Ende Mietvertrag wenn Mieter nicht mehr auffindbar

Hallo,

mal angenommen Untermieter verlässt die Mietwohnung Hals über Kopf, kündigt die Wohnung nicht und bleibt die Miete schuldig.
Der Mieter ist per Telefon nicht erreichbar und dem Vermieter sind keine weiteren Kontaktmöglichkeiten bekannt.
Das ganze ist nun schon eine ganze weile her. Wie soll der Mieter weiter verfahren? Darf er die Mieträume öffnen und den ganzen Krempel entsorgen? Was ist mit Wertsachen - müssen diese mit den Mietschulden (falls der Mieter doch noch mal auftaucht) verrechnet werden?
Wenn der Vermieter keine Kündigung erhält aber der Mieter keine Miete mehr zahlt und offensichtlich nicht auffindbar ist, wie und wann Endet dann das Mietverhätlnis?

vielen Dank
Matthias

Hallo,

da gibt’s nur eine Empfehlung:

Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Bevor der keinen anderen Rat gibt nichts aufbrechen, wegwerfen oder in Besitz nehmen.

Schon bei einer „normalen“ Mietkonstellation ist der Sache rechtssicher ohne Anwalt schlecht beizukommen, hier kommt dann nochmal erschwerend die Untervermietung hinzu, welche auch ihre Fallstricke hat.

Gruß

Joschi