Endrenovierung - ja oder nein? (viel Text)

Guten Tag und sonnige Grüße,

nehmen wir mal folgende Situation an:

Mieter zieht aus und hört etwas von ungültigen Endrenovierungsklauseln.

Folgende Fragen stellt sich der Mieter:

A) Muss eine Endrenovierung durchgeführt werden? Wenn ja, was umfasst diese Renovierung?

B) Der in der Wohnung vorhandene Holzboden ist sehr weich. Man sieht im Schlafzimmer Abdrücke im Boden von den Stuhlbeinen, wo der Mieter (60kg) am PC gesessen ist. Maximal 4 Stunden am Stück und etwa 2-3x im Monat (Privat-PC). Da sind richtige Dellen im Boden.
Der Holzboden im Wohnzimmer ist der gleiche, dort gibt es Spuren von Absatzschuhen.
Was muss der Mieter mit dem Boden machen? Er würde einsehen, die Beschädigungen von den Absatzschuhen ausbessern zu lassen aber kann es sein, dass der Mieter normale Gebrauchsspuren (Stuhlbeine) auch ausbessern lassen muss? Wie verhält es sich, wenn die Möbel des Mieters (großer Schlafzimmerschrank, Wohnwand, etc.) Abdrücke hinterlassen haben? Das Ausmaß könnte man erst sehen, wenn die Möbel abgebaut sind.

C) Angenommen, es ist übergangslos weiter vermietet worden, Vertrag mit Nachmieter schon unterzeichnet. Muss der Mieter den Vermieter oder den Nachmieter während der Restmietzeit in die Wohnung lassen, damit diese etwaige Renovierungen durchführen können?

Hier nun noch der beantwortete Fragenkatalog.

  1. Seit wann besteht das Mietverhältnis?
    01.09.2004, Auszug zum 31.05.2009

  2. Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?
    Wohnung wurde vom Vermieter renoviert übergeben: neue Fliesen in Küche (Boden), neue Fliesen in Bad (Boden und türhoch), neue Fliesen im Flur (Boden), neue sanitäre Einrichtungen (WC, Waschbecken, Dusche), komplett Wände und Decken (3,25 Meter Höhe) mit Raufaser tapeziert, neu abgeschliffene Holzböden in Wohn- und Schlafzimmer.

  3. Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ?
    Holzfenster waren nicht neu gestrichen, Heizkörper wurden mehr schlecht als recht vom Vermieter nachgeholt, Türen teils neu, teils gestrichen worden.

  4. Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden
    keine

  5. Wie lautet der genaue Text ?


  1. Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung?
    Nein

  2. Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?
    nein

  3. Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?
    Auszug aus Vertrag, § 9

  4. Der Vermieter hat die Mieträume in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, soweit im folgenden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.

  5. Der Mieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand. Er hat sie bei Beendigung des Mietverhältnisses im renoviertem Zustand zurückzugeben.

  6. Quotenregelung, nicht angekreuzt

  7. Kleinreparaturklausel

  8. Wartungsvereinbarung der Gastherme

Unter sonstige Vereinbarungen steht:
Zu § 9
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Wahlrecht entweder die Wohnung selbst fachgerecht zu renovieren, oder die Renovierungsverpflichtung durch die Zahlung eines bei der Wohnungsübergabe festzulegenden Betrages an den Vermieter abzugelten. Die Höhe ergibt sich aus dem Umfang der auszuführenden Renovierungsarbeiten. Beim Auszug ist der Mieter verpflichtet, auf seine Kosten eine Grundreinigung des Teppichbodens durchführen zu lassen.

  1. Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ?
    Es werden laut Mietvertrag keine Schönheitsreparaturen verlangt.
    Im Sommer 2007 wurden im Wohnzimmer Decke und Wände in lindgrün gestrichen.

  2. Gibt es beschädigte Tapeten ?
    Es gibt einige Löcher, die durch Bilder, Regale, Küchenschränke etc. verursacht wurden. An manchen Stellen löst sich die Tapete ab (schlecht ausgeführt vom Vermieter). Man sieht auch die Kanten zwischen den Tapetenbahnen.
    In der Küche oben zwischen Wand und Decke in einer Ecke Verschmutzungen durch Lebensmittelmotten. In der Küche wurde ein Teil der Wand (Küchenzeile) selbst gefliest, darunter wurde die Tapete entfernt. Eventuell übernimmt der Nachmieter die Fliesen.
    Bei einer Tür blättert durch eine kleine Beschädigung Farbe ab.
    Die altmodische Türfalle einer Tür wurde überlackiert, durch die Benutzung ist die Farbe an der Stelle, wo der Schnapper an der Türfalle schließt, die Farbe ab.

  3. Sind Wände farbig gestrichen ?
    Nur das Wohnzimmer mit Decke in lindgrün, passend zum Holzboden.

  4. Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ?
    Bisher wurden von Mieterseite (außer Streichen im Wohnzimmer) keine Reparaturen durchgeführt, da im Mietvertrag keine verlangt werden.

Vielen Dank!

Herzliche Grüße
Eure CurlyKA

Weiß denn keiner etwas?
Hallo,

kurz vor dem Wochenende - kann keiner etwas zu dem Fall sagen?

Wäre schön, wenn sich noch jemand kurz äußern könnte.

Vielen Dank.

Sonnige Grüße

CurlyKA

Hallo,

vielleicht wirst Du ja hier fündig:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
http://www.schoenheitsreparaturen.de/
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/schoenheitsr…
http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/mietvertr…
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Schoenheitsrepara…

Gruß
Maja

Hi,

nu so mal als Tipp am Rande:

weniger wäre mehr!

Nach mehrmaligen Leseversuch wurde endgültig abgebrochen. Wieviel nun eine Person wiegt, oder hoch ein Objekt ist ist einfach zuviel an Details.

Beschränke einfach nur auf das Wesendliche, nicht jeder will sich die Zeit nehmen in ein blumiges Thema einzusteigen, dass hier sowieso alle 3 Tage wieder auftaucht (und das dann so ähnlich ist wie Ostereier).

vlg MC

PS: Maja hat gute Links, wenn noch Fragen offenbleiben, kann erneut hier ein Austauch stattfinden.

Hallo MC,

danke für Deinen Tipp. Ich glaube, Du hast recht - ich habe es extra ausführlich gemacht, um so viele vielleicht wichtige Fakten wie möglich unterzubringen. Ich werde mich zukünftig an dem empfohlenen „weniger ist hr“ orientieren.

Im Beitrag von Maja war genau der richtige Link dabei, der den angenommenen Fall beschreibt!

Schönen Sonntag noch!

Viele Grüße Curly

Danke
Hallo Maja,

herzlichen Dank - da war genau das richtige dabei!

Viele Grüße Curly

Expertenhilfe
Hallo,

ich hatte einen ähnlichen Fall und war mir absolut unsicher, wie ich am besten vorgehe. Ein Anwalt ist natürlich immer gleich mit hohen Kosten verbunden, aber man möchte ja auch gleich etwas in der Hand haben gegenüber dem Vermieter. Ich habe nach einiger Suche eine Kanzlei gefunden, die einen Mietvertrags-Check online zu einem Pauschalpreis von 79,90 Euro anbietet. Die Adresse darf ich hier nicht angeben nehme ich an, aber wenn du mal googelst, wirst du sicher fündig. 80 Euro fand ich fair, wenn man bedenkt, wie viel Geld man u.U. sparen kann. Lange Rede kurzer Sinn - ich hab die paar Formularfelder ausgefüllt, meinen Mietvertrag hingefaxt, das Geld überwiesen und einige Tage später hatte ich ein 7-seitiges Gutachten in der Hand, welches mir attestierte, dass die Schönheitsreparaturklauseln in meinem Mietvertrag ungültig waren. Der Vermieter hat recht schnell klein beigegeben…

Also, ohne hier Werbung machen zu wollen - vielleicht findest du ja auch noch was günstigeres - so ein Mietvertrags-Check ist m.E. eine recht sinnvolle Investition wenn du wissen willst, wie es genau um deinen Mietvertrag steht.

lg
Konradin