Muss ich nachträglich, nach abreise in einem ferienhaus, eine
Rechnung bezahlen, weil angeblich meine beiden Hunde das ganze Haus
und Gartengrundstück mit Hundekot und Hundehaaren versehen haben?
Meine Hunde wiegen 2kg, sind Kurzhaar (also verlieren kaum Haare) und
sind stubenrein. Angeblich sollen Beide in der oberen Etage in jedem
Bett gelegen haben, doch kommen die Beiden nicht mal eine Treppe
hinauf. Im Garten waren sämtliche Hunde der Nachbarschaft, weil der
Zaun offen war, der Hundekot könnte von jedem stammen. Wie kann ich
beweisen, das das Haus in einem ordentlichen Zustand war bei Abreise?
Ich wollte mit dem Hausmeister durch das Haus, doch der verstand kein deutsch und sagte nur - alles ok!
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Vielen lieben Dank!!!
Hallo,
wenn die Verunreinigungen tatsächlich bestehen, wird man wohl zahlen müssen, zumindest für die Verunreinigungen im Haus. Am besten man läßt sich Fotos von den Verunreinigungen schicken, der Vermieter könnte das ja sonst einfach so behaupten.
Auch kleine Hunde mit kurzen Haaren können Haare verlieren, das an sich ist kein schlüssiges Argument…
Wie das mit dem Garten ist kann ich nicht sagen, wenn der Garten hätte zugemacht werden können und man dies aus Nachlässigkeit nicht getan hat, könnte man evtl. Schadenersatzpflichtig sein. Ist aber kein richtiger Zaun vorhanden nicht.
Beweisen könnte man das nur, wenn bei der Abnahme ein vom Hausmeister und vom Mieter gemachtes Übergabeprotokoll erstellt und von beiden Parteien utnerschrieben wurde.
Allerdings kenne ich die Gesetzgebung in anderen Ländern nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsicht! Zickig
Hallo frieda,
ich habe Deine Frage leider erst jetzt gesehen… Ebenfalls leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, vielleicht bekommst Du ja von den anderen noch hilfreiche Antworten.
Lieben Gruß
Trillian
Hallo frieda,
ich habe Deine Frage leider erst jetzt gesehen… Ebenfalls leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, vielleicht bekommst Du ja von den anderen noch hilfreiche Antworten.
Lieben Gruß
Trillian.
wenn bei der Übergabe mit dem Hausmeister „alles OK“ sollte jetzt der Vermieter in der Beweislast sein. Er müsste beweisen, dass das Haus in einem nicht ordentlichen Zustand war bei Abreise war.
VG Sunana