Hallo
Ohne weitere Förderung kann sich Person X nicht
über Wasser halten, da durch die Selbstständigkeit gerade mal
400.-€ monatlich verdient werden.
Hat X die Möglichkeit Hartz 4 zu beantragen. Kann die
Selbstständikeit trotz Hartz 4 fortgesetzt werden.
Ja. Es sollte aber der Sachbearbeiter davon überzeugt werden, dass die Einnahmen später mal höher werden, sonst schickt der den Selbständigen noch in einen Englischkurs für Anfänger oder sowas, weil er meint, der Selbständige würde nur rumhängen und sich keine Arbeit suchen.
Aber ich denk, das hat sich etwas gegeben mit diesen Kursen.
Wie berechnet sich Hartz 4, wenn X vor der Selbstständigkeit
ALG in Höhe von ca. 1300 € bekommen hat…
Es spielt keine Rolle, was er vorher gekriegt hat. ALG II ist eine Sozialleistung, keine Versicherungsleistung.
Er kriegt seine Miete, soll aber möglicherweise irgendwann umziehen, wenn die nicht „angemessen“ ist. Ansonsten kriegt er ca. 350,- Euro. Da er (selbständig) erwerbstätig ist, darf er von seinem Gewinn (wahrscheinlich) 100,- behalten und davon seine Versicherungen etc. bezahlen, von dem, was er darüberhinaus für Einnahmen hat, darf er so ca. zwischen 15 und 30 % behalten. Der Rest wird verrechnet.
Aber vor allen Dingen ist er KRANKENVERSICHERT, und diese Zeit zählt wohl für die Rentenanwartschaft mit.
Das Geschäftjahr für die ARGE geht nach Bewilligungszeiträumen (also meistens ein halbes Jahr), und es geht da nur die EÜR. Alle Ausgaben werden sofort als Ausgabe gebucht, Abschreibungen über lange Zeiträume gibt es nicht.
Und die Anschaffungen müssen „angemessen“ sein. Was da angemessen ist und was nicht, entscheidet wohl der Sachbearbeiter. Bei größeren Ausgaben also vorher fragen. Und größere Ausgaben immer in den Monaten tätigen, in denen viel Gewinn ist.
Der Bescheid vom Finanzamt ist unwichtig geworden.
Es müssen also 2 Buchhaltungen gemacht werden: Eine für die ARGE, und eine für das FA. Das ist eine Neuerung, die seit Anfang des Jahres gilt.
Es stellt sich also die Frage, ob es nicht doch vernünftiger ist, sich seiner gesellschaftlichen Stellung entsprechend zu benehmen, sich also einen Flachbildfernseher zuzulegen und nur noch da reinzuschauen. Es scheint nicht wirklich gewollt zu sein, dass ein ALG II Empfänger tätig wird.
Viele Grüße
Simsy