Sie hat eine Probezeit bis zum 31.07.2002, die 6 Monate lang gewesen sein wird. In dieser Zeit war sie längere Zeit krank, so daß der AG ihr mitgeteilt hat, daß sich dadurch die Probezeit um einen Monat verlängert hat.
Eine weitere Klausel besagt, daß mit Ende der Probezeit auch eine Gehaltserhöhung von 50 € verbunden ist.
Meine Frage:
Wird dann diese Gehaltserhöhung einen Monat später bezahlt oder ist sie von dieser Regelung ausgenommen und ab dem 01.08.2002 bezahlt?
Sie hat eine Probezeit bis zum 31.07.2002, die 6 Monate lang
gewesen sein wird. In dieser Zeit war sie längere Zeit krank,
so daß der AG ihr mitgeteilt hat, daß sich dadurch die
Probezeit um einen Monat verlängert hat.
Eine weitere Klausel besagt, daß mit Ende der Probezeit auch
eine Gehaltserhöhung von 50 € verbunden ist.
Meine Frage:
Wird dann diese Gehaltserhöhung einen Monat später bezahlt
oder ist sie von dieser Regelung ausgenommen und ab dem
01.08.2002 bezahlt?
Mucke.
Die Gehaltserhöhung tritt nach Deiner Schilderung dann ebenfalls erst später in Kraft. Ob die Verlängerung der Probezeit hier rechtens ist, kommt auf die konkreten Umstände an und würde im Zweifel von einem Arbeitsrichter geklärt werden müssen. „Längere Zeit krank“ kann ja so einiges bedeuten:o)
Folgende Anmerkungen:
1.) Du schreibst: Der AG „hat mitgeteilt“…
=> Ist die Verlängerung der Probezeit bei soundsovielen Krankheitstagen irgendwie vorher vereinbart worden? Existiert da etwas anderes Schriftliches? Gilt vielleicht ein TV, wo dies so drin steht? Hat der AG eine Änderungskündigung ausgesprochen?
2.) Vor dem 01.08.02 sollte Deine Freundin gar nicht anfangen, herumzudiskutieren, sonst wird der AG sie möglicherweise einfach kündigen. Wenn der Betrieb>5AN ist, gilt danach das Kündigungsschutzgesetz und sie ist der Willkür des AG nicht mehr so ganz ausgeliefert. Da kann man dann immer noch Beträge anmahnen.