Endrenovierung trotz übernahme einer unrenovierten

Hallo,
ich als Otto- Normalverbraucher würd ja mal sagen, das nur schadhafte Stellen ausgebessert werden müssen, wenn sonst der übrige Anstrich keine Mängel aufweist.
So weit ich informiert bin, ist die Klausel („bei Auszug ist alles weis zu streichen“) überholt.
Mal googeln schlage ich vor! Darüber gibts ne Menge Gerichtsbeschlüsse und Infos

LG

Hallo Winterstorm!

Zu aller erst möchte ich sagen , das die folgende Anwort ev. keine Rechtsgrundlage ist , sondern aus meinem Rechtsempfinden entspringt. Bin zum „Experten“ gekommen , wie Maria zum Kinde…Sorry
Die Frage , ob beim Vertragsabschluß diese Klausel extra Beachtung und Verhandlung bedurfte , stelle ich mir als erstes.
De Fakto war die Wohnung ja nicht renoviert und wenn ichs richtig auf n Schirm kriege , auch ziemlich verdreckt. Da freut sich ein Vermieter ja schon fast doppelt. Er hat neue Nachmieter , die nicht -warum auch immer-warten wollen , bis die Wohnung bezugsfertig ist und zum zweiten, weil er sogar noch darauf hoffen kann , daß die Wohnung bei Auszug wieder renoviert übergeben wird! (leider war ich bei den Verhandlungen und der Übergabe damals ja nicht dabei)
Aber ich denke mal , daß euer Vermieter froh sein kann , daß er die Wohnung in einem besseren Zustand zurück erhält , als er sie vermietet hat…und damit sollte er eigentlich zufrieden sein.
Wenn es allerdings -in welcher Form auch immer- im Zuge der damaligen Vermietung zu Gesprächen über den damaligen Zustand der „Bude“ gekommen ist , sollte es (im Ernstfall)eigendlich möglich sein , sich gütlich zu trennen. Schön wäre es natürlich , wenn Ihr Fotos vor dem Einzug gemacht hättet,oder aber mit „Zeugen“ einer Unterhaltung-die Stattgefunden hat- aufwarten könntet!
Hat denn der Vermieter in irgendeiner Weise angekündigt , bei dem Rückgabeprotokoll , Schwierigkeiten zu machen? Vielleicht geht ihm das am Allerwertesten vorbei , wie seine Hütte hinterlassen wird. Oder Ihr besorgt ihm einen adäquaten Nachmieter , der quasi eure Stelle als Mieter einnimmt und sich ausdrücklich mit dem Zustand der Wohnung einverstanden erklärt?
Naja , wenn nicht , würde ich der Tag einfach mal auf mich zukommen lassen und im Fall , daß er Scherereien macht hinterher reagieren.
Ihr könnt ja mal fragen , ob die Wände , Heizungen , Türen etc. wieder das selbe Grün erhalten sollen , wie am Tage eurer Übernahme.
Blufft ruhig und sagt , Ihr hättet damals viele Fotos gemacht , die belegen , daß die Wohnung in einem Disatrösen Zustand war und wegen des „vorher-nachher“ Effekts Fotographien gemacht wurden.
Er wird selbst einsehen , daß er keine Schnitte vor Gericht hätte , wenn er nun plötzlich doch auf die Erfüllung des Mietvertrags (wird renov. zurüchgegeben!)pocht ,…wo er doch selbst wegen eben dieser Erfüllung zu Anfang in Verzug geraten ist (wird renov. übergeben!)
Ich wünsche euch viel Glück und ne schöne Zeit.
(bin ja doch so manchmal gespannt , was aus den einzelnen Fällen geworden ist…!)
L G Frank

Da die Wohnung ja „renoviert“ übergeben wurde und es für sogenante „Schöhnheitsreperaturen“ Fristen gibt, würde ich sagen Ihr müsst da nix machen. Eine Rechtsverbindliche Antwort bekommt Ihr beim nächsten Mieterverein.

Gruß Ulli