hab’ geschaut ob es so was schon mal gab und bin nicht fündig geworden.
Es geht um eine Verwarnung wg. Parkens.
Situation: Strasse beginnt mit Parken auf Gehweg für Bewohner [Zusatzzeichen 1020-32 „Bewohner mit besonderem Parkausweis“ zu Zeichen 315 (Parken)].
Dann folgt nach ca. 30 m ein am Boden auch weiss eingezeichneter Abschnitt Parken für einen Schwerbehinderten [mit Zeichen 314 und Zusatzzeichen 1020-11 (Schwerbehinderte) ausgewiesen, sowie Kennzeichen für diesen] der ebenso wie vorher halb auf dem Gehweg liegt.
Nach diesem Abschnitt, Parken für einen Schwerbehinderten, kommt kein neues Zeichen obwohl offensichtlich dieser Abschnitt endet, da am Boden eingezeichnet.
Dahinter parken nun nicht-Anwohner und werden aufgeschrieben.
Vorwurf: Parken auf Sonderparkplatz für Bewohner ohne gut lesbaren Parkausweis.
Die Frage ist also, hebt der kurze Abschnitt des Schwerbehinderten-Parkens das Anwohner-Parken Zeichen am Beginn der Strasse auf, oder hat dieses automatisch wieder Gültigkeit?
Ich finde das recht unübersichtlich. Ein erster Wiederspruch eines Betroffenen kam zurück mit der Aussage doch bitte die Verwarnung zu bezahlen - und das „laut der zuständigen Abteilung“ der Bewohnerparkbereich nach dem Schwerbehindertenparkplatz ohne ein neues Zeichen weiter geht.
Danke für Eure Tipps/Meinungen!
Gruss, jk
P.S.: Ach ja, der Schwerbehindertenparkplatz war erst vor kurzem eingerichtet worden;
Ich hatte angenommen, dass eine vorhergehende Zone durch ein anderes Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr aufgehoben wird. Hatte ich mal so gefunden.
Wird nach den „Behindertenplätzen“ weiterhin auf dem Gehweg geparkt?
Ist der gesamte Bereich als Haltverbotszone ausgeschildert?
Ich sehe erstmal keinen Grund davon auszugehen, dass in dem beschriebenen Bereich Nichtbewohner (auf dem Gehweg) parken dürften, allenfalls könnte man überlegen,ob das Schild wiederholt werden sollte, um es Bewohnern zu erlauben.
Wird nach den „Behindertenplätzen“ weiterhin auf dem Gehweg
geparkt?
Ist der gesamte Bereich als Haltverbotszone ausgeschildert?
Ich sehe erstmal keinen Grund davon auszugehen, dass in dem
beschriebenen Bereich Nichtbewohner (auf dem Gehweg) parken
dürften, allenfalls könnte man überlegen,ob das Schild
wiederholt werden sollte, um es Bewohnern zu erlauben.
Das ist es was ich nicht verstehe: Erst wird eine Anwohner-Parken Zone deklariert (um 1/2 auf dem Gehweg zu parken). Dann kommt, auch 1/2 auf dem Gehweg, der eine Platz für Schwerbehinderte der mit Schild und aufgemaltem Parkplatz ausgestattet ist. Danach kommt dann „nichts“ (also kein neues Schild - erst ca. 50 m weiter kommt dann ein Parkverbot (ohne Spezifikation Gehweg, aber das würde ich so verstehen, das damit dann gar nicht mehr geparkt werden darf).
Was gilt nun für den Bereich nach dem Schwerbehinderten-Platz. Aufgeschrieben wird wegen fehlender Anwohner-Parkkarte, also bezogen auf das Schild am Beginn der Strasse.
Geparkt wird dort üblicherweise 1/2 auf dem Gehweg (also entsprechend zu Beginn der Strasse). Was aber gilt, wenn jemand auf der Strasse parkt? Galt nun noch der Anwohner-Parkbereich (und man muss 1/2 auf den Gehweg), oder liegt ein Bereich vor, der „frei“ ist, also bei dem man dann auf der Strasse parken kann?
ein die verkehrszeichen im zusammenhang mit der parkordnung heben sich nicht automatisch durch die markierung für den behindertenparkplatz auf. es gilt ebenso wie halt oder parkverbot bis zur nächsten kreuzung oder einmündung.folglich gilt die parkordnung bis zur nächsten ecke. dann muss es wiederholt werden oder ab da darf man wieder stehen, wenn es nicht durch vz oder verkehrslagen untersagt ist.