Guten Tag und sonnige Grüße,
nehmen wir mal folgende Situation an:
Mieter zieht aus und hört etwas von ungültigen Endrenovierungsklauseln.
Folgende Fragen stellt sich der Mieter:
A) Muss eine Endrenovierung durchgeführt werden? Wenn ja, was umfasst diese Renovierung?
B) Der in der Wohnung vorhandene Holzboden ist sehr weich. Man sieht im Schlafzimmer Abdrücke im Boden von den Stuhlbeinen, wo der Mieter (60kg) am PC gesessen ist. Maximal 4 Stunden am Stück und etwa 2-3x im Monat (Privat-PC). Da sind richtige Dellen im Boden.
Der Holzboden im Wohnzimmer ist der gleiche, dort gibt es Spuren von Absatzschuhen.
Was muss der Mieter mit dem Boden machen? Er würde einsehen, die Beschädigungen von den Absatzschuhen ausbessern zu lassen aber kann es sein, dass der Mieter normale Gebrauchsspuren (Stuhlbeine) auch ausbessern lassen muss? Wie verhält es sich, wenn die Möbel des Mieters (großer Schlafzimmerschrank, Wohnwand, etc.) Abdrücke hinterlassen haben? Das Ausmaß könnte man erst sehen, wenn die Möbel abgebaut sind.
C) Angenommen, es ist übergangslos weiter vermietet worden, Vertrag mit Nachmieter schon unterzeichnet. Muss der Mieter den Vermieter oder den Nachmieter während der Restmietzeit in die Wohnung lassen, damit diese etwaige Renovierungen durchführen können?
Hier nun noch der beantwortete Fragenkatalog.
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Seit wann besteht das Mietverhältnis?
01.09.2004, Auszug zum 31.05.2009 -
Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?
Wohnung wurde vom Vermieter renoviert übergeben: neue Fliesen in Küche (Boden), neue Fliesen in Bad (Boden und türhoch), neue Fliesen im Flur (Boden), neue sanitäre Einrichtungen (WC, Waschbecken, Dusche), komplett Wände und Decken (3,25 Meter Höhe) mit Raufaser tapeziert, neu abgeschliffene Holzböden in Wohn- und Schlafzimmer. -
Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ?
Holzfenster waren nicht neu gestrichen, Heizkörper wurden mehr schlecht als recht vom Vermieter nachgeholt, Türen teils neu, teils gestrichen worden. -
Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden
keine -
Wie lautet der genaue Text ?
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Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung?
Nein -
Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?
nein -
Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?
Auszug aus Vertrag, § 9 -
Der Vermieter hat die Mieträume in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, soweit im folgenden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.
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Der Mieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand. Er hat sie bei Beendigung des Mietverhältnisses im renoviertem Zustand zurückzugeben.
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Quotenregelung, nicht angekreuzt
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Kleinreparaturklausel
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Wartungsvereinbarung der Gastherme
Unter sonstige Vereinbarungen steht:
Zu § 9
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Wahlrecht entweder die Wohnung selbst fachgerecht zu renovieren, oder die Renovierungsverpflichtung durch die Zahlung eines bei der Wohnungsübergabe festzulegenden Betrages an den Vermieter abzugelten. Die Höhe ergibt sich aus dem Umfang der auszuführenden Renovierungsarbeiten. Beim Auszug ist der Mieter verpflichtet, auf seine Kosten eine Grundreinigung des Teppichbodens durchführen zu lassen.
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Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ?
Es werden laut Mietvertrag keine Schönheitsreparaturen verlangt.
Im Sommer 2007 wurden im Wohnzimmer Decke und Wände in lindgrün gestrichen. -
Gibt es beschädigte Tapeten ?
Es gibt einige Löcher, die durch Bilder, Regale, Küchenschränke etc. verursacht wurden. An manchen Stellen löst sich die Tapete ab (schlecht ausgeführt vom Vermieter). Man sieht auch die Kanten zwischen den Tapetenbahnen.
In der Küche oben zwischen Wand und Decke in einer Ecke Verschmutzungen durch Lebensmittelmotten. In der Küche wurde ein Teil der Wand (Küchenzeile) selbst gefliest, darunter wurde die Tapete entfernt. Eventuell übernimmt der Nachmieter die Fliesen.
Bei einer Tür blättert durch eine kleine Beschädigung Farbe ab.
Die altmodische Türfalle einer Tür wurde überlackiert, durch die Benutzung ist die Farbe an der Stelle, wo der Schnapper an der Türfalle schließt, die Farbe ab. -
Sind Wände farbig gestrichen ?
Nur das Wohnzimmer mit Decke in lindgrün, passend zum Holzboden. -
Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ?
Bisher wurden von Mieterseite (außer Streichen im Wohnzimmer) keine Reparaturen durchgeführt, da im Mietvertrag keine verlangt werden.
Vielen Dank!
Herzliche Grüße
Eure CurlyKA