Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Hallo zusammen,
ich hätte gerne etwas Hilfe bezüglich folgender Situation:

Eine Person ist in einer Firma geringfügig beschäftigt. Der Vertrag ist befristet auf sechs Monate, würde also zum 30.09.12 enden.
In der Zusatzvereinbarung hierzu heißt es: „Das Arbeitsverhältnis endet zu diesem Termin, ohne dass es einer Kündigung bedarf.“ Die Möglichkeit einer Fortführung des Vertrages um weitere sechs Monate wurde vom Arbeitgeber eingeräumt.
Nun möchte der Arbeitnehmer aber seinerseits das Arbeitsverhältnis mit dem 30.09. beenden. Muss er dann den Arbeitgeber im Voraus informieren? Oder bezieht sich die Formulierung „endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf“ nur auf den AG?

Herzlichen Dank

Hi!

Nun möchte der Arbeitnehmer aber seinerseits das
Arbeitsverhältnis mit dem 30.09. beenden. Muss er dann den
Arbeitgeber im Voraus informieren?

Nein, er muss es nicht.
Aber irgendwie gebietet das doch die Fairness, oder?

VG
Guido

Vielen Dank!
Nunja, wenn man bedenkt, dass der AG bisher auch immer erst zum letzten Tag Bescheid gab, ob der AN nun weitere sechs Monate bleiben darf, ist es zu überlegen… :wink:

Danke nochmal!