wenn eine Frau nach Ende der Elternzeit bei einem neuen Arbeitgeber anfangen will - mit welcher Frist muss sie dann bei dem alten Arbeitgeber kündigen, bei dem sie sonst wieder in der alten Stelle angefangen hätte?
Gibt es auch besonders einfache Möglichkeiten (ein Auflösungsvertrag o.ä.?) für den Fall, dass der alte Arbeitgeber gar nicht so unglücklich darüber ist, dass die Frau nicht in die Stelle zurückkehrt (weil er z.B. schon eine neue Arbeitskraft für die eigentlich freizuhaltende Position eingestellt hat)?
wenn eine Frau nach Ende der Elternzeit bei einem neuen
Arbeitgeber anfangen will - mit welcher Frist muss sie dann
bei dem alten Arbeitgeber kündigen, bei dem sie sonst wieder
in der alten Stelle angefangen hätte?
Da hilft -wie so oft- ein Blick in das Anwendung findende Gesetz, in diesem Fall das BEEG (Bundes Elterngeld und Elternzeitgesetz) und den dortigen § 19…
Zitat: „Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.“
Gibt es auch besonders einfache Möglichkeiten (ein
Auflösungsvertrag o.ä.?) für den Fall, dass der alte
Arbeitgeber gar nicht so unglücklich darüber ist, dass die
Frau nicht in die Stelle zurückkehrt (weil er z.B. schon eine
neue Arbeitskraft für die eigentlich freizuhaltende Position
eingestellt hat)?
Wenn zwei Parteien sich einig sind, kann man fast alles vereinbaren…natürlich auch die Aufhebung eines Arbeitsvertrages…