Hallo,
wir haben hier gerade eine etwas hitzige Diskussion.
Ein bisher in der ges. Krankenversicherung Versicherter macht sich selbständig (bspw. 1.2.) und wechselt in eine private Krankenversicherung.
Wann endet der Versicherungsschutz der gesetzlichen? Am 31.01. oder am 28.02.?
Ich habe auf die schnelle im Internet keine Aussage gefunden und hoffe auf einen entsprechenden Link 
Danke
Christian
Hallo,
das kommt darauf an wie er bisher (31.01.2005) in der gesetzlichen vcersichert war.
War er pfichtversichert, endet die Mitgliedschaft kraft Gesetz zum 01.02.2005 - er kann in
die PKV (aber nur in die) wechseln ohne dass er die Mitgliedschaft in der gesetzlichen kasse
kündigen muss.
War er freiwillig versichert ist er an die Kündigungsfristen gebunden - also Kündigung noch im
Januar - ende der Mitgliedschaft zum 31.03.2005, danach kann erwechseln, ob PKV oder GKV
ist dann egal.
Gruss
Günter Czauderna
OWT: Danke 
das hatte ich mir gedacht - er muss sich ab 1.2. selbst versichern