Endrenovierung trotz übernahme einer unrenovierten

Hallo,

wir haben unsere Wohnung entgegen der im Mietvertrag unter §12 hinterlegten Klausel, die wohnung wird im renovierten Zustand übergeben, komplett unrenoviert und verdreckt übernommen. Desweiteren fordert ein anderer Paragraph "das bei Auszug der Mieter verpflichtet ist, die Wohnung renoviert zu übergeben. Dies beinhaltet im Einzelnen, dass die Wohnung mit Rauhfasertapete, die frisch fachmännisch weiß gestrichen wurde, an den Vermieter zu übergeben sei "

„…sämtliche Holzteile müssen weiß lackiert sein ebenso die Heizkörper und die Leitungen“

Wir haben beim renovieren von 1 3/4 jahren die Wände die vorher in giftgrün waren, in einem gelb/orange ton übergestrichen.

Es sind keine großartigen Abnutzungen vorhanden.

Muss ich nun alles neu malern ? Oder nur schadhafte Stellen ( 2 Stück )

Vielen dank schon einmal

Hallo,

also wenn ihr den Mietvertrag mit dieser Klausel unterschrieben habt, und euer Vermieter auf die Renovierung besteht ist das schwierig. Dann braucht ihr einen Anwalt, oder viel Lust und Geduld Präzedenzfälle und Gesetzestexte zu lesen. Ihr müsstet mindestens beweisen können (mit Bildern, oder durch die Aussage von Freunden die z.B. bei der Renovierung geholfen haben), dass die Wohnung vorher nicht renoviert war. Perfekt wäre, wenn ihr die Quittungen für Farbe u.s.w noch aufgehoben habt. Damit könnte man die Eigenrenovierung sehr gut belegen.
Habt ihr denn Kaution hinterlegt? Und wurde beim Einzug irgendeine Absprache getroffen, bezüglich Kostenübernahme für die Renovierung? Oder wurde euch mündlich zugesichtert, dass ihr nicht renovieren müsst wenn ihr auszieht?

Ich bin in eine ähnlich runtergekommene Wohnung eingezogen, und habe alles selbst renoviert. Da ich hier keine Kaution hinterlegt habe, war mir auch die Renovierungsklausel im Mietvertrag egal. Ich habe damals auch alles mit Bildern dokumentiert und alle Belege vom Baumarkt aufgehoben.

Dann fällt mir noch ein, dass vor ca. 1,5 Jahren ganz bestimmte Formulierungen bezüglich der Renovierung beim Auszug als unwirksam erklärt worden sind. Wenn man danach googelt sollte man da recht schnell fündig werden. Vielleicht habt ihr ja Glück und das trifft bei euch zu.

Ist das nicht der Fall, würde ich wenn möglich einen Brief an den Vermieter schreiben. Darin erstmal erläutern, dass die Wohnung beim Einzug eben nicht den im Mietvertrag beschriebenen Zustand hatte. Dann wäre eine Aufstellung der Kosten für die Renovierung angebracht (im Idealfall mit Belegen, natürlich nur Kopien). Hier ist es vielleicht sogar möglich eure Arbeitszeit mit einzurechnen (da würde ich auch mal nach Gesetzen suchen). Abschließend ganz klar hin schreiben, dass ihr den errechneten Endbetrag zurück gezahlt haben wollt, wenn er definitiv auf eine Renovierung besteht.

Ganz wichtig, auch wenn euer Vermieter bei euch im Haus wohnen sollte, wendet euch nur noch schriftlich an ihn. Am Besten sogar per Einschreiben!

Ich hoffe ich konnte euch erstmal helfen. Wenn ihr noch Fragen habt, einfach nochmal mailen.

MfG Spykidsgirl

Hallo,
bei der Unterzeichnung des Mietvertrages hättest du
unrenoviert einsetzen lassen müssen oder die Klausel streichen, die dich zur Renovierung zwingt !!!

Ich habe dir folgendes herausgesucht !!!

Irrtum: Neues Gesetz / Renovierungen !!!

Falsch: Es gibt ein neues Gesetz, danach müssen Mieter nicht mehr renovieren.
Richtig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit vielen Urteilen in den letzten Jahren unzählige Mietrechtsregelungen zu Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt. Konsequenz ist, dass Mieter oft nicht renovieren müssen. An den gesetzlichen Regelungen selbst hat sich aber nichts geändert. Danach ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in Ordnung zu halten, das heißt, gegebenenfalls auch zu renovieren. Da diese gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aber nicht zwingend sind, werden schon seit Jahrzehnten in Mietverträgen geändert. Zu Lasten der Mieter wird vereinbart, dass Mieter ihre Wohnungen in bestimmten Abständen streichen und tapezieren müssen.
Nach den aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs sind schätzungsweise 70 Prozent aller Schönheitsreparaturregelungen in Mietverträgen unwirksam, zum Beispiel starre Renovierungsfristen, Endrenovierungsklauseln, unverständliche oder starre Quotenregelungen. Das bedeutet, ob Mieter beim Auszug aus der Wohnung renovieren müssen oder nicht, hängt vom Wortlaut des Mietvertrages ab. Hier haben Mieter jetzt gute Chancen. Die Mehrzahl der Vertragsregelungen ist unwirksam, so dass Mieter weder selbst renovieren noch Renovierungskosten zahlen müssen.

Irrtum: Unrenoviert bei Einzug

Falsch: Wer in eine unrenovierte Wohnung zieht, muss beim Auszug nie renovieren.
Richtig: Verpflichtet sich der Mieter im Mietvertrag, bei seinem Einzug zu renovieren, dann muss er tatsächlich nicht noch einmal renovieren, wenn er zum Beispiel nach fünf Jahren aus der Wohnung auszieht. Wer dagegen ohne eine derartige Vertragsregelung bei Mietbeginn die heruntergekommene Wohnung herrichtet, hat Pech. Seine Arbeiten sind freiwillig. Hier gilt: Ob die Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses renoviert oder unrenoviert war, spielt keine Rolle. Die im Mietvertrag wirksam vereinbarten Renovierungsfristen beginnen mit dem Einzug in die Wohnung zu laufen. Nach ein paar Jahren droht also auch in diesen Fällen die Pflicht, zu renovieren.

Irrtum: Renovieren bei Auszug

Falsch: Beim Auszug müssen Mieter immer renovieren.
Richtig: Es gibt hier keinen Automatismus. Mieter müssen nur renovieren, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart ist und die Voraussetzungen der Vertragsregelungen auch erfüllt sind. Steht zum Beispiel im Mietvertrag, dass im Allgemeinen Küche, Bäder und Toiletten nach vier Jahren und die Haupträume der Wohnung nach sechs Jahren zu renovieren sind, ist das wirksam. Erst recht, wenn der Vertrag möglicherweise noch zulässt, dass diese Fristen je nach Zustand der Wohnung verlängert werden können. Zieht der Mieter dann nach sieben Jahren aus, muss er renovieren. Zieht der Mieter dann nach sieben Jahren aus, muss er renovieren. Zieht er schon nach drei Jahren um, muss er aufgrund dieser Vertragsregelung nichts tun.

Fehlen in der Mietvertragsregelung zum Beispiel die beiden Worte „im Allgemeinen“ oder steht auch nichts von möglichen Fristverlängerungen im Mietvertrag, ist die Schönheitsreparaturklausel unwirksam, dann sind starre Renovierungsfristen vorgegeben. Der Mieter kann ausziehen, ohne zu renovieren. Wie lange er in der Wohnung gewohnt hat, spielt dann keine Rolle.

Ich will hoffen, dass ich dir ein wenig weitergeholfen habe und wünsche dir in leben weiterhin alles Gute.

Liebe Grüsse von Saphra2

Also, muss die Bilder mal suchen. Klauseln haben wir sonst nicht, ebensowenig müdliche Absprachen. Mietkaution haben wir bezahlt.

Hab hier nur die Befürchtung , dass dann die tapete runterkommt, da sie schon sehr alt scheint und mehr farbe hat als das weiße haus…

aber danke erstmal, hatte dem vermieter ne nette email geschrieben, und mal vorsichtig angefragt wie wir vorgehen sollen, hab alles ruhig und sachlich geschildert und hoffe auf eine ebenso freundliche antwort ( Vermieter ist eine gesellschaft, und der Ansprechpartner ist Anwalt)

Hallo,
sorry, bin selbst Laie, und kann daher keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen.
Habt ihr bei Einzug schriftlich oder per Foto oder unter Zeugen festgehalten, dass ihr die Wohnung trotz Klausel unrenoviert übernommen habt? Wenn ja, dürftet ihr gute Chancen haben, aus der Renovierung rauszukommen. Falls ihr keine Beweise habt, könntet ihr dennoch darauf hinweisen und eventuell mit dem Nachmieter - so schon bekannt - verhandeln, ob die Wohnung so bleiben kann. Sollte der Vermieter stur sein und ihr keine Beweise haben, dürfte es für euch nicht ganz einfach werden, ohne Auszugsrenovierung da rauszukommen.
Viel Glück dabei!

Pigee

  1. Ist der Zustand der Wohnung bei Einzug in einem Protokoll festgehalten worden?

  2. Wie lautet die komplette Klausel zu den Schönheitsreparaturen, sind da irgend welche Fristen angegeben? Und wenn ja, mit welchen exakten Worten.

  3. Auch wenn Sie beim Einzug renoviert haben, entbindet es Sie nicht von der Pflicht, bei einer gültigen Klausel nicht zu renovieren.

Darum bitte die Fragen beantworten, dann geht es weiter.

Zustand wurde nicht erfasst, schlüsselÜbergabe durch geniesse

Das in Anführungszeichen ist der wortlaut, keine fristen

Hallo Winterstorm112

nach dem neuen Gesetz ist eine starre Renovierungsklausel nicht gültig.
Hinzu kommt, dass nach einem 1 3/4Jahr nicht gestrichen werden muß.
Hier gelten die allgemeinen Fristen in welchem Zeitraum welcher Raum gestrichen werden soll z. Bsp. Küche alle 3J. Flur alle 5J. usw…
Liebe Grüße
Heike

Hallo aus Bernburg,

NEIN die Wohnung muss „nur“ besenrein übergeben werden. Die genannten Klauseln sind komplett unwirksam, hat das BGH entschieden weil sie den Mieter zu hoch belasten.

LG aus Bernburg

Hallo,
zu erst einmal sei der Hinweis gestattet:
Meine Aussage ist nicht rechtkräftig, da ich kein Anwalt bin!

Nun zu deiner Frage:
Es gibt seit ein paar Jahren ein neues Gesetz, das besagt, das eine Wohnung nicht mehr renoviert übergeben weren muss und auch beim Auszug nicht renoviert werden muss. Dieses neue Gesetz ist allerdings bei Mietverträgen, die davor geschlossen wurden, nicht gültig.
Desweiteren müssen auch nach dem neuen Gesetz die normalen Renovierungsarbeiten gemacht werden, di auch schon in den alten Verträgen in Bezug auf die Abnutzung enthalten waren.Daran hat sich nichts geändert.
Also sollte vermutlich in deinem Fall keine Renovierung noterndig sein.
Gruß Daylighter

Gibt es dazu die passenden bgh urteile ? Also die aktennummer /

Ja natürlich, findet jeder beim so beliebten googlen.
BGH VIII ZR 50/09 + BGH VIII ZR 344/08 + BGH VII ZR 198/10
Lustige Ostern mit geilen Eierspielen wünscht der BernburgerKerl

Gibt es dazu die passenden bgh urteile ? Also die aktennummer
/

Eine Klausel, bei der der Mieter, unabhängig vom Zustand der Wohnung, verpflichtet ist, Schönheitsreparaturen vorzunehmen, ist ungültig.

Bei schadhaften Stellen, die über das Maß der normalen Abnutzung hinaus gehen, müssten Sie Abhilfe schaffen.

Es reicht, wenn Sie die Wohnung „besenrein“ übergeben. Mehr Aufwand schulden Sie bei ungültiger Klausel nicht.

Wenn Sie eine Kaution hinterlegt haben werden Sie die wohl per Mahnbescheid einfordern müssen.

Aber was dabei zu beachten ist lesen Sie hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…

Hallo,

man wird meines Erachtens zwischen 2 Punkten unterscheiden müssen:

  1. Ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen wurde ist unbeachtlich, da entscheidend die Regelungen im Mietvertrag zur Vornahme der Schönheitsreparaturen sind.
    Wenn nun dort wörtlich steht, daß
    " bei Auszug der Mieter verpflichtet ist, die Wohnung renoviert zu übergeben. Dies beinhaltet im Einzelnen, dass die Wohnung mit Rauhfasertapete, die frisch fachmännisch weiß gestrichen wurde, an den Vermieter zu übergeben sei"
    so halte ich diese Klausel für unwirksam, da sie eine zwingende Endrenovierung ohne Berücksichtigung der letzten Schönheitsreparaturen vorsieht, was unwirksam ist. Des weiteren beinhaltet sie m.E. eine starre Farbwahlklausel (Rauhfasertapete …weiß zu streichen), die ebenfalls unwirksam sein dürfte.
    Danach wären also grundsätzlich keine Schönheitsreparaturen geschuldet, zumal bei einer Mietzeit von nicht einmal 2 Jahren sowieso bei normaler Abnutzung noch keine Schönheitsreparaturen fällig sind.

  2. Daneben besteht aber die grundsätzliche Verpflichtung die Wohnung - unabhängig davon ob Schönheitsreparaturen geschuldet sind oder nicht - in einem weitervermietbaren Zustand zurück zu geben, anderenfalls der VM Schadensersatz wegen Pflichtverletzung verlangen kann. Weitervermietbarer Zustand bedeutet, daß die Wände einen hellen neutralen Farbanstrich aufweisen sollten. Ob der gelb/orange Ton noch hell, neutral ist, ist eine Einzelfallentscheidung, so daß ich dies nicht zu beurteilen vermag.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

hallo winterstorm112,

bin hier kein experte. aber rein aus dem rechtsverständnis und im bezug auf den mietvertrag glaube ich, dass ihr alles renovieren müßt. wenn ihr die wohnung verdreckt und unrenoviert übernommen habt, denke ich, ist das euer verschulden. aber vielleicht gibt es ja eine gütliche einigung mit dem vermieter. ansonsten würde der mietvertrag zur geltung kommen oder der gang zum anwalt. aber da glaube ich, werdet ihr nicht viel erreichen, denn er kann ja auch nur das umsetzen, was im mietvertrag geregelt ist.
hoffe ein wenig helfen zu können.

gruß´schnueffel

Hallo Winterstorm,

die Auseinandersetzungen über Umfang und Art der Schönheitsreparaturen sind so ziemlich das Schwierigste im Mietrecht und es kommt oft auf Kleinigkeiten in der Formulierung an. Ich nehme mal an, dass der Vermieter nicht bestreitet, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, oder?

Sie haben sie also vor 1 3/4 Jahren selbst renoviert.Die Farbwahl darf keine Rolle spielen!

Das Miertrecht geht grundsätzlich davon aus, dass der Mieter nicht mehr bezahlen soll, als er auch abgewohnt hat.
Wenn der Vermieter Ihnen die Schönheitsreparaturen auferlegt, die Sie genannt haben, dann kann man vermutlich nach so kurzer Mietzeit davon ausgehen, dass Sie „unangemessen belastet“ werden. Damit sind aber ALLE Abmachungen zu Schönheitsreparaturen hinfällig, die im Mietvertrag stehen! Häufig ist es so, dass bei kürzerer Mietzeit als 3 Jahre der Mieter nichts machen muss.

Ich würde Ihnen raten, dem Vermieter zu schreiben, dass Sie ja die Wohnung vor 1 3/4 Jahren renoviert hätten und keine größere Abwohnung vorliegen würde und dass Sie der Meinung sind, dass Sie keine weiteren Kosten zu tragen hätten.

Bei vorgedruckten Mietverträgen sind häufig die Klauseln über die Schönheitsreparaturen unwirksam. Anders ist es, wenn INDIVIDUELL FORMULIERTE Abmachungen vorliegen, die möglicherweise die Übernahme von Schönheitsreparaturen in größerem Umfang mit einer deutlich günstigereren Miete begründen.

Im Allgemeinen sind Klauseln, die in jedem Fall eine ENDrenovierung bei Auszug - unabhängig von der Mietzeit und der darin durchgeführten Arbeiten - vorsieht UNGÜLTIG.

Ebenfalls UNGÜLTIG sind Klauseln, die dem Mieter Farben und Tapetenwahl vorschreiben!

Ich glaube, Sie haben gute Chancen, keine weitere Renovierungsverpflichtung übernehmen zu müssen.

Viel Glück wünscht Heihei

Hallo,

ich denke, dass die von Ihnen geforderten Arbeiten nicht in diesem Umfang zu machen sind.
Haben Sie Fotos von der Übernahme der Wohnung? Dann könnten Sie beweisen, dass die Angaben im Mietvertrag „Wohnungsübergabe in renoviertem Zustand“ nicht zutraf.

Gibt es in Ihrem Mietvertrag keinen Passus, in dem genau aufgelistet ist, welche Kosten Sie prozentual nach welcher Mietdauer zu tragen hätten?

In meinen Verträgen steht z. B.: Bei Mietzeit von …Dauer = …% der Renovierungskosten etc.

Ich würde nur die Stellen ausbessern und es dann darauf ankommen lassen, wie der Vermieter sich verhält. Vielleicht ist es nur ein Säbelrasseln.

Ich bin selbst Vermieter und kenne solche Verhaltensweisen nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla

Hallo winterstorm1 12,

muss mich leider erst einmal entschuldigen, aber bei mir funktioniert das Internet nicht und ich konnte heute erst deine Nachricht lesen. Möchte trotzdem noch drauf antworten.
Also: Eigentlich hätte es schon bei Wohnungsübergabe ein Übergabe/Übernahmeprotokoll geben müssen. Da ein solches, denke ich, nicht vorhanden ist, habt ihr zwar die Beweislast, jedoch gibt es diese Klauseln in den heutigen Mietverträgen, wie z.B. mit dem „nur weiß-malern“ eigentlich nicht mehr.
Jede andere Pastellfarbe muss der Vermieter dulden. Ob der Vermieter sich auf den eurigen gelb/orange-Ton einlässt ist fraglich. Mein Tipp: nochmals im ruhigen Ton ein Gespräch mit dem Vermieter suchen und den Sachverhalt darlegen. Ansonsten hilft wirklich nur entweder der Streitfall oder aber malern (Hilfe bekommt man in solchen Fällen von Mieterbund, Verbraucherschutz oder Mieterverein, sowie ganz zum Schluss Rechtsanwalt). Etwas anderes kann ich leider auch nicht raten, trotzdem alles Gute und viel Glück.
Liebe Grüße
1monchen

Hallo … Die Wohnung muss auf jeden Fall in einem einzugstauglichen und wohnbaren Zustand übergeben/übernommen werden. Da Geschmäcker verschieden sind, sollte möglichst in Weis gestrichen und übergeben werden.
Sollte die Decke soweit noch gut in Ordnung sein, brauch diese nicht gestrichen werden. Auf jeden Fall im Bereich der Heizkörper und besonders hinter diesen sollte darauf geachtet werden. Inwiefern Sie bei Einzug das mit Ihrem Vermieter vereinbart haben, ist nicht Gegenstand der Sache des Auszuges. Also am besten um Ärger zu vermeiden nochmal weis drüberstreichen. Keine billige Farbe verwenden, um unnötiges Nachstreichen zu vermeiden. Dann ist das auch schnell erledigt. Mfg

Hallo,
grundsätzlich ist der Inhalt des Mietvertrags bindend. Wenn Ihr Vermieter also darauf pocht, die Wohnung laut Mietvertrag übergeben zu bekommen, sieht es rein rechtlich schlecht für Sie aus. Allerdings verstehe ich nicht warum Sie die Wohnung damals in sehr schlechtem Zustand übernommen haben. Haben Sie schon einmal mit Ihrem Vermieter darüber gesprochen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass er etwas gegen die andere Farbauswahl hat wenn die Wohnung wie von Ihnen beschrieben in einem sehr guten Zustand ist.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

MfG
murmeltier