Guten Tag,
Ich habe eine Frage betreffend des Kindergeldbezuges während des Stuiums:
mal angenommen, man hat sein Studium beendet und verdient im Anschluss somit wesentlich mehr Geld als noch während der Studienzeit durch Praktika, etc… Wenn man als Nachweis über die Beendigung des Studiums nun das Abschlusszeugnis anhängt, ergeben sich daraus jedoch Probleme. Das Zeugnis wird, bedingt durch die Bürokratie im Prüfungsamt, erst 2 Monate später ausgestellt und ist auch dahingehend datiert. In dieser Zeit verdient man jedoch schon ein volles Gehalt. Somit kommt man schnell über die Einkommensgrenze von 7680 Euro * x Monate / 12.
Bedeutet im Klartext: Man darf für das gesamte Jahr das Kindergeld zurückzahlen.
Meine Frage: Kann man als Bescheinigung über das Ende des Studiums auch einfach eine Immatrikulationsbescheinigung des letzten Studiensemesters (Ende 30.9.2009) oder eine Exmatrikulationsbescheinigung (falls es eine solche bei erfolgreich abgeschlossenem Studium, überhaupt gibt) anhängen, oder ist eine Bescheinigung nur über das Zeugnis möglich?
Vielen Dank