Hallo,
Rot - Grün haben in dieser Woche ein Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Prostituierten im Bundestag eingebracht. Nach wie vor legitimieren Gesetze und Rechtsauffassungen, dass Prostituierte benachteiligt werden. Prostitution ist zwar in der BRD nicht verboten. Die Vereinbarung sexueller Dienste gegen Bezahlung ist nach vorherrschender Rechtssprechung aber ‚sittenwidrig’ und damit nicht einklagbar. Geht es aber darum, Steuern zu zahlen, nimmt der Staat keinerlei Rücksicht auf moralische oder sittliche Bedenken, sondern bittet die betroffenen Prostituierten zur Kasse.
Verträge zwischen Prostituierter und Kunde werden zukünftig möglich sein. Prostituierte werden einen Anspruch auf den vereinbarten Lohn haben. Als Folge können sie wählen, ob sie lieber als abhängig Beschäftigte und damit sozialversicherungspflichtig arbeiten wollen, wie andere Arbeitnehmerinnen auch, oder lieber als Selbstständige tätig sein wollen. Sie sich in die Kranken- und Rentenversicherung aufnehmen lassen und Umschulungsmaßnahmen des Arbeitsamtes in Anspruch nehmen. Auf strafrechtlicher Ebene wird die Förderung der Prostitution gestrichen. Damit werden die Prostituierten in der freien Ausübung ihrer Tätigkeit zusätzlich abgesichert. Personen, die ihnen gute Arbeitsbedingungen bieten, dürfen- wie es zur Zeit nach geltendem Recht noch der Fall ist - nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus wird der Schutz der Prostituierten vor Ausbeutung und Gewalt besser gewährleistet. Mit dem Gesetzentwurf wird sicherlich die Lage der Prostituierten verbessert, nicht die der Kunden oder Bordellbesitzer. Prostituierte werden durch die geplanten gesetzlichen Maßnahmen nicht länger Bürgerinnen zweiter Klasse sein.
Gruß Mic
http://www.mibor.de
))