Hallo!
Ein Vermieter möchte in Einvernehmen mit dem Mieter eine energetische Gebäudesanierung an einem Mietobjekt (EFH) durchführen.
Dazu beabsichtigt er, Fördermittel in Anspruch zu nehmen (KfW-Kredit Programm 151 o. 152).
Kann er dann die Kosten der erforderlichen baulichen Maßnahmen und Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen?
Oder geht das nicht, weil er die Maßnahmen mit staatlicher Förderung finanziert?
In der Hoffnung auf Rat
Gruß
Hans