Frau X hat nach der entbindung ein elternjahr genommen, welches sich dem ende neigt. Da es aber während der letzten Schwangerschaftswochen und während der Schutzfristen mit dem Arbeitgeber zu einem Zerwürfnis gekommen ist (hat u.a.keine Gehälter mehr gezahlt), ist nun die Frage, was sie jetzt tun soll. Der Arbeitgeber muss sie ja noch 3 Monate beschäftigen. Frau X legt aber keinen wert darauf wieder bei ihrem Arbeitgeber zu arbeiten, weil zu viel vorgefallen ist. Kündigen möchte sie auch nicht wg. der Sperrfristen beim Arbeitsamt. Was kann sie nun tun?
Der Arbeitgeber muss sie ja noch 3 Monate beschäftigen.
Heißt das, dass die Kündigungsfrist 3 Monate ist oder wo hast du das mit den 3 Monaten her?
Kündigen möchte sie auch nicht wg. der Sperrfristen beim
Arbeitsamt. Was kann sie nun tun?
Mir fallen nur 2 Alternativen ein.
- Unentschuldigt fernbleiben (mit vermutlich erfolgender Abmahnung und im Endeffekt fristloser Kündigung, was auch wieder zu einer Sperre führen würde).
- Sich für die Zeit nach der Elternzeit eine Arbeit suchen ordentlich beim alten AG kündigen und das Problem mit der Sperrzeit erst gar nicht haben.
MfG
Auch ich wünsche ein freundliches Hallo!
hat u.a.keine
Gehälter mehr gezahlt),
Wenn es „genügend“ an der Zahl sind (in der Regel 3), dann reicht das für eine außerordentliche Kündigung ohne Konsequenzen.
Frau X legt aber keinen wert darauf wieder bei ihrem
Arbeitgeber zu arbeiten, weil zu viel vorgefallen ist.
Kündigen möchte sie auch nicht wg. der Sperrfristen beim
Arbeitsamt. Was kann sie nun tun?
Nichts, was sich ohne Konsequenzen im rechtlich legalen Raum bewegt.
sollten solche Hinweise kommen, werde ich sie kommentarlos löschen Auch ich grüße recht freundlich
Guido
Hallo,
sie arbeitet seit 9,5 Jahren für diesen Arbeitgeber und hat somit eine KÜndigungsfrist von 3 Monaten.
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