Am 11.07. endet die Wohlverhaltensphase einer Bekannten. Diese ist mit 72 Jahren im Rentenalter und fragt hiermit an, ob ihr für den Monat Juli noch einmal der komplette Betrag gepfändet werden darf oder nur 11/31?
Der Pfändungsbetrag wird bis zum Ablauf der Wohlverhaltensphase fällig, d. h. in diesem Fall bis zum 11. Juli - anteilig! Nicht für den gesamten Juli!
LG, sorgloseSusi