Wunsch nach Teilzeit nicht widersprochen. Die Idee mit dem GoodWill (ist ja immerhin ein weiterer Monat ohne Gehalt), macht aber sicherlich Sinn dabei konkret zu sagen, dass eine weitere Verlägerung nicht in Frage kommt.
Entsteht abgesehen von dem fehlenden Gehalt noch eine weiterer Nachteil durch die Verlängerung der Elternzeit, sollte man sich z.B. lieber ohne Bezahlung freistellen lassen?