Ein Vermieter möchte in Einvernehmen mit dem Mieter eine energetische Gebäudesanierung an einem Mietobjekt (EFH) durchführen.
Dazu beabsichtigt er, Fördermittel in Anspruch zu nehmen (KfW-Kredit Programm 151 o. 152).
Kann er dann die Kosten der erforderlichen baulichen Maßnahmen und Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen?
Oder geht das nicht, weil er die Maßnahmen mit staatlicher Förderung finanziert?
§ 35 a Absatz 3 EStG hat dann wohl nichts damit zu tun?
Weil das nämlich im Merkblatt des Kfw-Kredits ausgeschlossen wird… dort steht:
„Nicht möglich ist eine Kombination:
[…] mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigung für
Handwerkerleistungen) für in diesem Programm geförderte Maßnahmen.“
§ 35 a Absatz 3 EStG hat dann wohl nichts damit zu tun?
Hat nichts damit zu tun.
Weil das nämlich im Merkblatt des Kfw-Kredits ausgeschlossen
wird… dort steht:
„Nicht möglich ist eine Kombination:
[…] mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3
EStG (Steuerermäßigung für
Handwerkerleistungen) für in diesem Programm geförderte
Maßnahmen.“
Mag sein, ist im vorliegenden Fall aber ohne Relevanz.