die erhaltene „Ware“ musst du schon bezahlen.
Also ausrechnen wieviel du verbraucht haben wirst. Dazu die Kosten errechnen (Grundbetrag + Verbrauch).
Das dann minus der Summe der bisherigen Abschlagszahlungen…verbleibt ein zu zahlender Restbetrag. Diesen dann überweisen und fertig.
Eventuell musst du dann noch etwas nachzahlen.
Bonus und eventuelle Guthaben bleiben im Energieversorgerhimmel.
da hast du wohl ein paar Dinge versäumt. Die BEV hatte doch zum Ende des vergangenen Jahres extreme Preiserhöhungen ihren Kunden mitgeteilt (bei mir und meiner Tochter wären es ca. 47% und 36% gewesen), im Netz wurde über eine mögliche anstehende Insolvenz berichtet, also haben wir beide sofort gekündigt. Dein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung ist mittlerweile abgelaufen.
Auf jeden Fall würde ich sofort online einen neuen Anbieter suchen, dort den bisherigen Vertragspartner angeben, und warten, wie die Auskunft lautet, das dauert ca. eine Woche. Sie werden dir mitteilen, ob sie die Vertragsauflösung noch umsetzen und dir einen neuen Vertrag anbieten können.
Sofern BEV Insolvenz bereits angemeldet hat, wird eine Vertragsänderung oder Kündigung höchstwahrscheinlich nicht mehr erfolgreich sein. Die bisherigen Konditionen inklusive möglicher Preiserhöhungen (die Details kannst nur aus deinem Vertrag erkennen, cih bin mir gerade nicht sicher, ob auch Neukunden über Preiserhöhungen informiert wurden) bleiben bestehen. Jede Möglichkeit, den Schaden der Insolvenz zu minimieren, wird genutzt. Dann muss man sich erkundigen bei der BEV oder dem Insolvenzverwalter, der alle Kunden anschreiben wird. Zumindest dürfte die Versorgung gesichert sein, aber eine ordentliche Kündigung direkt gegenüber BEV und des bestehenden Vertrags ist unabdingbar. Sonst besteht die Gefahr, in die Verschleppung des Insolvenzverfahrens mit reingezogen zu werden.
awM
Kleiner Tipp am Rande bei der Suche nach neuen Anbietern für Strom, Gas usw.:
Bei den Preisvergleichanbietern ruhig mal nach unten scrollen. Dort sind die Preise zwar höher, aber es gibt welche mit längerer Preisgarantie, sie bieten keinen Neukundenrabatt für das erste Jahr an, aber auf zwei Jahre gerechnet sind sie (deutlich) günstiger als die in der Rangliste oben stehenden. Ich bin von BEV-Strom zu dem Anbieter gewechselt, der mich auch mit Gas versorgt. Und werde die nächsten beiden Jahre weniger zahlen als bei der BEV im letzten Jahr.
das Ganze funktioniert allerdings nur, solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist, also beeilen. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist eine Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten nicht mehr erlaubt. Davon können Teldafax-Kunden übrigens ein Lied singen.
ich habe das falsch ausgedrückt. Ich meinte nicht Insolvenzverschleppung (der BEV), sondern ein langjähriges Insolvenzverfahren, in das man mit hineingezogen wird. Und dass eine Kündigung im Falle einer Insolvenz sehr wichtig ist, weil der Vertrag ansonsten weiter läuft.