Hallo,
meine Eltern besitzen ein Wochenendgrundstück in einem kleinen Dorf. Auf dem Grundstück stehen ein massives Steinhaus und ein kleineres Holzhaus. Genutzt wird das Grundstück lediglich von ca. März bis Oktober an den Wochenenden, sowie ca. 3 bis 4 Wochen durchgehend im Sommer.
Dieses Grundstück soll nun, entgegen dem Willen meiner Eltern, in Bauland umgewandelt werden.
Entstehen dadurch meinen Eltern Verpflichtungen bzgl. energetischer Maßnahmen? Da die Häuser im Winter überhaupt nicht genutzt werden, sind sie auch kein bisschen wärmegedämmt o.ä., wäre ja auch irgendwie sinnlos, viel Energie in Herstellung und Anbringung einer Dämmung zu investieren, die nie wieder eingespart wird, weil die Häuser im Winter leer stehen.
Auch werden diese Häuser sicher niemals ganzjährig bewohnt werden, dazu sind sie zu klein. Wenn also das Grundstück später mal in andere Hände fällt, müsste es entweder weiterhin als Wochenendgrundstück weiter genutzt werden, oder es müsste ohnehin ganz neu gebaut werden.
Ich hoffe sehr, mir kann jemand sagen, was da auf meine Eltern zukommt bzw. zukommen könnte.
Vielen Dank schon mal an alle, die sich die Mühe machen, zu antworten!
Viele Grüße,
Christina
Hallo !
Was für Verpflichtungen ?
Es gibt doch kein Pflicht,energetisch nachzurüsten,außer bei der obersten Geschoßdecke,wenn dort noch nicht(wie auch immer) gedämmt wurde.
Wenn ein ehemaliges Gelände für WE-Häuser durch Bebauuungsplan in ein reines Wohngebiet umgewandelt wird,dann hat das für die Grundeigentümer doch nur Vorteile. Sie können es teurer verkaufen weil man nun richtig bauen darf(wenn man will,aber man muss ja nicht!).
Das Haus kann noch so schlecht gedämmt sein,man darf es vermieten,wenn man einen Mieter findet,der ja die zu erwartenden Heizkosten einrechnen muss.
Der Hauseigentümer muss nichts verbessern.
Um Umkehrschluss kann es Probleme geben,etwa,wenn die Mindest-Raumtemperaturen trotz tüchtigem Einheizen(zu welchen Kosten auch immer!) nicht erreicht werden können(tiefster Winter). Dann könnte man die Miete mindern oder auch fristlos ausziehen,wenn nicht nachgebessert werden kann.
Ich bin aber ziemlich optimistisch,man findet auch dafür Mieter,wenn die Kaltmiete dem angepasst wird.
MfG
duck313
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich glaube, sie kamen durch die Energiesparverordnung darauf, dass es möglicherweise zu größeren Maßnahmen kommen müsste. Denn lt. dieser muss ja an Wohnhäusern schon einiges getan werden.
Sie sind sich unsicher, ob das Wochenendhaus weiterhin den Status als Wochenendhaus behalten kann und damit, soweit wir wissen, auf die Erfüllung der Energiesparverordnung verzichtet werden kann, wenn das Grundstück zu Bauland wird.
Wenn ich Sie richtig verstehe, muss also die oberste Geschossdecke schon gedämmt, weiter aber nichts unternommen werden?
Das wäre ja sehr überschaubar.
Viele Grüße,
Christina
Hallo !
Schau mal hier rein,Energieeinsparverordnung EnEV 2009,§ 10 :
http://www.enev-online.org/enev_2009_volltext/enev_2…
Das soll nur als erster Anhalt dienen,die Details sollte man mit einem Baufachmann abklären. Wie in jedem Gesetz gibts Auslegungsregeln,Ausnahmen usw.
mfG
duck313
Hallo duck313,
vielen Dank für den sehr nützlichen Link!
Insbesondere Absatz 6 scheint ja wie für unsere Situation gemacht zu sein. Das ist schon mal ein sehr guter Anhaltspunkt.
Herzlichen Dank für die schnelle und gute Hilfe!
Viele Grüße,
Christina