Nach sechs langen Jahren hat die Bundesregierung endlich eingesehen, daß das deutsche Steuerberatungsgesetz gegen die europäischen Regeln des freien Wettbewerbs verstößt. Was bisher ausschließlich deutschen Steuerberatern vorbehalten war, dürfen jetzt auch endlich Kollegen und Kolleginnen aus anderen EU-Staaten: Buchführung einrichten und erstellen, Jahresabschlüsse erstellen und Steuererklärungen bei deutschen Finanzämtern einreichen.
Dieses wurde lange von den deutschen Kammern zugunsten ihrer eigenen Berufsangehörigen erfolgreich verhindert. Schließlich ging es ja darum, lästige Konkurrenz aus dem Ausland abzuwehren. Doch haben diese Mühen nichts genützt: denn EU-Recht steht über nationalem Recht. Und die Dienstleistungsfreiheit nach dem EG-Vertrag ist allen Berufsangehörigen nun mal garantiert worden.
Diese Änderung ist seit dem 01.07.2000 in Kraft getreten. Das heißt, jeder Deutsche Steuerpflichtige kann sich jetzt seinen Berater innerhalb der EU frei aussuchen, und damit unter Umständen eine Menge Geld einsparen. Wieso? weil viele Kollegen aus dem EU-Ausland keiner Gebührenordnung unterliegen, und deshalb Honorare bzw. Preise frei vereinbaren können.
Es gibt in den benachbarten Ländern ebenfalls Vereinigungen der Kollegen, an die man sich wenden kann, um Hilfe zu suchen. Wer weitere Informationen möchte, kann sich gerne - kostenlos - an den Verfasser dieses Beitrages wenden.
Viele Grüße,
Euer Manfred Schulz
http://home.t-online.de/home/steuersparberater