Ende der Elternzeit Brief an Arbeitgeber

Etuska,
mein Erziehungsurlaub endet im Oktober ( 2 Jahre). Nun muss ich ja demnächst meinen Arbeitgeber anschreiben und Mitteilen das ich wieder als Arbeitskraft zu Verfügung stehe. Ich weiss nicht wie ich das formulieren kann. Gespräch mit Personalabteilung wahr Negativ, sie schlagen vor ich soll noch ein Jahr zuhause bleiben??? Das will ich aber nicht, ich will Arbeiten.
Wer kann mir kurz mitteilen, wie man so etwas schreibt…danke
Bitte nur Vorschläge wie Formuliere ich das Brief, und was muss ich eventuell im Brief beachten.
Ein herzliches DANKEschön sagt Etuska

erstens im Brief nicht auf das Telefonat eingehen.
______________________________________________________-
Brief
Teile ihnen mit das ich meine Arbeit am 2.1o.11 wieder aufnehmen werde.
Mein Kind wird versorgt von …
Mit freunlichem Gruß

Diesen Brief per Einschreiben senden
Gruß chika

dazu kann ich Ihnen leider keine Information geben.

Beste Grüße

Verehrte Etuska,
der Fall ist mir zu kompliziert; ich kann da leideer nicht weiterhelfen. Aber wende Dich doch an Deine zuständige Gewerkschaft, die weiß mit Sicherheit Rat. Und wenn Du noch kein Mitglied bist, fragen kostet nichts und lohnend ist eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft immer. Ich selbst - obwohl heute bereits seit langen Jahren Rentner - bin immer noch Geweerkschaftsmitglied.
Mit freundlichen Grüßen!
H. Posny

Hmmm, ich würde mal vorschlagen, dass Du diesen Brief im selben Stil wie eine Bewerbung verfasst. Natürlich nicht mit Lebenslauf und so, aber so, dass dem AG klar wird, dass Du fähig und willig bist, wie früher (oder gar noch mehr) zu arbeiten.

Was hat denn der Pers als Begründung geliefert? Wenn grad keine Aufträge da sind, haben die es natürlich nicht eilig, noch jemand unbeschäftigt rumsitzen zu haben und zu bezahlen.

Falls die Begründung in Deiner Person liegt, wird es wohl schwieriger, die Leute zu überzeugen, dh Du musst Dir noch mehr Mühe geben, auch beim Verfassen des Briefs.

Rein rechtlich kann ich Dir leider nichts Genaues sagen. Du hast einen Anspruch auf Deinen alten Arbeitsplatz, das ist sicher. Ob Du auch Anspruch auf einen bestimmten Eintrittszeitpunkt hast, kann ich Dir leider nicht sagen.

Für Fragen des Mutterschutzes sind eigentlich die Gewerbeaufsichtsämter zuständig (heißen jetzt „Amt für Arbeitsschutz“ oder noch fantasiereicher), musst also vielleicht etwas länger suchen.