mal angenommen, man hätte eine Immobilie teilweise mit Hilfe einer Bank finanziert und diese hätte eine Grundschuld für das Grundstück. Mal weiterhin angenommen, die letzte Rate würde in naher Zukunft bezahlt.
Was macht die Bank da üblicherweise? Melden dich sich?
Soweit ich es verstanden habe, müsste man die Grundschuld mit Hilfe (und unter Bezahlung) eines Notar löschen lassen. Gibt es Nachteile oder Vorteile, wenn man dies nicht macht?
Üblicherweise bekommst Du eine Löschungsbewilligung. (Frag einfach bei Deiner Bank nach, was dort “üblich” ist.)
Die Antwort ist immer: Es kommt darauf an.
Wenn Du nichts machst, bleibt die Grundschuld im Grundbuch. Das hat den Vorteil, dass Du sie beim nächsten Kredit wieder (auch teilweise) benutzen kannst.
Ist erkennbar, dass Du irgendwann wieder Geld brauchst, lässt Du sie stehen. Möchtest Du die Immobilie irgendwann veräussern, dann wird der Käufer sie ohne Belastung haben wollen. Dazwischen ist viel Platz. Schau auch mal auf die Höhe der Grundschuld, ob sie als Sicherheit noch sinnvoll einsetzbar ist.
wenn Du selber Dich meldest, kannst Du den Gang der Dinge leichter beeinflussen und bei der Bank eine löschungsfähige Quittung anfordern: Wenn diese sich ganz konkret auf den Kredit bezieht, der mit der Grundschuld besichert ist und kein anderer gleichzeitig damit besichert ist, ist eine solche Quittung dasselbe wert und kostet unterm Strich viel weniger.
Nie, niemals, nie auf Banken oder Notare bauen…. selbst aktiv werden ist meine Empfehlung… die Herrschaften sind immer ziemlich gut darin, sich aus der Verantwortung zu ziehen..
Die Frage wer die kosten für die Löschung trägt müsste im Kreditvertrag zu lesen sein..
Für die Ausstellung einer löschungsfähigen Quittung bzw. einer Löschungsbewilligung, darf kein Entgelt vom Kreditinstitut erhoben werden. Die Löschung der Grundschuld im Grundbuch (also Notar, Amtsgericht) zahlt in jedem Falle derjenige, der den Vorgang beauftragt.
Wie schon erwähnt, erhält man üblicherweise eine entsprechende Mitteilung (Löschungsbewilligung) der Bank.
Man kann dann die Grundschuld im Grundbuch lassen, wenn man denkt, dass man evtl. in Zukunft noch einmal einen Kredit bei der gleichen Bank aufnehmen will und dann quasi schon die entsprechende Sicherheit eingetragen ist (dann spart man diesbezüglich Kosten).
Sobald aber ein Eigentümerwechsel der Immobilie ansteht (sei es durch Verkauf, Schenkung oder Vererbung), dann muss die Grundschuld entsprechend gelöscht werden. In den Fällen, mit denen ich zu tun hatte, konnte sie nicht direkt auf den neuen Eigentümer übertragen werden.
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob das tatsächlich bereits erwähnt wurde, aber falls ja, ist das falsch. Eine Löschungsbewilligung wird nicht unbedingt automatisch erstellt und ich würde sogar so weit gehen, dass das die absolute Ausnahme ist. Der Hintergrund ist schnell erklärt: die Grundschuld muss ja nicht zwingend nur für den einen Kredit als Sicherheit dienen, der gerade abbezahlt wurde, sondern kann ja auch durchaus noch für andere Kredite als Sicherheit dienen, die eben noch nicht bezahlt wurden. Das können sogar Kredite sein, die auf ganz andere Kreditnehmer laufen und damit auch unter einer anderen Kundennummer.
Ein Kreditinstitut wäre schon sehr leichtsinnig, wenn es vor diesem Hintergrund automatisch Löschungsbewilligungen ausstellen würde. Zumal - und das wurde wirklich schon erwähnt - Löschungsbewilligungen aus Sicht des Kreditnehmers bzw. des belasteten Grundstücks nicht sinnvoll sind.
Muss nicht, aber die lastenfreie Übergabe steht natürlich in der Regel als Bedingung für die Eigentumsübertragung im Kaufvertrag.
Das dürfte daran liegen, dass die Grundschuld nicht auf den Eigentümer läuft und deswegen nicht von einem Eigentümer auf einen anderen übertragen werden kann. Es gibt genau zwei Beteiligte bei einer Grundschuld: das Grundstück und den Grundschuldgläubiger - also das Kreditinstitut. Keiner dieser Beteiligten ändert sich beim Verkauf des Grundstücks.
Ehrlich gesagt, kenne ich jetzt nicht die Fachbegriffe und Einzelheiten.
Meine Schwiegermutter war Eigentümerin einer Immbolie und hat diese einem ihrer Söhne übertragen. Es war noch eine Grundschuld bei einem/r Kreditinstitut/Bank eingetragen. Der Sohn wollte einen Kredit bei dieser Bank aufnehmen, konnte aber die noch vorhandene Grundschuldeintragung diesbezüglich nicht nutzen. Sie musste gelöscht und eine neue eingetragen werden.
Und wir selbst haben nach Abzahlung unseres Kredites automatisch von unserem Kreditgeber ein Dokument “Löschungsbewilligung” erhalten - damit können wir die Grundschuld im Grundbuch löschen lassen (oder auch nicht)…
Letzteres ergibt so für sich keinen Sinn, aber es erscheint mir wenig sinnvoll, wenn wir uns jetzt länger mit diesem Fall länger befassen und versuchen, die Hintergründe und Zusammenhänge aufzuklären.
Dann will ich meine ursprünglichen, verkürzten Ausführungen ausführlich ergänzen: eine Löschungsbewilligung kann nicht automatisch erstellt werden und das automatisch umfasst hier zwei Vorgänge.
Automatisch in dem Sinne, dass irgendein System den Eingang der letzten Zahlung erfasst und dann den Vorgang „Löschungsbewilligung erstellen“ anstößt, ist extrem unwahrscheinlich (und das heißt hier „praktisch ausgeschlossen“). Die Gründe dafür schilderte ich: das Risiko für das Kreditinstitut, dass da in Einzelfällen Löschungsbewilligungen erteilt werden, die nicht hätten erteilt werden dürften, ist extrem hoch und jede Revision und jede externe Aufsicht würde einen solchen automatisierten Prozesse in der Luft zerreissen.
Automatisch in dem Sinn, dass da organisatorisch ein Prozess angestoßen wird, der mit dem Versand einer Löschungsbewilligung endet, ist aus mehreren Gründen ausgeschlossen. Der wichtigste Punkt ist, dass die Erstellung einer Löschungsbewilligung zwar kostenlos sein muss, das Kreditinstitut dem Kunden aber Auslagen in Rechnung stellen kann und definitiv wird. Diese Auslagen betreffen beim Erstellen einer Löschungsbewilligung die notarielle Beglaubigung der Unterschriften derjenigen Mitarbeiter des Kreditinstitutes, die die Löschungsbewilligung unterschrieben haben. Diese Beglaubigung kostet im Allgemeinen 100-200 Euro. Da eine Grundschuld erst einmal nicht wehtut, kann ein Kreditinstitut auch nicht einfach unterstellen, dass eine Löschungsbewilligung vom Kunden gewünscht wird und deswegen kann das Kreditinstitut auch nicht einfach Kosten in dreistelliger Höhe produzieren, ohne den Kunden gefragt zu haben, ob der eine Löschungsbewilligung überhaupt will/braucht.
Es wird also auch in Eurem Fall irgendeine Kommunikation zwischen Kreditinstitut und Euch gegeben haben, als deren Ergebnis das Kreditinstitut den Prozess zur Erstellung der Löschungsbewilligung angestoßen hat.