nehmen wir mal an, Frau A hat Zwillinge bekommen. Sie hat daraus einen Anspruch auf Erziehungsurlaub von 5 Jahren. Diese 5 jahre laufen jetzt
am 01.07.2010 ab. In den alten Job kann sie nicht zurück, da 1.) nur eine Halbtagsstelle in Frage kommt und 2.) die Arbeitsstelle weit vom Wohnort entfernt liegt, so dass eine Halbtagsstelle im alten Job unfug wäre.
Wenn Frau A jetzt den Job zum 01.07.10 kündigt bekommt sie dann eine Sperre vom Arbeitsamt? Hat sie überhaupt Anspruch auf ALG (Frau A hat vor der Geburt ca. 10 Jahre ununterbrochen Vollzeit gearbeitet)? Kann Frau A sogar eine Abfindung vom AG erwarten?
nehmen wir mal an, Frau A hat Zwillinge bekommen. Sie hat
daraus einen Anspruch auf Erziehungsurlaub von 5 Jahren. Diese
5 jahre laufen jetzt
am 01.07.2010 ab. In den alten Job kann sie nicht zurück, da
1.) nur eine Halbtagsstelle in Frage kommt und 2.) die
Arbeitsstelle weit vom Wohnort entfernt liegt, so dass eine
Halbtagsstelle im alten Job unfug wäre.
okay, sie WILL also nicht zurück.
Wenn Frau A jetzt den Job zum 01.07.10 kündigt bekommt sie
dann eine Sperre vom Arbeitsamt?
Warum sollte sie keine bekommen? Schließlich kündigt sie aus freiem Willen und ohne Not.
Kann Frau A sogar eine Abfindung vom AG erwarten?
Warum sollte sie? Mit entsprechendem Verhandlungsgeschick kann man fast jeden Abgang vergolden, aber hier sehe ich da nicht viele Ansatzpunkte.
Wenn Frau A jetzt den Job zum 01.07.10 kündigt bekommt sie
dann eine Sperre vom Arbeitsamt?
Warum sollte sie keine bekommen? Schließlich kündigt sie aus
freiem Willen und ohne Not.
Es macht für sie schlichtweg keinen Sinn für einen Halbtagsjob so weit zu fahren! Ein Vollzeitjob kommt wegen der Kinder nicht in Frage!
Also ist das mit dem freien Willen so eine Sache.
Wenn Frau A jetzt den Job zum 01.07.10 kündigt bekommt sie
dann eine Sperre vom Arbeitsamt?
Warum sollte sie keine bekommen? Schließlich kündigt sie aus
freiem Willen und ohne Not.
Es macht für sie schlichtweg keinen Sinn für einen Halbtagsjob
so weit zu fahren! Ein Vollzeitjob kommt wegen der Kinder
nicht in Frage!
Also ist das mit dem freien Willen so eine Sache.
Eine rechtliche Beratung können und dürfen wir Dir hier nicht geben, aber diese Gründe, die Du aufzählst, fallen allesamt unter „Privatvergnügen“, weshalb zwar menschlich nachvollziehbar ist, daß sich die Lage für Frau A so darstellt, das aber aus Arbeitgebersicht bzw. rein nüchtern-sachlich gesehen nichts vorliegt, was Abfindung oder eine Art „Sonderkündigung ohne ALG-Sperre“ rechtfertigen würde.
Da wäre ein vorheriges klärendes Gespräch mit dem Arbeitsamt angesagt. Es ist gut möglich, daß die Pendelzeit in Relation zur Beschäftigungsdauer die Weiterbeschäftigung als unzumutbar i.S.d. SGB III ansehen könnte. Damit wäre eine Arbeitsaufgabe ohne Sperrzeit möglich.
Zusagen von der AfA immer schriftlich geben lassen!