es kamen hier in der Runde folgende Fragen auf:
Endet die Mitgliedschaft in einem Verein für eine natürliche Person bei ihrem Tod? Wenn in der Vereinssatzung eine Beendigung der Mitgliedschaft nur durch Kündigung vorgesehen ist, kann es sein, dass eine Mitgliedschaft über den Tod hinaus bis zu einer Kündigung bestehen bleibt?
Gleiche Thematik bei einer Firma, die erloschen ist. Ist diese nach ihrem Erlöschen weiterhin Vereinsmitglied?
Rechtsgrundlage wäre toll, sind aber nicht Bedingung )
vnA
Endet die Mitgliedschaft in einem Verein für eine natürliche
Person bei ihrem Tod? Wenn in der Vereinssatzung eine
Beendigung der Mitgliedschaft nur durch Kündigung vorgesehen
ist, kann es sein, dass eine Mitgliedschaft über den Tod
hinaus bis zu einer Kündigung bestehen bleibt?
es kamen hier in der Runde folgende Fragen auf:
Endet die Mitgliedschaft in einem Verein für eine natürliche
Person bei ihrem Tod? Wenn in der Vereinssatzung eine
Beendigung der Mitgliedschaft nur durch Kündigung vorgesehen
ist, kann es sein, dass eine Mitgliedschaft über den Tod
hinaus bis zu einer Kündigung bestehen bleibt?
Das BGB besagt in § 38:
„Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.“
§ 39 (1) BGB:
„Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.“
M. E. endet die Mitgliedschaft einer natürlichen Person mit dem Tod, denn die Erben können nicht kündigen.
Gleiche Thematik bei einer Firma, die erloschen ist. Ist diese
nach ihrem Erlöschen weiterhin Vereinsmitglied?
Eine nicht mehr existierende juristische Person ist weder rechts- noch handlungsfähig. Sie kann somit auch keine Kündigung der Mitgliedschaft vornehmen. Auch dies müsste dazu führen, dass die Mitgliedschaft mit dem Erlöschen der Firma endet. Sinnvoll wäre allerdings eine Kündigung noch vor dem Erlöschen der Firma, denn der Termin dieses Ereignis steht fest - im Gegensatz zum Todesdatum.
Endet die Mitgliedschaft in einem Verein für eine natürliche
Person bei ihrem Tod? Wenn in der Vereinssatzung eine
Beendigung der Mitgliedschaft nur durch Kündigung vorgesehen
ist, kann es sein, dass eine Mitgliedschaft über den Tod
hinaus bis zu einer Kündigung bestehen bleibt?
Wenn ein Vereinsmitglied allein und ohne spätere Erben lebt: wer sollte nach dem Tod die Beiträge bezahlen:wink:?
Eine Mitgliedschaft muß aus diesem Grunde mit dem Tode enden.