Ein Mietvertrag wurde zum 15.10.2005 abgeschlossen. Er soll jetzt gekündigt werden. Zu welchem Termin kann er bei Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden? Zum 15. des Monats oder zum Ende des Monats?
Hallo,
ich nehme an, die Frage bezieht sich auf Wohnraummietverträge.
Die Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung) und deren Zeitpunkt richtet sich nach §573c BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html). In den meisten Fällen endet das ordentlich gekündigte Mietverhältnis zum Ablauf des Kalendermonates.
Ausnahmen:
- Kündigung bei Wohnungen zum „vorübergehenden Gebrauch“ wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde (§573c Abs.2 BGB)
- Zeitmietverträge nach §575 BGB, diese enden automatisch mit angegebenem Datum im Mietvertrag
- Außerordentliche Kündigungen können das Mietverhältnis zu jedem Zeitpunkt beenden.
Gruß
Joschi