Hallo zusammen,
ich hätte gerne etwas Hilfe bezüglich folgender Situation:
Eine Person ist in einer Firma geringfügig beschäftigt. Der Vertrag ist befristet auf sechs Monate, würde also zum 30.09.12 enden.
In der Zusatzvereinbarung hierzu heißt es: „Das Arbeitsverhältnis endet zu diesem Termin, ohne dass es einer Kündigung bedarf.“ Die Möglichkeit einer Fortführung des Vertrages um weitere sechs Monate wurde vom Arbeitgeber eingeräumt.
Nun möchte der Arbeitnehmer aber seinerseits das Arbeitsverhältnis mit dem 30.09. beenden. Muss er dann den Arbeitgeber im Voraus informieren? Oder bezieht sich die Formulierung „endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf“ nur auf den AG?
Herzlichen Dank