Endgeltminderung

Hallo

Wir haben von einem Kunden erfahren das es nicht erlaubt ist den Text:
„Bezüglich der Entgeltminderung verweisen wir auf die bestehenden Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen“ gemäß §14Abs.1StuG
auf eine Rechnung zu schreiben, wenn dies nicht der Fall ist.
Jetzt haben wir aber eine Mengenrabattstaffel, das heißt jedem Kunden ist es möglich in diesen *Satz* reinzukommen.

Wann, wie, WARUM? -Muß/darf/kann dieser Satz auf jeder Rechung stehen?

dank für hilfe
Oliver

Hallo Rick,

alldieweil die Neufassung von § 14(1) UStG noch ziemlich frisch ist, kann man über die Interpretation und Zulässigkeit dieser Formel noch nichts rechtes sagen.

„Bezüglich der Entgeltminderung verweisen wir auf die
bestehenden Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen“ gemäß
§14Abs.1 UStG

Erfahrungsgemäß sind derartig allgemeine Formulierungen (es ist noch nicht mal das Datum der aktuellen AGB-Fassung drin) im Zweifelsfall (Bp, Nachschau) wertlos. Ich war überrascht, die Empfehlung für diese Standardformel u.a. von WPs zu hören.

Jetzt haben wir aber eine Mengenrabattstaffel, das heißt jedem
Kunden ist es möglich in diesen *Satz* reinzukommen.

„Echte“ Staffelpreise (pro Auftrag) sind auf der Faktura offen ausgewiesen und bedürfen keines wieimmergearteten Zusatzes. „Gemeint“ sind Dinge wie Boni und dergleichen, die im Nachhinein berechnet werden.

Quelle zum Warum: § 14(1) UStG

Schöne Grüße

MM