...endet zum

Hallo!

Folgende, wahrscheinlich blöde Frage:

Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch zum 11.04…

Muss die Person dann am Montag, dem 11.04 nochmal hin, oder ist die Sache Freitag erledigt?

Danke!

Auch ein Hallo,

bei dem Problem sind sich auch manchmal die Arbeitsgerichte nicht immer sicher, aber zwischenzeitlich geht man davon aus:

endet am 11.4. ( 23.39 h) wäre der letzte Arbeitstag

endet zum 11.4., wäre der vorherige Arbeitstag der Letzte.

Ob das zwischenzeitlich besser geklärt wurde, ist mir nicht geläufig.

Der 11.04. ist der letzte Arbeitstag
Hi!

Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch zum 11.04…

Muss die Person dann am Montag, dem 11.04 nochmal hin, oder
ist die Sache Freitag erledigt?

Der 11. ist der letzte Tag.

Gruß
Guido

Hi!

bei dem Problem sind sich auch manchmal die Arbeitsgerichte
nicht immer sicher,

Alle deutschen Arbeitsgerichte sind sich da nicht nur sicher sogar einig

aber zwischenzeitlich geht man davon aus:

Dann nenne doch mal ein einziges Urteil, wenn Du schon Arbeitsgerichte anführst!

endet am 11.4. ( 23.39 h) wäre der letzte Arbeitstag

23.39 h ist Unsinn, selbst ohne Tippfehler wäre auch 23.59 h Unsinn, es sei denn, die Arbeitszeit endet geplant genau dann.

endet zum 11.4., wäre der vorherige Arbeitstag der Letzte.

Das ist völliger Blödsinn.

Ob das zwischenzeitlich besser geklärt wurde, ist mir nicht
geläufig.

Es war noch nie so geklärt!

Kopfschüttelnd
Guido