Endlich- Naumann hat die Quittung erhalten

Ein Link
Hi Peter! :smile:

Schön. Nein ehrlich, muss so sein imho.

http://www.sueddeutsche.de/sz/medien/red-artikel2327/

Vielleicht kannst du deine Meinung noch einmal überlegen…

Liebe Grüße

Ich würde den Frust mal an der Arbeit austoben. Es
gibt noch viel zu tun in diesem Land.

Um Gottes Willen, GünterW! Warum tust du es mir an???

Ländliche Grüße

Hi Peet! :smile:

Schön. Nein ehrlich, muss so sein imho.

http://www.sueddeutsche.de/sz/medien/red-artikel2327/

Vielleicht kannst du deine Meinung noch einmal überlegen…

Hmmm :wink:
Weisst Du, ich kenne mich in der Rechtssprechung fuer den Straftatbestand der Beleidigung nicht gut aus. Was ich sagen wollte: Hat er ihn erfuellt, wer auch immer, den Straftatbestand der Beleidigung, so ist eine Strafe bei Anklage durch den Beleidigten faellig. Ich kenne mich wenig hier aus. Was ich hingegen noch sagen wollte: „Naja, Du hast ja prinzipiell recht (*bauchpinsel* zunaechst), nur finde ich Deine spezifische Tagesthemenwahrnehmung wirklich problembehaftet (… für Dich, wenn Du keine anderen Sorgen hast …), aber dann erinnere Dich bei Deiner naechsten Wahrnehmung daran, wann Du fuer wen Partei ergreifst, ohne parteiisch zu werden, oder ich werde Dir Deine spezifische Wahrnehmung jeweils unter die Nase reiben mit Belegen.“ *g*

p.s. :Ach ja, mir geht Dein „Tässchen im Schränkchen“ gar nicht aus dem Kopf, was habe ich geschmunzelt anno dazumal, nachtraeglich Danke und meinen Glueckwunsch fuer diese Zeilen :smile:

liebe gruesse, peter

Moin :smile:

Eigentlich hätte ich der Süddeutschen mehr Rechtskenntnis zugetraut. Einen kurzen Einblick in Rechtslage gibt z.B. dieser Artikel: http://www.123recht.net/article.asp?a=364&f=ratgeber…

Die Höhe der Geldstrafe richtet sich übrigens nach dem Einkommen des Beschuldigten, vermutlich ist der Herr kein armer Schlucker :smile:

Ich hoffe, das bringt etwas Klärung in die Angelegenheit.
Gruß
Marion

Hallo Allerwerteste!

Ich hoffe, das bringt etwas Klärung in die Angelegenheit.

In der Tat! Da steht u.a.: „Das Äußern der Wahrheit ist für sich allein noch keine Ehrkränkung.“

Eigentlich hätte ich der Süddeutschen mehr Rechtskenntnis
zugetraut.

Ich tue es immer noch. Meine Meinung habe ich sowieso schon geäußert und wiederhole sie für dich gerne, damit die Süddeutsche nicht alleine im Regen steht:

Das Urteil ist falsch - sowohl inhaltlich als auch formal
völlig ungerecht.

Lustig oder? *g*

Hallo Allerwerteste!

Herzliche Grüße auch an deinen Allerwertesten *schmunzel*

Ich hoffe, das bringt etwas Klärung in die Angelegenheit.

In der Tat! Da steht u.a.: „Das Äußern der Wahrheit ist für
sich allein noch keine Ehrkränkung.“

Ganz recht. Wird zum Beispiel jemand in der Öffentlichkeit als „Lügner“ bezeichnet, und die bezeichnende Person kann dem anderen tatsächlich eine Lüge nachweisen, dann handelt es sich nicht um eine Ehrkränkung.

In vorliegendem Fall geht es jedoch um die Bezeichnung „durchgeknallt“. Dieser Begriff bezeichnet synonym einen Zustand wie irre, wahnsinnig etc. Ich gehe mal davon aus, dass Herr Naumann keine psychiatrischen Gutachten bezüglich der so von ihm bezeichneten Person vorgelegt hat und dererlei auch nicht anstrebt, um den Wahrheitsgehalt seiner Äußerung zu belegen. Zudem könnte man vermutlich davon ausgehen, dass die korrekte Bezeichnung in so einem Fall immer noch „psychisch krank“ ist, und nicht „durchgeknallt“.

Eigentlich hätte ich der Süddeutschen mehr Rechtskenntnis
zugetraut.

Ich tue es immer noch.

Nun, ich ehrlich gesagt auch. Ich gehe davon aus, dass hier lediglich emotionale Schützenhilfe geleistet werden sollte und nicht, dass der Inhalt des von dir zitierten Artikels der Aufklärung bezüglich der rechtlichen Situation dienen sollte.

Meine Meinung habe ich sowieso schon
geäußert und wiederhole sie für dich gerne, damit die
Süddeutsche nicht alleine im Regen steht:

Das Urteil ist falsch - sowohl inhaltlich als auch formal
völlig ungerecht.

Getretener Quark wird breit, nicht stark. Aber wenn die Süddeutsche ihre Meinung diesbezüglich schon nicht begründet, dann würde ich mich freuen, wenn du, statt deine Meinung lediglich zu wiederholen, diese auch begründetn würdest. Ich denke du siehst selbst, dass du mit dem „Wahrheits“-Argument nicht weit kommst.

Was den Aspekt der „Gerechtigkeit“ angeht, so hätte ich diesen gerne erläutert. Man kann natürlich darüber spekulieren, ob dem Herrn Naumann diese Äußerung nur so im Eifer des Gefechts herausgerutscht ist und es ihm anschließend leid tat. Allerdings dürfte er selbst dann schlechte Karten haben, dann schließlich handelt es sich um eine Beleidigung einer Amtsperson vor laufenden Kameras. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass irgendwer in diesem Lande damit ungeschoren davon käme. Auch nicht ein Herr Naumann.

Gruß
Marion

Lustig oder? *g*

Noch mehr Links

Hallo Allerwerteste!

Herzliche Grüße auch an deinen Allerwertesten *schmunzel*

*g*

Hi Marion!

In der Tat! Da steht u.a.: „Das Äußern der Wahrheit ist für
sich allein noch keine Ehrkränkung.“

Ganz recht. Wird zum Beispiel jemand in der Öffentlichkeit als
„Lügner“ bezeichnet, und die bezeichnende Person kann dem
anderen tatsächlich eine Lüge nachweisen, dann handelt es sich
nicht um eine Ehrkränkung.

Siehe Beschreibungen des Prozesses:

http://www.taz.de/pt/2004/01/20/a0160.nf/text.ges,1
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,282618,00.html
http://morgenpost.berlin1.de/archiv2004/040119/berli…
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/seite_3/…
http://nfj.newsroom.de/news/display/index.cfm?id=225…
http://www.welt.de/data/2004/01/29/229823.html

Diese Beschreibungen machen deutlich, warum Heribert Prantl meinte:

„Das Wort „durchgeknallt“ war sein Fazit zu etlichen Tatsachenbehauptungen gegen Karge. Das Gericht hätte dazu Beweis erheben müssen. Das hat es nicht gemacht. Die Richterin ist zwar deswegen nicht als „durchgeknallt“ zu bezeichnen – aber durchdacht ist ihr Urteil nicht.“

In vorliegendem Fall geht es jedoch um die Bezeichnung
„durchgeknallt“. Dieser Begriff bezeichnet synonym einen
Zustand wie irre, wahnsinnig etc. Ich gehe mal davon aus, dass
Herr Naumann keine psychiatrischen Gutachten bezüglich der so
von ihm bezeichneten Person vorgelegt hat und dererlei auch
nicht anstrebt, um den Wahrheitsgehalt seiner Äußerung zu
belegen. Zudem könnte man vermutlich davon ausgehen, dass die
korrekte Bezeichnung in so einem Fall immer noch „psychisch
krank“ ist, und nicht „durchgeknallt“.

In den Links oben gibt es auch eine andere Lesart.
Noch einmal anders hier:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/230473/

Eigentlich hätte ich der Süddeutschen mehr Rechtskenntnis
zugetraut.

Ich tue es immer noch.

Nun, ich ehrlich gesagt auch. Ich gehe davon aus, dass hier
lediglich emotionale Schützenhilfe geleistet werden sollte und
nicht, dass der Inhalt des von dir zitierten Artikels der
Aufklärung bezüglich der rechtlichen Situation dienen sollte.

Nein, es geht hier um mehr. Es wundert mich, daß ich dir es erklären muß. Muß ich das wirklich? Ok. Das Thema des Prozesses ist nicht die Gerechtigkeit im Umgang mit dem sich beleidigt gestellten Beamten, sondern um die Zulässigkeit seiner Methoden, die kritisiert wurden. Daten der laufenden Untersuchung wurden der Presse zugespielt. Kein Beamter hat das zugegeben. Der Kritiker, der darauf aufmerksam gemacht hat, wird jetzt bestraft, ohne das seine Gründe aufgeklärt worden sind.

Meine Meinung habe ich sowieso schon
geäußert und wiederhole sie für dich gerne, damit die
Süddeutsche nicht alleine im Regen steht:

Das Urteil ist falsch - sowohl inhaltlich als auch formal
völlig ungerecht.

Getretener Quark wird breit, nicht stark. Aber wenn die
Süddeutsche ihre Meinung diesbezüglich schon nicht begründet,
dann würde ich mich freuen, wenn du, statt deine Meinung
lediglich zu wiederholen, diese auch begründetn würdest. Ich
denke du siehst selbst, dass du mit dem „Wahrheits“-Argument
nicht weit kommst.

Hast du mich danach gefragt, bevor du mir deinen Selbsthilfelink freundlicherweise ans Herz gelegt hast?

Was den Aspekt der „Gerechtigkeit“ angeht, so hätte ich diesen
gerne erläutert. Man kann natürlich darüber spekulieren, ob
dem Herrn Naumann diese Äußerung nur so im Eifer des Gefechts
herausgerutscht ist und es ihm anschließend leid tat.
Allerdings dürfte er selbst dann schlechte Karten haben, dann
schließlich handelt es sich um eine Beleidigung einer
Amtsperson vor laufenden Kameras. Du glaubst doch nicht
ernsthaft, dass irgendwer in diesem Lande damit
ungeschoren davon käme. Auch nicht ein Herr Naumann.

Diese Position akzeptiere ich nicht. Da liegt der Hund immer noch nicht begraben. Das war auch der Kern von Naumanns Kritik, und zwar, daß offensichtlich mit zweierlei Maß an die Gerechtigkeit im Umgang mit „laufenden Kameras“ herangetreten wurde. Das ist ungerecht. Auch „in diesem Lande“. Grüße an GünterW und andere Panzerkreuzer *g*

Hallo Alterchen,

nur kurz, da in Eile.
Ich finde, hier werden zwei Dinge vermengt, die nicht miteinander vermehgt gehören.

Das eine sind mögliche Unrechtmäßigkeiten, die möglicherweise im Verlauf der Untersuchungen gegen F. erfolgt sind. Hier hat selbstverständlich Herr F. oder seine Anwälte das Recht, dagegen gesetzlich vorzugehen (keine Ahnung, ob das erfolgt ist). Dieses Recht hat aber Herr F. ganz unabhängig davon, wen ein Herr Naumann meint beschimpfen zu müssen.

Das zweite sind die öffentlichen Beleidigungen eines Herrn Naumanns gegen eine Amtsperson. Da es klar sein sollte, dass der Begriff „durchgenknallt“ keinen objektiven Wahrheitsgehalt hat und dieser auch nicht konstruiert worden kann, ist es völlig unerheblich, in welchem Zusammenhang dieser Begriff gefallen ist. Eine Beleidigung ist es allemal und nur darum ging es um den Prozess gegen Herrn Naumann.

Gruß
Marion

Hi Marion!

nur kurz, da in Eile.
Ich finde, hier werden zwei Dinge vermengt, die nicht
miteinander vermehgt gehören.

Gut, daß wir darüber geredet haben. Und vielen Dank, daß du trotzdem Zeit für mich gefunden hast.

*g*

Liebe Grüße

Moinmoin,

nur kurz, da in Eile.
Ich finde, hier werden zwei Dinge vermengt, die nicht
miteinander vermehgt gehören.

Gut, daß wir darüber geredet haben. Und vielen Dank, daß du
trotzdem Zeit für mich gefunden hast.

Nun ja, ich denke, der Sachverhalt ist soweit klar geworden, oder ? Ist ja auch nicht wirklich so schwer, sofern man sich ein wenig direkt mit den betreffenden Gesetzen beschäftigt, statt mir irgendwelchen Zeitungsartikeln :smile:

lieben Gruß zurück
Marion